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Aufmacher 3 1. September 2025

Die Stiftung Familienunternehmen
von David Stein

Das Berliner Regierungsviertel ist ebenso wie der Brüsseler Hauptsitz der EU ein Tummelplatz für Lobbyisten. Etwa 12.000 Lobbyisten sind in Brüssel registriert, die bei der Regulierung des Binnenmarkts die Interessen der einzelnen Sparten der Industrie durchzusetzen versuchen. Ähnliches gilt für die EU-Mitgliedstaaten. Mit 442 registrierten Lobbyisten kommen rund zehn Interessenvertreter der Finanzindustrie auf jedes Mitglied im 42köpfigen ­Finanzausschuss des Bundestags.

Unter den Interessenvereinigungen steht die Stiftung Familienunternehmen selten im Fokus der Medien. Sie weckt mit ihrem Namen falsche Vorstellungen. Was Absicht ist. Das interessenpolitische Sagen haben in diesem Verband nicht kleinere und mittlere Familienunternehmen, also diejenigen, die üblicherweise mit dem »Mittelstand« in Verbindung gebracht werden, sondern die reichsten Familien in Deutschland.
Im Kuratorium der Stiftung dominieren Großunternehmen wie Henkel, Trumpf oder Theo Müller. Bei den sog. Förderern der Stiftung, über die die Parteispenden fließen, sieht es ähnlich aus. Hierzu gehören die großen Konzerne: die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland), Aldi und Bosch. Außerdem die BMW-Erbenfamilie Quandt/Klatten, die Familie des Aldi-Gründers Albrecht oder die Familie Oetker, die für die Stiftung als größte Spenderin an die Parteien auftritt.
Die NGO Finanzwende hat sich diese Spenden, soweit sie veröffentlichungspflichtig sind, angeschaut: Das Umfeld der Stiftung Familienunternehmen spendete in sechs Jahren mindestens 2,8 Millionen an Parteien. Hauptprofiteure waren die Union (CDU 1.813.000 Euro und CSU 85.000 Euro) sowie die FDP (974.000 Euro). An die Grünen wurden 96.000 Euro gespendet. Für die SPD wurden keine größeren Spenden festgestellt, für die Linke – kaum überraschend – nichts.

Das Ziel der Stiftung
In ihrer politischen Arbeit konzentriert sich die Stiftung darauf, eine stärkere Besteuerung des Reichtums dieser Familien und Unternehmen zu verhindern – etwa durch Vermögensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer – und die Steuerprivilegien der Superreichen durch Ausnahmetatbestände auszubauen. In der Steuerpolitik ist sie sicherlich der einflussreichste Lobbyverband. Die jährlichen Mittel für die Lobbyarbeit, rund 2,2 Millionen Euro, werden aus den Portokassen der Superreichen bezahlt.
Der bescheidene Kostenaufwand zahlt sich aus. Seit 2009 mussten diese »Familienunternehmen« aufgrund erstrittener Steuerprivilegien schätzungsweise rund 84 Milliarden Euro weniger Steuern zahlen – etwa durch die Privilegierung großer Unternehmensvermögen bei der Erbschaftsteuer.
Im öffentlichen Auftreten gibt sich der Verband anders als etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie oder der Bauernverband nicht hemdsärmelig oder marktschreierisch, sondern betont seriös. Gutachterliche Stellungnahmen lässt er von seinem »Wissenschaftlichen Beirat« fertigen, einer VIP-Professorenriege, zu der u.a. der ehemalige Senatspräsident beim Bundesverfassungsgericht und Verfassungsrechtler Udo de Fabio oder der ordoliberale Ökonomieprofessor Clemens Fuest, Leiter des Ifo -Instituts ist, gehören.
Den Rest besorgen ihre Get-Together-Veranstaltungen mit beeindruckender Gästeliste nicht nur aus dem Regierungsviertel; die durch das Lobbyregister des Deutscher Bundestags belegten vielen Treffen mit Parlamentariern und Ministern und – Wurzel allen Übels – die gemeinsame ideologische Klammer des Neoliberalismus in den Köpfen der Lobbyisten und der Lobbyierten sowie der Medien.
Dabei wird die Vermögensteuer gebetsmühlenartig wie von allen Superreichen dieser Welt und ihren parlamentarischen Büchsenspannern als enteignungsgleiche Maßnahme eingestuft, die zu Arbeitsplatzabbau, negativen Auswirkungen auf Investitionen, der Schaffung eines Bürokratiemonsters und im Ergebnis zur Zerstörung des Wirtschaftsstandorts durch weniger Wachstum führen würde.

