Widerstand gegen Atommüll-Endlager
von Bernard Schmid
Ob die 13 eine Unglückszahl ist, sei dahingestellt und möge Abergläubischen überlassen bleiben. Gesichert ist hingegen, dass der 13. Mai dieses Jahres – nein, kein Freitag – wirklich kein glückliches Datum für demokratische Rechte, Bürgerinitiativen und die Ökologiebewegung in Frankreich war.
An jenem Tag schmetterte das Verwaltungsgericht im ostfranzösischen Nancy die Eilklage ab, die von 28 Bürgerrechts- und Umweltorganisationen sowie 56 Privatpersonen zwei Tage zuvor eingereicht worden war. In der kleinen Kommune Bure im westlichen Lothringen soll ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle eingerichtet werden.
Die Kläger hatten argumentiert, dass das nun per Gerichtsbeschluss erlaubte, am 18. Mai gestartete und noch zum bis 2.Juli stattfindende Anhörungsverfahren für das geplante Endlager fundamentale Informationsrechte der Betroffenen verletze. Der offizielle Titel des Bauvorhabens lautet CIGEO, ein Kürzel für »industrielles Zentrum für geologische Einlagerung«.
Undemokratische Eile
Das Anhörungsverfahren, das bei öffentlichen Bauprojekten mit Umweltauswirkungen zwingend erforderlich ist, hätte nach Auffassung der Kläger:innen nur unter anderen Bedingungen stattfinden dürfen. Es hätte mindestens drei Monate dauern müssen und nicht lediglich anderthalb, wie jetzt geplant. Immerhin liegen dem Verfahren 10.000 Aktenseiten zugrunde.
Nach dem Urteil riefen die Kläger:innen zu einer Protestkundgebung am 19. Mai vor der Präfektur (dem Sitz der juristischen Vertretung der Zentralregierung) in der Bezirkshauptstadt Bar-le-Duc auf.
Ferner hätten nach Ansicht der Kläger:innen vor der Anhörung die geologischen Untersuchungen im Tiefengestein abgeschlossen sein müssen, die auch der Betreiber des geplanten Endlagers, die Nationale Agentur für den Umgang mit radioaktiven Abfällen (ANDRA), als unverzichtbar für die Bewertung des Projekts hält. Nur so sei eine halbwegs sinnvolle Diskussion über das Vorhaben überhaupt möglich. Und da die rund Hundert-Seelen-Gemeinde Bure mehr oder weniger in Grenznähe zu Deutschland, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden liegt, hätten ferner auch die Bewohner:innen dieser Länder oder jedenfalls ihrer angrenzenden Gebiete ebenfalls befragt und entsprechend die Dokumente in deren Landessprachen übersetzt werden müssen.
Beim Verwaltungsgericht in Nancy, das im gewählten Verfahren des référé-Liberté laut Gesetz (in diesem Fall das Verwaltungsverfahrensrecht) seinen Beschluss innerhalb von 48 Stunden fällen musste, drangen die Kritiker:innen damit jedoch nicht durch. Das Verfahren référé-Liberté findet Anwendung bei einer auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zielenden Eilklage wegen der Gefahr der Verletzung von Grundrechten.
Schon in anderen Gerichtsverfahren vorher hatten die jeweils zuständigen Instanzen Versuche abgewiesen, das »Atomklo« auf dem Justizweg zu stoppen. So wies der Conseil d’Etat, das höchste Verwaltungsgericht in Frankreich, am 1. Dezember 2023 eine Kollektivklage gegen die Gemeinnützigkeitserklärung des Bauvorhabens zurück – sie war von 32 Verbänden zusammen mit Privatpersonen angestrengt worden. Das Verfassungsgericht sah im Herbst desselben Jahres ebenfalls keine Verletzung verfassungsrechtlicher Garantien, etwa für die Rechte künftiger Generationen.
Der Widerstand geht weiter
Andere Initativen kämpften mit außergerichtlichen Mitteln gegen das geplante Atommüll-Depot. Erst kürzlich, am 20. April, wurde der seit 19 Jahren besetzte alte Bahnhof von Lunéville in sechs Kilometern Entfernung vom späteren Endlager geräumt. Seit längerem hatte er unter anderem als Veranstaltungsort und Raum für alternative Wohnprojekte gedient. Durch einen von ihnen selbst vollzogenen Abzug kamen die Besetzer:innen zogen ab, bevor die Polizei die Besetzung gewaltsam auflösen konnte. Dennoch wurden am Abend des 20.April zwölf von ihnen fest- und in polizeilichen Gewahrsam genommen. Am Vortag hatte eine von der Präfektur des Départements (Verwaltungsbezirks) Meuse verbotene Demonstration in Bar-le-Duc stattgefunden, zu der starke Polizeikräfte zusammengezogen worden waren.
