Militarisierung/Rüstung 26. September 2026

Wehrpflicht für Frauen ist kein Ausweis von Gleichberechtigung
von Gisela Notz

Das Grundgesetz für die BRD, das im Mai 1949 in Kraft trat, sah nach dem Willen des Parlamentarischen Rats keinen Wehrdienst – weder freiwillig noch verpflichtend – vor. Offenbar wissen das die meisten Menschen heute gar nicht mehr.

»Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!«, lautete damals die Parole. Politiker:innen aller Parteien sprachen sich gegen eine Wiederbewaffnung aus. Als 1950 nach Beginn des Koreakriegs die Parolen über eine Gefahr aus dem Osten zunahmen, vor der sich auch die neugegründete Bundesrepublik schützen müsse, und als bekannt wurde, dass Kanzler Adenauer (CDU) die Wiederbewaffnung für die Bundesrepublik vorbereiten ließ, wuchs die Angst, dass eine Aufrüstung der BRD die Gefahr eines erneuten Krieges beinhalten würde. Auf die Frage, welches Ziel den einzuberufenden jungen Männern vermittelt werden solle, antwortete Adenauer: »Schutz unserer Freiheit, Schutz unserer Heimat und Schutz Europas vor dem vordrängenden Sowjetrußland, das ganz Europa sich unterwerfen will.«
Es gab Protest- und Schweigemärsche und viele Formen des Widerstands. Frauen schlossen sich in der neu gegründeten westdeutschen Frauenfriedensbewegung (WFFB) oder der seit 1915 bestehenden Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF) zusammen, um dagegen zu protestieren. Die SPD war dagegen. Sie war der Ansicht, dass dies die deutsche Teilung verstärken und die deutsche Einheit behindern würde. Im Kriegsfall müssten Männer aus der BRD gegen ihre Brüder aus der DDR kämpfen.
Am 7.Juli 1956 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Wehrpflichtgesetz, das am 21.Juli in Kraft trat. 269 Abgeordnete stimmten für das Gesetz und 166 dagegen, 20 enthielten sich der Stimme. Damit entschied sich der Bundestag beim Aufbau der Bundeswehr für eine Wehrpflichtarmee. Nach Art.12a Abs.1 GG wurden alle deutschen Männer vom vollendeten 18.Lebensjahr an zum Dienst an der Waffe in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet.
Frauen wurde nach Art.12a Abs.4 GG der Dienst mit der Waffe verboten. Eine Öffnung der Bundeswehr oder gar die Wehrpflicht für Frauen waren kein Gegenstand öffentlich geführter Diskussionen. Auch nicht in der DDR, wo die Wehrpflicht 1962 eingeführt wurde. In der BRD können 18- bis 25jährige Frauen seit 1968 nach Art.12a Abs.4 GG, allerdings im Verteidigungsfall, zu Dienstleistungen im zivilen Sanitätsdienst der Bundeswehr und in der stationären und ambulanten Krankenpflege verpflichtet werden. Auch dagegen gab es damals Widerstand.

Pro und contra Soldatinnen
Nachdem in den 70er Jahren ein Ärztemangel im Sanitätswesen der Bundeswehr festgestellt worden war, wurde im Juni 1975 eine Änderung des Soldatengesetzes beschlossen. Nach §1 Abs.3 konnten Frauen aufgrund freiwilliger Verpflichtung Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit des Sanitätsdienstes werden.
Die »Neue Frauenbewegung« war im Hinblick auf die Beteiligung von Frauen am Militärdienst gespalten. Alice Schwarzer und ihre Zeitschrift Emma plädierten im Juni 1978 für die Gleichstellung von Frauen in allen (Macht-)Bereichen, dazu zählten sie auch das Militär. Auch andere liberale Feministinnen argumentierten, »das letzte Berufsverbot« für Frauen müsse endlich fallen.
Frauen des Courage-Kollektivs hingegen hinterfragten den Wehrdienst generell und lehnten ihn ab. Sie wollten nicht, dass eine Institution für Frauen geöffnet wird, die generell der menschlichen Emanzipation entgegensteht.
Im Juni 1979 traten Gewerkschaftsfrauen und Frauen aus autonomen Zusammenhängen mit einem Aufruf »Frauen in die Bundeswehr? – Wir sagen nein!« an die Öffentlichkeit. Sie vertraten die Position, dass sich ein würdiges Leben für Frauen und Männer nur entfalten kann, wenn die Gesellschaft entmilitarisiert wird.

