Palästinasolidarität soll mit hohen Haftstrafen geahndet werden
von Silke Markowski
Der Prozess gegen die sogenannten Ulm5 ist ein Paradebeispiel politischer Justiz: Seit die fünf palästinasolidarischen Antikriegsaktivist:innen im September 2025 verhaftet wurden, werden sie mit außergewöhnlich harten Repressalien überzogen. Nun stehen sie in Stuttgart als »kriminelle Vereinigung« nach §129 StGB vor dem Landgericht – unter absurden Sicherheitsvorkehrungen, die Unterstützer:innen und Presse gleichermaßen abschrecken sollen.
Hintergrund ist eine nächtliche antimilitaristische Aktion am 8. September 2025 gegen die deutsche Zweigstelle von Elbit Systems in Ulm. Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra brachten in roter Farbe Parolen an und zerstörten Inventar, hauptsächlich in den Laborräumen. Damit protestierten sie gegen die israelischen Bombardierungen der palästinensischen Bevölkerung und die Waffenlieferungen von Elbit Systems, die aktiv zu diesem Krieg beitragen.
Durch die Zerstörungen an Laborgeräten und Computern wollten die fünf Aktivist:innen die Kriegsmaschinerie direkt sabotieren. Nach Angaben des Ulmer Waffengroßkonzerns entstand ein Sachschaden von rund einer Million Euro. Zo, Leandra, Crow, Vi und Daniel filmten sich selbst vor Ort, erläuterten ihre Aktion in einem Video für Social Media und ließen sich noch im Gebäude ohne Widerstand festnehmen.
Umso absurder ist der staatliche Verfolgungseifer gegenüber diesen palästinasolidarischen Kriegsgegner:innen: Die Ulm5 wurden in Untersuchungshaft genommen, obwohl offensichtlich keine Fluchtgefahr bestand. An sich geht es um recht banale Vorwürfe wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, doch erhoben die Behörden die Aktion zur Staatsschutzsache und konstruierten eine »kriminelle Vereinigung« nach §129 StGB. Dadurch drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Die Schikanen
Die Haftbedingungen gleichen einer Aufzählung aller Schikanen, die Landeskriminalämter und Gefängnisverwaltungen erdenken können. Schon, dass die Ulm5 auf verschiedene süddeutsche Gefängnisse verteilt wurden, während sie zuvor in Berlin lebten, erschwert Besuche ihres Umfelds. Besonders belastend ist jedoch die anhaltende Einzelhaft: Vier von ihnen sind täglich zwischen 20 und 23 Stunden in ihren Zellen eingesperrt – ein Vorgehen, das nach internationalen Standards wie zum Beispiel den Nelson-Mandela-Regeln als Folter eingestuft wird.
Zudem unterliegen Post und jede andere Kommunikation strengster Kontrolle. Besuche und Telefongespräche mit Familie und Freund:innen sind mit hohen Hürden verbunden, werden lückenlos überwacht und hängen von der Willkür der Behörden ab. Immer wieder fielen vereinbarte Gesprächstermine aus, weil aus »Personalmangel« keine Überwacher:innen bereitgestellt werden konnten. Auch die anwaltliche Betreuung wird behindert, teilweise wurden polizeiliche Verhöre ohne die Verteidigung durchgeführt.
Schon am 28. Januar 2026 hatten die Anwält:innen der Ulm5 Haftbeschwerde eingelegt und in einer Pressemitteilung erklärt: »Die Vollstreckung der Untersuchungshaft war von Beginn an unverhältnismäßig. Die Tat war offenkundig auf ein legitimes Ziel, das Töten von Zivilist:innen in Gaza zu beenden, gerichtet. Es ist in diesem Rahmen lediglich zu Sachschäden gekommen, Menschen wurden nicht verletzt.«
Die Verteidigung sieht in der Aktion rechtfertigende Nothilfe, wie es im Juristendeutsch heißt, und prangert die israelischen Bombardierungen und Rüstungsexporte an.
Die Haftbeschwerde hatte allerdings ebenso wenig Erfolg wie die Bemühungen, eine Freilassung gegen Kaution zu erwirken. Stattdessen wurde die auf sechs Monate begrenzte Höchstdauer der Untersuchungshaft verlängert, bis heute sind die Ulm5 im Gefängnis.
