Warnung vor einer Neuauflage einer Geheimpolizei
von Rolf Gössner
Bundesinnenminister Dobrindt plant einen »historischen Paradigmenwechsel« in der deutschen Sicherheitsarchitektur: Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt fu?r Verfassungsschutz (BfV) sollen von Nachrichtendiensten zu echten Geheimdiensten ausgebaut werden. Bis Ende des Jahres soll der Bundestag das entsprechende, 700 Seiten starke Gesetz beschließen.
Rolf Gössner ist Publizist und Jurist, Fachmann auf dem Gebiet der Geheimdienste. Er ist Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga fu?r Menschenrechte (Berlin) und Mitherausgeber des jährlich erscheinenden Grundrechte-Report. Zur Lage der Bu?rger- und Menschenrechte in Deutschland.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Die Nachrichtendienste sollen von heimlichen Beobachtern zu heimlichen Akteuren im digitalen und physischen Raum werden. Das bedeutet: Sie sollen nicht nur, wie bislang, Informationen offen und heimlich sammeln, verarbeiten und bewerten dürfen, sondern ku?nftig – über V-Leute-Einsatz, Observationen und Abhöraktionen hinaus – auch aktiv-operative Fähigkeiten und Zwangsbefugnisse erhalten.
Exekutivbefugnisse also, die tief in Grundrechte von Betroffenen und auch Unbeteiligten eingreifen und dabei selbst den Kernbereich privater Lebensgestaltung und die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht verschonen.
Dies bedeutet nichts weniger als die staatliche Lizenz zur Desinformation und Manipulation, bis hin zu Hackbacks, Sabotage und Zerstörung – immer mit dem Risiko, unkontrollierbare Eskalationen im digitalen Raum auszulösen und Unbeteiligte schwer zu schädigen.
Die Begründung für diesen Paradigmenwechsel heißt: »Kriegstüchtig werden.« Bundesregierung und Nachrichtendienste wähnen sich schon seit längerem im hybriden (Cyber-)Krieg, vornehmlich von seiten Russlands, Chinas und des Iran – mit, so heißt es, »Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser Werteverständnis und unsere Sicherheit«.
»Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte«, so der Bundesinnenminister, erforderten deshalb »neue Antworten … um effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gewalt vorzugehen« und auf »geänderte reale Bedrohungslagen« reagieren zu können.
Was sollen die Geheimdienste künftig dürfen, um »echt« zu werden?
Die Fülle neuer Eingriffsbefugnisse ist kaum überschaubar. Nur soviel:
– Künftig sollen die beiden Dienste unter gewissen Voraussetzungen selbständig Aktionen wie Cyberangriffe durchführen können, um etwa zur Abwehr unmittelbarer Gefahren und hybrider Bedrohungen die Infrastruktur potenzieller Angreifer, »Desinformationsakteure« oder feindlicher Hackergruppen zu manipulieren, zu stören oder gar zu zerstören.
– Oder aber der BND darf bei Vorliegen einer spezifischen Gefährdungslage beispielsweise gezielt den Funkverkehr stören oder in IT-Systeme feindlicher Drohnenfabriken im Ausland eindringen, um die Drohnenfertigung zu sabotieren.
– Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll künftig operative Aktivmaßnahmen durchführen können, falls etwa »besonders schwere Schäden aufgrund geheimdienstlicher Tätigkeiten fremder Mächte« drohen. Allerdings nur dann, wenn der Zweck der Maßnahme nicht durch Einwirkung einer anderen Stelle (etwa der Polizei) erreicht werden kann.
– Zu den neuen BfV-Befugnissen gehört ü?brigens auch das heimliche Eindringen in Gebäude und Räume sowie unter strengen Voraussetzungen auch in Wohnungen von Zielpersonen zum Zweck heimlicher Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln oder zum Auslesen und Manipulieren informationstechnischer Geräte per Online-Durchsuchung mit »Staatstrojanern«.
– Zu den operativen Befugniserweiterungen kommt noch die abermalige Erweiterung von Datenübermittlungsmöglichkeiten und -pflichten seitens anderer Behörden und privater Stellen an die Geheimdienste und umgekehrt von diesen an öffentliche und private Stellen. Dabei sollen die Dienste Personendaten von anderen Stellen praktisch unbegrenzt und automatisiert abfragen dürfen. Auch private Unternehmen mü?ssen liefern. Vom Finanzamt ü?ber Banken bis zu Autowerkstätten.
