Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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Geschichte 1. Januar 2026

Die Zwölf Artikel von Memmingen
von Angela Klein

Das Jahr 1524 war ein Jahr der Gärung. Die Reformation hatte deutliche Spuren im Bewusstsein der aufständischen Städte und Bauern hinterlassen. Die freie Wahl der Pfarrer und die Abschaffung des Zehnten waren jetzt fester Bestandteil der Forderungen.

In der Fuggerstadt Augsburg erzwangen die armen Zünfte, Schneider und Weber, die Wiedereinsetzung eins Barfüßermönchs, den der Rat aus der Stadt gejagt hatte, weil er lehrte, dass die Gemeinde über dem Rat stände und alle Dinge gemeinsam wären. In zwölf Artikeln verlangten sie, dass der Rat nichts mehr ohne Zustimmung der Gemeinde verhandele, das Ungeld (eine Art indirekte Steuer) aufgehoben, das alte Maß wieder eingeführt und die großen Handelsgesellschaften verboten würden. Die Geistlichkeit sollte Steuern und Last tragen wie die Bürger auch.
Zehntverweigerungen, erstmals im Bistum Bamberg und Speyer 1523 vorgekommen, häuften sich 1524 allerorten in Oberdeutschland. Beide Forderungen waren aus dem alten Recht nicht mehr abzuleiten, sie verwiesen bereits auf die neue Rechtsauffassung, die die Abschaffung des Klerus als privilegierten Stand vorsah.

Im Juni 1524 erhoben sich die Bauern gegen den Landgrafen von Stühlingen, Habsburger Land, weil die Gräfin mitten in der Ernte von ihnen verlangt hatte, sie sollten Schneckenhäuser sammeln. Die Verhandlungen scheiterten, der Graf wollte nur Adlige als Schiedsrichter gelten lassen. Nun warfen die Bauern ein Fähnlein auf, ernannten Hans Müller aus Bulgenbach zu ihrem Hauptmann und suchten Unterstützung in der Stadt Waldshut. Die Stadt am Hochrhein hatte Balthasar Hubmayer zu ihrem Pfarrer gewählt und widersetzte sich jedem Versuch von Erzherzog Ferdinand, ihn abzusetzen.
Habsburg war der gemeinsame Gegner, aus Waldshut zogen die Bauern in voller Rüstung zu den Verhandlungen. Diese wurden daraufhin sofort abgebrochen. Eine Freischar aus Zürich rückte zur Unterstützung in Waldshut ein. Ein Damm war gebrochen.
Aus dem Hegau kamen weitere Bauern dazu, man schloss sich zu einem Haufen zusammen. Sie erreichten, dass ihre Klagen vor einem Schiedsgericht verhandelt wurden, das aus Bürgern der Stadt Überlingen und Bauern gebildet wurde. Sie hatten einen Erfolg errungen.

Im Januar 1525 erhoben die Bauern im Stift Kempten, die seit 1523 mit dem Abt im Streit lagen, Klage vor dem Schwäbischen Bund. Die Untertanen anderer Grafen und Klöster der Umgebung und sogar die des Bischofs von Augsburg schlossen sich den Kemptenern an. Auch sie beriefen sich jetzt auf das göttliche Recht. Am 14.Februar trafen sie sich in Sonthofen und versprachen einander Beistand, zehn Tage später entstand daraus der Allgäuer Bund. Es war ein reiner Verteidigungsbund, der nach zwei Seiten den eigenen Reihen ein drakonisches Gesetz verordnete: Bei Leibesstrafe wurde verboten, Aufruhr zu machen; aber jeder sollte dem Bund beitreten – wer sich weigerte, wurde nach germanischem Brauch gebannt.
An die Stelle der Versammlung aller Bauern trat nun ein Ausschuss der von den einzelnen Gemeinden gewählten Hauptleute. Es war die erste »Christliche Vereinigung«, das Vorbild für eine alternative gesellschaftliche Ordnung.
In Baltringen nahe Ulm kam am Christabend 1524 ein halbes Dutzend Bauern zusammen, zwischen Weihnachten und Mitte Februar wurde daraus ein 7000 bis 10.000 Mann starker Haufen, einschließlich adliger, geistlicher und reichsstädtischer Untertanen. Die Gesandten des Schwäbischen Bundes aus dem nahen Ulm drohten mit Gewalt. Beide Seiten rüsteten sich. Die Bauern gaben sich Hauptleute und Räte. Jedes Dorf setzte seine Beschwerden auf.
Auch die Bauern am Bodensee verweigerten nun die Zinszahlungen. Sie versammelten sich in Lin­dau und schlossen sich zum Seehaufen zusammen.

Am 6.März trafen sich in Memmingen etwa 50 Vertreter des Baltringer Haufens, des Allgäuer Haufens und des Seehaufens, um über ihr gemeinsames Auftreten gegenüber dem Schwäbischen Bund zu beraten. Sie konstituierten sich als Christliche Vereinigung und beschlossen tags darauf eine Bundesordnung.
Auf der Basis ihrer gemeinsamen Forderungen verfassten der Memminger Kürschnergeselle Sebastian Lotzer und der aus St.Gallen stammende Prediger Christoph Schappeler, beide Anhänger von Zwingli, die Zwölf Artikel von Memmingen, sie wurden am 20.März verabschiedet.
Forderungen aus dem Alten Recht standen dort neben Forderungen aus dem Göttlichen Recht: die freie Wahl des Pfarrers und der Wegfall des Viehzehnten neben der Aufhebung der Leibeigenschaft, der Nutzung der Allmende, dem freien Erbe, der Unterbindung von Willkür bei der Belastung mit Diensten und Abgaben sowie der Minderung der Zinslasten – und dass der Bauer sein Recht bekomme nach altem Brauch.
Der Schlussartikel versicherte, mehr als was in der Heiligen Schrift stehe, wolle man nicht fordern und auch die Pflichten anerkennen, die sich daraus ergaben…

Nach der Magna Charta von 1215 war dies die erste geschriebene Auflistung von sozialen Rechten in Europa. Sie wurde sofort gedruckt, erlebte innerhalb von wenigen Monaten 25 Auflagen und wurde in 25.000 Exemplaren verbreitet. Alle nachfolgenden aufständischen Bewegungen in Stadt und Land beriefen sich auf sie.

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