Ungleichgewicht im Steuersystem
Das deutsche Steuersystem orientiert sich kaum an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler. Stattdessen begünstigt es hohe Einkommen, Unternehmensgewinne und große Vermögen. Gemessen an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zahlen jene, die über viel Geld verfügen, weniger in die öffentlichen Kassen als Haushalte mit mittleren und kleinen Einkommen. Die bestehenden Ausnahmen und die Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind damit Treiber sozialer Ungleichheit und Spaltung.
Dies trägt dazu bei, dass das Privatvermögen in Deutschland, geschätzte 20 Billionen Euro, höchst ungleich verteilt ist. Auch im internationalen Vergleich. So besitzt das reichste 1 Prozent rund ein Drittel des Gesamtvermögens, die untere Hälfte gerade einmal 2,9 Prozent. Die reichsten 0,1 Prozent, das sind nur 80.000 Menschen, halten zusammen bis zu 20 Prozent des Vermögens. Die wachsende Ungleichheit bei den Vermögen ist in Deutschland, so der Ökonom Thomas Piketty, inzwischen wieder auf dem Niveau von vor 1918.

Merz redet Unsinn
In dieser Legislaturperiode wird es, geht es nach der Koalition (und der AfD), bei der Erbschaft- und Vermögensteuer keine Verbesserungen geben und damit keine Milderung der Vermögensverteilung von unten nach oben. Trotz Finanzierungsnöten und Haushaltslöchern. Die SPD sprach sich in ihrem Wahlprogramm – äußerst vage – für eine »Vermögensteuer für sehr hohe Vermögen« aus.
Im Koalitionsvertrag ist von dieser in früheren Wahlkämpfen ursprünglich sozialdemokratischen Kernforderung nichts übrig geblieben. Die CDU/CSU blockt ab. Der Kanzler besitzt sogar die Dreistigkeit, im ARD-Sommerinterview vom 13.7.2025 eine Vermögensteuer wegen angeblicher Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes als verfassungswidrig zu bezeichnen. Obwohl sie in der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes (Art. 106 GG) festgeschrieben und aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 nur ausgesetzt ist: Grund hierfür war die Ungleichbehandlung der verschiedenen Vermögensarten im Steuerrecht, speziell des Grundvermögens.
Das Gericht kritisierte, dass die Besitzer von Immobilien zu wenig Steuern zahlen würden. Das Vermögensteuergesetz müsse deshalb überarbeitet werden. Die Überarbeitung des Gesetzes unterblieb bislang.
Außerhalb des parlamentarischen Betriebs sind die Mehrheiten für eine Vermögensteuer für Milliardäre und Multimillionäre da, die Mehrheit der Deutschen will sie wieder einführen. Wie eine Forsa-Umfrage im Sommer 2024 ergab, unterstützten 62 Prozent der Bundesbürger die Besteuerung von Vermögen über einer Million Euro bei Privatpersonen und Unternehmen. Frühere Umfragen ergaben ebenfalls eine mehrheitliche Unterstützung.
Die Linke und einzelne SPD-Abgeordnete wollen sie reaktivieren – auch Gewerkschaften (DGB, Verdi), Sozialverbände und NGOs.
Die Einnahmen aus der Vermögensteuer würden nach dem Grundgesetz an die Bundesländer gehen. Gerade dort werden zusätzliche Einnahmen am meisten gebraucht. Denn Länder und Kommunen, die staatsrechtlich Teil der Länder sind, müssen den Löwenanteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und der öffentlichen Investitionen in Deutschland stemmen.

Ein Umverteilungseffekt ist notwendig
Wenn sich eine Verteilungsdiskussion in Deutschland derzeit auf die Vermögensteuer fokussiert, ist es selbstverständlich, in der politischen Aktion daran anzuknüpfen. Es geht darum, sich außerparlamentarisch, insbesondere mit den Gewerkschaften auf eine konkreten Gesetzesentwurf zu verständigen und mit diesem Druck auf den Bundestag und Bundesrat auszuüben.
Die Linke schlägt einen ansteigenden Steuersatz vor: Die Vermögensteuer soll ab einem Vermögen von einer Million Euro 1 Prozent im Jahr betragen, ab 50 Millionen soll ein Steuersatz von 5 Prozent fällig sein. Die geschätzten Einnahmen sollen bei (bescheidenen) 28 Milliarden Euro pro Jahr liegen.
Damit die Vermögensteuer die Richtigen sprich: die Milliardäre und Multimillionäre zur Kasse bittet, braucht es allerdings Freigrenzen für privates und betriebliches Nettovermögen (Vermögen minus Schulden). Über die Höhe der Freigrenzen bei Betriebsvermögen und privatem Vermögen gibt es unterschiedliche Ansichten unter den Unterstützern einer Vermögensteuer. Über den Eingangssteuersatz ist man sich weitgehend einig, über den Höchststeuersatz nicht.

Eine Vermögensteuer ist kein Allheilmittel. Bei allen Modellrechnungen darf nicht aus den Augen verloren werden, dass sie nicht nur mehr Steuern in die Staatskasse spülen soll, sondern auch einen Beitrag zur Minimierung der wachsenden Ungleichheit bei der Vermögensverteilung leisten müsste. Wenn dieses Ziel verfehlt wird oder gar nicht beabsichtigt ist, wie etwa bei der Vermögensteuer der Schweiz, ist sie nichts anderes als symbolische Politik, die nur einen Beitrag zur wirtschaftsliberalen Ausrichtung des Steuersystems leistet.

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