– Darüber hinaus werden auch der Einsatz künstlicher Intelligenz für operative Maßnahmen und Datenanalysen (u.a. fu?r Persönlichkeits- und Bewegungsprofile), biometrische (Bild-)Abgleiche sowie der Zugriff auf öffentliche und private Videoüberwachungsdaten zugelassen und geregelt.
– Noch weitergehende Regelungen und Befugnisse sollen im sogenannten Spannungs- und Verteidigungsfall gelten.
Ist das vom Grundgesetz geforderte Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendienst damit am Ende?
Diese Aufrüstung der geheimen Dienste ist hierzulande nicht nur beispiellos, sondern letzten Endes auch geschichtsvergessen. Denn die geplanten Legalisierungen und möglich werdenden Operationen, die allenfalls der Polizei als Vollzugsorgan zustehen (teils aber noch nicht mal ihr), verstoßen gegen ein verfassungskräftiges Gebot: gegen die strikte Trennung von Nachrichtendiensten als informationellen »Frühwarnsystemen« ohne Exekutivbefugnisse einerseits und Polizei als exekutiven Ermittlungs- und Vollzugsorganen andererseits.
Dieses sogenannte Trennungsgebot ist eine wichtige Lehre und historische Konsequenz aus der NS-Geschichte und der Machtfülle der Gestapo. Ziel ist es, eine allmächtige Geheimpolizei in Deutschland zu verhindern.
Deshalb steht bislang im Bundesverfassungsschutzgesetz klipp und klar: »Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesamt fu?r Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist« (§8 Abs.3). Im neuen Gesetzentwurf ist nur noch der Satz zu finden, dass BfV und auch der BND »einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert« werden dürfen.
Obwohl das Trennungsgebot, insbesondere im digitalen Raum per Datenaustausch und Vernetzung, in der Praxis ohnehin längst unterlaufen wird, soll es künftig mit der Legalisierung operativer Eingriffsbefugnisse sowie erweiterter Datenübermittlungskompetenzen weitgehend aufgeweicht werden. Diese Einschätzung gilt übrigens trotz der Tatsache, dass den Diensten (noch) keine polizeilichen Vollzugsbefugnisse wie Hausdurchsuchungen, Verhaftungen oder Inhaftierungen erlaubt werden.
Was sagt die Bundesdatenschutzbeauftragte dazu?
Die enorme Ausweitung der Befugnisse und die gesetzliche Aushebelung des Trennungsgebots werden in dem Gesetzesentwurf verknüpft mit dem Anspruch, die nun »echten« Geheimdienste einer »starken Kontrolle aus einer Hand« zu unterziehen. Dabei soll die Rechtskontrolle über die Dienste, die bislang auf verschiedene Kontrollorgane verteilt ist, gebündelt und auf eine zentrale Kontrollinstanz übertragen werden: auf den geheim tagenden »Unabhängigen Kontrollrat«.
Dieser soll künftig sowohl für die »gerichtsähnliche« Vorabkontrolle und Genehmigung aller eingriffsintensiven Befugnisse zuständig sein als auch für die nachgelagerte administrative Kontrolle der Geheimdienstarbeit und der Datenverarbeitung – künftig allerdings unter Umgehung der bisher für die Datenschutzkontrolle zuständigen Bundesdatenschutzbeauftragten. Die (geheime) Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission des Bundestags soll bestehen bleiben.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte übt an dieser Reform und Kontrollregelung scharfe Kritik: Mit dem Gesetzentwurf gehe »eine massive Ausweitung von Befugnissen« für die Nachrichtendienste einher; und diese stünden »in deutlichem Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten« – »gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle«. Insgesamt schaffe die Geheimdienstreform »einen erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft« sowie »nicht hinnehmbare Einschränkungen der Kontrolle und der Grundrechte«. Dies lasse deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität aufkommen.
Hier ist keine rechtsstaatliche Zähmung der Nachrichtendienste geplant, wie sie eigentlich dringend nötig wäre. Sondern eine hochproblematische Entgrenzung der Nachrichtendienste, verbunden mit einem veritablen Tabubruch.
Mit freundlicher Genehmigung des Autors und von der Redaktion überarbeitet. Originalversion: www.freitag.de/autoren/rolf-goessner/geheimdienst-reform-rolf-goessner-warnt-vor-lizenz-zu-einbruch-und-sabotage
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