Ein Meilenstein für Gleichberechtigung?
Seit Januar 2001 stehen Frauen neben den zivilen auch sämtliche militärische Laufbahnen offen. Die Elektronikerin Tanja Kreil hat das vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Die Idee für die EU-Klage hatten Alice Schwarzer und die damalige Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Michaela Geiger (CDU). Unterstützt wurden sie vom Bundeswehrverband.
»Kleiner Unterschied abgeschafft«, titelte Emma (Nr.4/2000). Die ersten Bewerberinnen rückten bald ein. Emma fragte nicht, ob sie sich damit auseinandergesetzt hatten, dass die Bundeswehr gerade mit einem Beschaffungsplan von 210 Milliarden DM für Kriegsgeräte zu einer Angriffsarmee umgebaut worden war. Nach der Änderung des Grundgeseztes am 19.Dezember 2000 ist auch der Dienst an der Waffe für Frauen nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Der zweite Satz von Art.12a Abs.4 GG lautet nun: Frauen »dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden«. Das heißt, sie dürfen freiwillig schießen lernen, niemand darf sie aber dazu zwingen.
Als emanzipatorischer Erfolg kann das nicht gefeiert werden. Die Bundeswehr ist kein Arbeitgeber wie jeder andere. Sie übt täglich für den Ernstfall und ist auf absolutem Befehl und Gehorsam aufgebaut. Sie schafft keine Arbeitsplätze, sondern »Todesplätze« (Robert Jungk). Denn gleiche Teilhabe an militärischen Positionen bedeutet auch gleiche Teilhabe an kriegerischen Auseinandersetzungen, an Auslandseinsätzen und an der Tötungsindustrie. Gleichberechtigung hätte auch mit der Abschaffung der Dienste für alle erreicht werden können.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags erstellte im August 2003 ein Gutachten zur Zulässigkeit einer Dienstpflicht auch für Frauen und stellte fest, dem Grundsatz der Gleichberechtigung für Männer und Frauen könnte entsprochen werden, »durch Erstreckung der Dienstpflicht auf Frauen oder durch komplette Abschaffung der Dienstpflicht«.

Die Wehrpflicht wird ausgesetzt
2011 wurde die Wehrpflicht per Beschluss des Bundestags ausgesetzt. Grund war die veränderte Sicherheits- und verteidigungspolitische Lage. Sie blieb jedoch im Grundgesetz bestehen und die Aussetzung gilt nur in Friedenszeiten, im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann sie wieder aktiviert werden.
Seit dem Krieg in der Ukraine und der angeblich »realen Bedrohung durch Russland muss man auf eine Eskalation vorbereitet sein«, heißt es nun wieder, »Deutschland muss wieder kriegstüchtig werden.« Das kostet Milliarden. Dafür wird im Bildungs- und Sozialbereich und bei den Renten ebenso gespart, wie im Kultur- und Gesundheitsbereich. Die Waffenindustrie boomt. Wer Frieden will, muss den Frieden vorbereiten, nicht die Kriegstüchtigkeit.
Die Partei Die Linke stellte am 4.September 2025 den Antrag an den Bundestag, den Art.12a GG, ersatzlos zu streichen. Damit wäre der Status quo der vom Parlamentarischen Rat verabschiedeten Verfassung wieder hergestellt. Die Vertreter:innen aller anderen Parteien reagierten auf diesen Vorschlag bei der Anhörung am 11.September 2025 mit komplettem Unverständnis und Beschimpfungen wegen fehlender Heimatliebe, Ablehnung der Vaterlandsverteidigung und Instichlassen der bedrohten Nachbarn.
Desiree Becker (MdB Die Linke) erklärte: »Gleichberechtigung heißt nicht, Unterdrückung und Zwang gleichmäßig zu verteilen. Gleiche Chancen, gleiche Rechte, gleiche Löhne und ein Ende von Gewalt gegen Frauen, das verbessert das Leben junger Frauen, nicht der Einsatz an der Front. Keine Wehrpflicht für Männer! Keine Wehrpflicht für Frauen! Keine Wehrpflicht! Für niemanden!« Der Antrag wurde an den Verteidigungsausschuss weitergegeben.
Am 5.Dezember 2025 wurde ein neues Wehrdienstgesetz im Bundestag beschlossen. Der Wehrdienst bleibt zunächst für alle freiwillig. Falls die sicherheitspolitische Lage dies erfordert und freiwillige Bewerbungen nicht ausreichen, kommt die Wehrpflicht. Die Empörung unter den Jugendlichen ist groß. Die kriegs(dienst)verweigernden Jugendlichen sagen: »Nein zur Wehrpflicht – Nie wieder Krieg!« »Wir machen da nicht mit!«

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