50 Jahre nach den Morden des argentinischen Militärs an linken Gewerkschaftern
von Gaby Weber
Man mag es eigentlich gar nicht glauben: Am 22.Oktober wird in einem Vorort von Buenos Aires der deutsche Autobauer Mercedes-Benz Argentina vor Gericht stehen. Genau genommen nicht das Unternehmen, sondern sein damaliger Produktionsleiter Juan Ronaldo Tasselkraut. Und es geht auch nicht um die Ermordung von insgesamt 14 Gewerkschaftsaktivisten und die Unterstützung der illegalen Wöchnerinnenstation in der Kaserne Campo de Mayo während der argentinischen Militärdiktatur (1976–1983), wo schwangeren Regimegegnerinnen die Neugeborenen weggenommen wurden.
Es geht »nur« um zwei konkrete Fälle: nämlich um die Verhaftung des Arbeiters Héctor Ratto im August 1977 von der Werkbank weg – Tasselkraut war direkt daran beteiligt und überreichte ihn den Uniformierten – und die Übergabe der privaten Adresse des Gewerkschafters Diego Núñez an die Militärs, die in derselben Nacht Núñez verschleppten, folterten und dann ermordeten.
Seine Leiche wurde nie gefunden. Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass während der Diktatur bis zu 30000 Menschen »verschwanden«, die Hälfte von ihnen waren Arbeiter. Während der Diktatur wurden diese Verbrechen nicht verfolgt. Erst als sich die Generäle in ihre Kasernen zurückzogen und 1983 Raúl Alfonsín die Regierung übernahm, stellte er die Militärjunta vor Gericht – in einem legendären Strafverfahren. Auch der Fall Mercedes-Benz kam dort zur Sprache, das war 1984, als die Hinterbliebenen und Héctor Ratto, der überlebt hatte, aussagten. Doch es folgten die Amnestiegesetze und die Ermittlungen wurden eingestellt.
Späte Aufklärung
1999 grub ich – damals für den WDR – diesen Fall wieder aus. Genau zur richtigen Zeit: Die neoliberale Regierung des Peronisten Carlos Menem war abgetreten, das Thema Menschenrechte war immer noch in aller Munde, allerdings ging es nur um die Militärs, nicht um ihre zivilen Komplizen beziehungsweise Auftraggeber, die von den systematischen Säuberungen ihrer Fabriken profitiert beziehungsweise sie in Auftrag gegeben hatten.
Der Fall ging, im wahrsten Sinne, um die Welt und landete vor mehreren Gerichten. Zuerst brachte ich den Fall vor das sogenannte »Wahrheits-Tribunal« in La Plata. Zwar waren immer noch die Amnestiegesetze in Kraft, aber die Menschenrechtsbewegung hatte durchgesetzt, dass wenigstens das Schicksal der »Verschwundenen« aufgeklärt werden sollte, darunter das der 14 Mercedes-Gewerkschafter.
Dann erstattete in Deutschland der Republikanische Anwaltsverein Anzeige gegen den Produktionschef Tasselkraut wegen Beihilfe zum Mord. Nach mehreren Jahren stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg das Verfahren ein, weil in ihren Augen nicht nachgewiesen wurde, dass die Verschwundenen wirklich tot seien und nicht irgendwann wieder auftauchten.
Nachdem der Fall mehrfach auf den Aktionärsversammlungen dargelegt worden war, beauftragte die Daimler-Benz AG auf Druck der »Kritischen Aktionäre« und linker Gewerkschafter den Berliner Völkerrechtler Professor Christian Tomuschat mit der Erstellung eines Gutachtens. Im Dezember 2003 veröffentlichte dieser seinen Bericht. Amnesty International verurteilte die einseitige und lückenhafte Darstellung, die Presse sprach von einem »Gefälligkeitsgutachten«.
Juristische Verschleppung
In Argentinien erstatteten die Hinterbliebenen 2002 Strafanzeige wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Beschuldigt wurden, neben den Militärs, Manager von Mercedes-Benz Argentina, der Gewerkschaftsboss José Rodríguez sowie Carlos Ruckauf, bis zum Putsch 1976 peronistischer Arbeitsminister.
