Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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Geschichte 30. April 2026

Die Kolonialmächte müssen zahlen
von Angela Klein

Am 25.März 1807 wurde der Sklavenhandel in Großbritannien verboten – 400 Jahre nach Beginn des transatlantischen Sklavenhandels; in den USA wurde er für alle Bundesstaaten erst 1865 untersagt. Im Jahr 2007 beschloss die UN-Vollversammlung, den 25.März zum Gedenktag für die Opfer der Sklaverei auszurufen.

Am vergangenen 25.März verabschiedete die Vollversammlung eine – rechtlich nicht bindende – Resolution, die erneut Sklaverei nicht nur »das schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit« nennt und rassistische Ideologie das Mittel, um »das Unentschuldbare zu entschuldigen«, sondern auch Wiedergutmachung fordert.
Damit ist die unentgeltliche, »unverzügliche und ungehinderte Rückgabe« von Kulturgütern und Kunstobjekten an die Herkunftsländer; finanzielle Entschädigung, Schuldenerlass und Entwicklungshilfe gemeint. Das ist nicht mehr als eine geringfügige Entschädigung für die Reichtümer, die den Ländern insbesondere Schwarzafrikas und Lateinamerikas entwendet wurden – darunter eben auch der Verlust von 12,8 Millionen Menschen, also Arbeitskräften. Beides, der Raub von Bodenschätzen und von Menschen haben dazu geführt, dass Afrika und Lateinamerika sich bis heute von ihrer subalternen Rolle als Rohstofflieferanten nicht erholen und keine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung einleiten konnten.
123 von 193 Staaten haben für die Resolution gestimmt, drei dagegen: Israel, die USA, Argentinien – abgesehen von letzterem also die Achse, die heute die Welt in Brand steckt (dieselben Länder haben auch gegen die Aufhebung der Blockade Kubas gestimmt). Die Europäer haben sich (abgesehen von Belarus und Russland) ausnahmslos enthalten.
Ein Lippenbekenntnis gegen die Sklaverei würde ihnen nicht schwer fallen, da sie als Kolonialmächte entthront wurden. Aber sie wollen für ihre Verbrechen nicht bezahlen. Sie argumentieren, so auch Großbritannien, der Staatenbund sei nicht gegründet worden, um »spezifische Interessen und Agenden vor­anzutreiben«. Es bestehe zudem kein Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung für historische Ungerechtigkeiten, die zum Zeitpunkt ihres Geschehens nach internationalem Recht nicht illegal waren. Nach dieser Rechtsauffassung dürfen die absolutistischen Verhältnisse früherer Jahrhunderte bis heute wirksam bleiben.
Vorangegangen war der UN-Abstimmung ein Gipfel der Afrikanischen Union Mitte Februar, der Sklaverei, Deportation und Kolonisierung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Völkermord einordnete. Die AU erklärte die Dekade 2026–2035 zum Jahrzehnt der Reparationen.
Damit dürften auch entsprechende Forderungen an Deutschland weiter aktuell bleiben. Die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland verlangt von der Bundesregierung eine vollständige Anerkennung der kolonialen Verbrechen als Grundlage für Reparationen sowie eine Dekolonisierung der deutschen Erinnerungspolitik.

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