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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 09/2014

Weltweite Kampagne für die Rechte der palästinensischen Bevölkerung

von Ilona Herrmann

Die Kampagne «Boykott, Desinvestment, Sanktionen» (BDS) ist derzeit die einzige weltweite Bewegung, die in der Lage ist, mit zivilen Mitteln Druck auf die israelische Regierung auszuüben, dass sie die Blockade des Gazastreifens beendet. Einer ihrer Schwerpunkte ist die Forderung, Produkte aus den Siedlungen zu kennzeichnen.Im Juli 2005 riefen 172 Organisationen in den besetzten palästinensischen Gebieten, in Israel und in der Diaspora zu Boykott, Desinvestment und Sanktionen gegen die israelische Apartheidpolitik auf, kurz BDS genannt. Mittlerweile ist diese Bewegung global. Sie benennt die Bedingungen für einen dauerhaften Frieden und für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen in Israel/Palästina, ohne die institutionellen Formen vorwegnehmen zu wollen, in denen beides verwirklicht werden kann. Zu diesen Bedingungen gehören die legitimen Rechte der Palästinenser in Israel, in den besetzten Gebieten, in den Flüchtlingscamps und in der palästinensischen Diaspora.

Mit vielfältigen Aktionen unterstützt die BDS-Kampagne das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und fordert das Ende der Besatzung und Kolonisierung der palästinensischen Gebiete. Apartheidmauer und Zäune sollen niedergerissen werden. Darüber hinaus unterstützt BDS das Recht der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr zu ihren früheren Wohnstätten und ihren Besitz. Das entspricht der am 11.Dezember 1948 verabschiedeten UN-Resolution 194.

Die BDS-Kampagne will mit Mitteln des gewaltlosen zivilen Widerstands die herrschende Klasse in Israel unter Druck setzen. Darum sollen auch die Firmen öffentlich benannt werden, die die Politik der systematischen Diskriminierung und Verdrängung der einheimischen arabischen Bevölkerung unterstützen (siehe whoprofits.org).

Israel ist ein jüdischer Siedlerstaat. Das Hauptmerkmal kolonialer Besiedlung ist die Kontrolle über den Boden. Nach der Gründung des Staates Israel 1948 wurde das Land der vertriebenen oder geflüchteten Palästinenser enteignet und verstaatlicht. Ein Vertreter der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Adalah (arabisch für Gerechtigkeit) sagte am 22.Juli 2014 im Deutschlandfunk: «Wir sind inzwischen 20% der Bevölkerung, und uns gehören nur 3% des Landes hier. Als der Staat gegründet wurde, besaßen wir mindestens die Hälfte des Landes, heute nur noch 3%. Wenn der Staat sich nur noch für das Wohlergehen einer Gruppe stark macht, und wenn es darum geht, die Vormachtstellung der jüdischen Seite per Gesetz zu vertiefen, dann sagt das eine Menge aus über die Pläne gegenüber der anderen, der arabischen Seite.»

Segregation oder Apartheid

Segregationsprozesse gibt es in vielen Städten der Welt, in denen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen mit bestimmten Merkmalen wie Einkommen, ethnische Zugehörigkeit und Religion zusammenleben. Solche Ghettobildungen oder abgrenzten sozialen Strukturen sind aber normalerweise nicht gesetzlich festgeschrieben. Südafrika legitimierte früher die Apartheid mit Gesetzen der «Rassentrennung». Die Apartheid in Israel wird religiös-nationalistisch gerechtfertigt. Laut Adalah schreiben mittlerweile 31 Gesetze die direkte oder indirekte Diskriminierung der arabischen Staatsbürger fest (siehe adalah.org/eng).

So garantiert zum Beispiel das religiös determinierte Rückkehrgesetz von 1950 nur Menschen, die nach religiösem Verständnis durch Geburt Juden oder jüdischen Glaubens sind, ein «Rückkehrrecht». Dieses Recht gilt nicht für Moslems und Christen, also für Angehörige der arabischen Minderheit, obwohl Israel/Palästina die Heimat dieser Menschen ist.

Arabische Staatbürger Israels, die sich meist selbst palästinensische Israelis nennen, leben getrennt von jüdischen Israelis, sei es in ihren arabischen Ortschaften, sei es in ihren Stadtteilen; in Jerusalem sind sie durch eine Apartheidmauer von der jüdischen Bevölkerung getrennt, in Hebron durch Straßen, die von Palästinensern nicht betreten werden dürfen.

Auch das Schulsystem trennt die Menschen. Es gibt auf der einen Seite arabische, auf der anderen Seite jüdisch-israelische Schulen, von der Grundstufe bis zur Hochschulreife. Erst an den Universitäten kommen beide Bevölkerungsgruppen zusammen.

Eheschließungen zwischen jüdischen und palästinensischen Israelis sind selten. Heiratet zum Beispiel ein israelischer Araber eine Palästinenserin aus den besetzten Gebieten, erhält die Partnerin nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Israel. Deren Verlängerung wird aber nicht selten verwehrt, weshalb viele Paare das Land verlassen müssen, um frei zusammen leben zu können.