2004 wurde dann in San Francisco (USA) Klage gegen die DaimlerChrysler AG erhoben. Seit 1998 hatte das Unternehmen zwei gleichberechtigte Headquarter unterhalten, eines in Auburn Hills, Michigan, und das andere in Stuttgart. Zunächst verneinten die kalifornischen Richter die geografische Zuständigkeit, annullierten jedoch im Mai 2010 ihr eigenes Urteil. Daraufhin rief Daimler den Obersten Gerichtshof der USA (Supreme Court) an. Dazu muss man wissen, dass die Richter in den USA vom Volk gewählt werden, lediglich die obersten Richter von der Exekutive.
Das globale Kapital überschüttete den Supreme Court mit Amicus Curiae Briefs*, d.h. mit Statements, um dem Gericht ihre Meinung darzulegen: die Automobile Manufacturers Inc., die Association of Global Automakers, die Atlantic Legal Foundation, die New England Legal Foundation, die Associated Industries of Massachusetts (Zusammenschluss von Firmen, die im Commonwealth das freie Unternehmertum verteidigen), die U.S. Chamber of Commerce, der National Foreign Trade Council, die Organization for International Investment, die European Banking Federation, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Bundesverband Deutscher Banken, die Schweizer Bankiervereinigung, der ICC Switzerland (Schweizer Handelskammer) und die Economiesuisse. Letztere ist, so erklärt sie in ihrem Brief, Dachverband der eidgenössischen Industrie und steht für zwei Millionen Schweizer Arbeitsplätze, sprich: Kontoinhaber.
Zoom-Prozess
2014 hob der Supreme Court brav das Urteil des kalifornischen Berufungsgerichts auf. »Der Neunte Gerichtsbezirk (San Francisco) habe den Risiken für die internationalen Gebräuche zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, als er seine allgemeine Zuständigkeit erklärt hat«, hieß es im Urteil. Die Richter wiesen auf die Einwände der Amici hin, dass »die allgemeine Zuständigkeit für US-Niederlassungen ausländische Investoren entmutigen könnte«.
In Argentinien wurde die 2002 eingereichte Strafanzeige nach vier Jahren Ermittlungen aus der Hauptstadt Buenos Aires in den Vorort San Martín abgegeben, wo sie auf dem Schreibtisch der Richterin Alicia Vence landete, doch diese blieb untätig. Die einst einflussreiche Menschenrechtsbewegung schaute weg und schwieg, denn der deutsche Autobauer verstand sich gut mit der neuen peronistischen Kirchner-Regierung.
Im März 2022 entschied Vence nach 16 Jahren komplett unnützer Ermittlungen, dass gegen Tasselkraut – auf ihn waren die Vorwürfe reduziert worden – keine ausreichenden Beweise vorliegen würden, und stellte das Verfahren ein. Dagegen legten schließlich die Opferanwälte Einspruch ein. Nach vier weiteren Jahren wird nun das Verfahren doch noch eröffnet. Tasselkraut ist inzwischen 85 Jahre alt, und das Verfahren wird weitgehend über Zoom geführt werden. Kafka lässt grüßen.
*Ein Amicus Curiae Brief (dt. Freund des Gerichts) ist ein Schriftsatz an ein Gericht, in dem eine am Verfahren nicht selbst beteiligte Person oder Organisation rechtliche Argumente und eine Handlungsempfehlung für einen vor Gericht ausgetragenen Fall darlegen kann.
Gaby Weber hat über den Fall einen Dokumentarfilm produziert: »Wunder gibt es nicht«, www.youtube.com/watch?v=US_i-KW7jWI.
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2024 ist außerdem bei der Buchmacherei ein Buch von ihr zum Thema erschienen: Causa Mercedes-Benz (156 S., 12 Euro), https://diebuchmacherei.de/produkt/causa-mercedes-benz/.
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