Vom 14. bis 16. August wird mit dem Festival Les Bure’lesques ein sommerliches Widerstandsfestival vor Ort stattfinden und Unterstützerinnen und Unterstützer anziehen. Der Name ist ein Wortspiel aus dem Ortsnamen Bure und einer Bezeichnung für groteske Dinge.
Wieder andere Mittel möchten wir uns an dieser Stelle ausdrücklich nicht zu eigen machen: Am 16.Februar wurde eine improvisierte Bombe am Wohnsitz eines am Endlagerprojekt in Bure arbeitenden Ingenieurs entschärft. In dieser Zeitung favorisieren wir eher Methoden, die geeignet sind, kollektiven Widerstand auf breiterer Basis zu organisieren.
Der Hintergrund
Worum geht es beim Endlager? Frankreich hat, wie andere Länder, die Atomanlagen betreiben, ein Problem mit den in ihnen produzierten, strahlenden Abfällen. Es fällt für die Französische Republik nur größer aus als in vielen Nachbarländern, handelt es sich doch um den Staat mit der zweithöchsten Zahl von Atomkraftwerken nach den USA.
Seit der Inbetriebnahme des Europäischen Druckwasserreaktors EPR im normannischen Flamanville im Dezember 2024 laufen 57 Atomreaktoren im Land und produzieren entsprechend viel Atommüll. Die Inbetriebnahme von Flamanville hatte sich aufgrund zahlreich auftauchender Probleme um mehr als zwölf Jahre verzögert. Erst seit dem 3. Mai gilt die Probephase als beendet.
Vor 1969 gab es für den Atommüll noch eine sehr simple Lösung: Man kippte ihn einfach ins Meer. Alarmierende Messungen im Ärmelkanal sorgten dann dafür, dass dies unterbleiben musste. Daraufhin wurde in der Nähe von La Hague ein Zwischenlager errichtet, in dem von 1969 bis 1994 insgesamt rund 560.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert wurden. Als Ersatz dafür wurde 1992 ein weiteres in Betrieb genommen: in einem ausgedehnten Waldstück im Département Aube (Burgund). Dort stehen 90 würfelförmige Betonbehälter, in denen Atommüll von einer Granulatsubstanz eingeschlossen ist, buchstäblich im Wald.
Diese als schwach und mittel radioaktiv eingestuften Abfälle müssen nur für rund 700 Jahre im Auge behalten werden. Was jedoch daneben mit den als hoch radioaktiv qualifizierten Abfällen passieren soll, ist bislang ungeklärt. Ein Gesetz von 1991 – die Loi Bataille – sah zunächst vor, dass innerhalb von höchstens fünfzehn Jahren durch Forschungen in den drei Gesteinsformationen Granit, Ton und Salzstock ein potenzieller Endlagerstandort bestimmt werden solle, der auch über lange Zeiträume hinweg als sicher gelten könne. Bei der Endlagersuche kam es jedoch vielerorts zu starkem Widerstand, sodass die erforderlichen Forschungen größtenteils unterblieben.
Allein in Bure kamen die Forschungen voran. Hier wurde immerhin 500 Meter tief in eine Ton-Lehm-Mischung gebohrt, aber ernsthafte Untersuchungen mit hinreichend aufschlussreichen Ergebnissen blieben Kritiker:innen zufolge aus. Vielmehr war der Staatsführung zunächst daran gelegen, die Arbeiten bis zum oben genannten, gesetzlich vorgegebenen Stichdatum im Jahr 2006 »erfolgreich« zum Abschluss zu bringen, um der französischen Atomindustrie zu einer Legitimation durch einen sogenannten Entsorgungsnachweis zu verhelfen. Dies wurde dann auf politischer und juristischer Ebene zunächst akzeptiert.
Daraufhin sollte im Jahr 2015 endgültig der Standort für das Endlager geklärt werden. Auch diese Frist wurde verpasst. Dennoch sieht es im Augenblick so aus, als ob tatsächlich nur Bure infrage kommt. Allerdings nicht aus technologischen, sondern aus politischen Gründen: Das Gebiet um Bure ist relativ dünn besiedelt. Die dortigen Kommunen sind arm, und die Millionenspritzen der für die Endlagerforschung zuständigen Agentur ANDRA sind vielen Bürgermeistern in der Gegend willkommen. Wegen der niedrigen Bevölkerungsdichte wurde von staatlicher Seite mit geringem Widerstand gerechnet. Nun liegt es an den Oppositionskräften, jedenfalls durch diese Rechnung einen Strich zu ziehen.
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