Die Apartheid-Mauer

Bereits 1995 schlug der damalige Ministerpräsident Yitzhak Rabin vor, das Westjordanland mit einem elektronischen Sicherheitszaun abzutrennen, um Selbstmordanschläge im israelischen Kernland einzudämmen. 2003 begann Israel mit dem Bau der Apartheid-Mauern innerhalb der besetzten Gebiete des Westjordanlands sowie um Ost-Jerusalem. Die Apartheid-Mauer wird von der israelischen Regierung mit Einreisekontrollen der Palästinenser nach Israel begründet. Tatsächlich steckt hinter dem Mauerbau eine Strategie, die auf die weitere Annexion großer Teile des palästinensischen Landes abzielt und die Bevölkerung des Westjordanlands in viele voneinander getrennte isolierte Teile aufspaltet (siehe auch die Titelseite). Der Internationale Gerichtshof in Den Haag erklärte im Jahr 2004 in einem von der Vollversammlung der UNO in Auftrag gegebenen Gutachten, dass Israel mit dem Bau dieser Anlagen gegen Völkerrecht verstößt.

Richard Falk, UNO-Sonderberichterstatter für die besetzten palästinensischen Gebiete, stellte Ende Februar 2014 im Menschenrechtsrat der UNO in Genf seinen jüngsten Bericht über die Menschenrechtslage in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten vor. Sein Bericht geht auf die israelischen Siedlungen im Westjordanland und auf die Situation in Ostjerusalem ein und untersucht israelische Maßnahmen und Praktiken in den besetzten Gebieten vor dem Hintergrund der internationalen Ächtung von Segregation und Apartheid. Er befasst sich auch mit der besorgniserregenden Verschlechterung der Menschenrechtslage der vom Staat Israel abgeriegelten Palästinenser im Gazastreifen und stellt dazu fest (laut bds-info.ch):

«Israel verweigert dem palästinensischen Volk offenkundig das Recht auf Selbstbestimmung durch die anhaltende Besatzung sowie durch Praktiken und Maßnahmen, die den Tatbestand von Apartheid und Segregation zu erfüllen scheinen, sowie durch den anhaltenden Ausbau von Siedlungen und den fortgesetzten Bau der Mauer, die faktisch als Annexion von Teilen des besetzen palästinensischen Gebietes betrachtet werden können…»

Produkte aus den Siedlungen

Richard Falk fordert die internationale Gemeinschaft auf, die Geschäftstätigkeit von Unternehmen und Finanzinstitutionen ihres jeweiligen Landes zu untersuchen, die von den israelischen Siedlungen und anderen völkerrechtswidrigen Praktiken Israels profitieren, sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Praktiken zu beenden und den betroffenen Palästinensern Wiedergutmachung zu leisten.

Das EU-Recht verlangt seit 2001, dass Produkte mit der genauen geografischen Ursprungsbezeichnung gekennzeichnet sein müssen, sodass Produkte aus Israel und solche aus den besetzten Gebieten klar voneinander unterschieden werden können. Als Israel gilt nur, was in den Grenzen von 1967 liegt. Doch in vielen Ländern, auch in Deutschland, tragen die Waren aus den besetzten Gebieten häufig das Siegel «Made in Israel».

Laut Spiegel-Online produzierten 2010 27 Firmen in den Siedlungen Exportgüter, neben Lebensmitteln auch Kosmetikprodukte, Arzneimittel, Plastik- und Metallprodukte sowie Textilien. Die EU ist nach den USA der zweitgrößte Absatzmarkt Israels. Ungefähr ein Drittel der Waren wird ganz oder teilweise in den besetzten Gebieten hergestellt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete von palästinensischen Arbeitern, die in israelischen Unternehmen in den Siedlungen zu Hungerlöhnen beschäftigt sind. Für Produkte aus Israel gelten bevorzugte Handelsbedingungen mit der EU, der Import israelischer Waren ist zollfrei. Auch palästinensische Waren aus dem Westjordanland, Gaza und Ost-Jerusalem sind zollfrei oder unterliegen ermäßigten Einfuhrzöllen. Für Produkte aus den Siedlungen gibt es keine Abkommen mit der EU.

Für großes Aufsehen sorgte deshalb das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2010 gegen die Firma Soda-Club. Der deutsche Wasserfilterhersteller Brita hatte 2002 Wassersprudler von Soda-Club nach Deutschland eingeführt. Da die Sprudler in einer Siedlung hergestellt wurden, waren bei der Einfuhr Zölle fällig, die Brita mit Verweis auf «Made in Israel» nicht zahlen wollte. Mit dem Urteil wurde die Siedlungspolitik erstmals offiziell sanktioniert.

Es gibt viele Möglichkeiten, der Siedlungspolitik Grenzen zu setzen. In Deutschland sollte mit kreativen Ideen die Beschlusslage der EU zur genauen Kennzeichnung der Herkunft von Waren durchgesetzt werden, um die nötige Transparenz herzustellen.

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