Ein politischer Prozess
Schon durch diese Schikanen und die Konstruktion einer »kriminellen Vereinigung« war ein offen politischer Prozess zu erwarten. Die Befürchtungen erhärteten sich, als der auf »Terrorprozesse« ausgelegte Hochsicherheitsgerichtssaal im berüchtigten Gefängnis Stuttgart-Stammheim als Ort ausgewählt wurde. Obwohl vor dem Landgericht verhandelt wird, findet die Verhandlung somit im Saal des Oberlandesgerichts statt.
Der Prozessbeginn am 27. April 2026 war folglich ein Paradebeispiel für Klassenjustiz und inszenierte Abschreckung, die sich auch gegen Pressevertreter:innen und solidarische Beobachter:innen richtete. Den Auftakt machten stundenlange akribische Vorkontrollen, bei denen sogar die Schuhe ausgezogen werden und sämtliche Gegenstände abgegeben werden mussten. Selbst Journalist:innen durften kein mitgebrachtes Schreibzeug verwenden, sondern erhielten Kugelschreiber.
Auch ansonsten wurde die Pressefreiheit eingeschränkt, indem das Wachpersonal die von der Verteidigung verteilten Pressemappen einsammelte. Im Saal selbst setzte sich der Schauprozess fort. Die Ulm5 wurden in Handschellen hereingebracht und den Medien minutenlang zur Schau gestellt. Doch diese Zeit wurde auch für starke Solidarität genutzt: Bereits vor dem Gericht waren Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra von einer Kundgebung begrüßt worden, nun erhielten sie Standing Ovations.
Für Tumulte sorgte die Sitzordnung: Die weiterhin gefesselten Ulm5 wurden mit Wachpersonal in einem Glaskasten eingesperrt, während ihre Verteidigung außerhalb Platz nehmen musste, so dass sie nicht direkt und unüberwacht kommunizieren konnten. Hinzu kamen erhebliche technische Mängel, die die Absprachen erschwerten und auch die Übersetzung für die nicht-deutschsprachigen Angeklagten immer wieder unterbrachen. Die elf Anwält:innen protestierten, damit werde gegen das elementare Recht auf ein faires Verfahren verstoßen und forderten, neben ihren Mandant:innen sitzen zu können. Richterin Kathrin Lauchstädt hatte jedoch ihre Mikrofone ausgeschaltet und beharrte darauf, die Anwält:innen nicht vor Verlesung der Anklage sprechen zu lassen.
Doch das ließ sich die Verteidigung nicht gefallen. Nachdem das Gericht schließlich die Anwesenheit der Angeklagten festgestellt hatte, erhoben sich die Anwält:innen und verließen unter Protest gegen die Rechtsbrüche den Saal. In der dadurch ausgelösten zweistündigen Pause schlossen sie sich der Solidaritätskundgebung außen an und verlasen dort ihre Erklärungen und Anträge, die das Gericht unterbunden hatte. Als die Verteidigung nach der Pause im Glaskasten Platz nahm, der für die Ulm5 vorgesehen war, und sich weigerte ihn zu verlassen, beendete Lauchstädt den Prozesstag. Die Verteidigung kündigte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin an.
Ähnlich aufsehenerregend verlief auch der zweite Termin am 11. Mai: Wieder verweigerte das Landgericht die direkte Kommunikation zwischen Angeklagten und Verteidigung, und wieder gelang es nicht, auch nur die Anklageschrift zu verlesen und damit den klassischen Prozessbeginn zu absolvieren. Diesmal ging Lauchstädt noch repressiver gegen die solidarischen Prozessbesucher:innen vor, indem sie den Saal nachmittags räumen ließ.
Doch die kämpferischen Ulm5, die vielen Unterstützer:innen und die engagierte Verteidigung machen deutlich, dass sie sich von der Vorverurteilung, den Schikanen und der offen politischen Justiz nicht einschüchtern lassen. Es sind also weiterhin turbulente Verhandlungstage zu erwarten.
Die Autorin ist freie Journalistin und publiziert zur Geschichte der Roten Hilfe sowie zu Repressionsthemen.
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