Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 11/2019

Aufruf einer Initiative von Juristinnen und Juristen
dokumentiert

Einer der eindrücklichsten Anblicke der Kölner Demonstration am 20.September war ein Block von Anwälten und Richtern in Roben. Sie trugen selbstgemalte Schilder und verteilten ein Flugblatt. Darin warfen sie die Frage auf, welches Recht höher steht: das Recht auf Leben oder das auf Privateigentum? Wir geben es nachstehend nur unwesentlich gekürzt wieder.

Was werden wir den weltweiten Opfern der Klimaerwärmung durch Überschwemmungen, Feuersbrünste, Trockenheit etc. wie den Toten in Mosambik, in Zimbabwe und Malawi – Opfer des Zyklons Idai im März 2019 – antworten, wenn sie fragen: Wer hat die Überschwemmungen unseres Landes verursacht? Wer hätte sie wann, wie, mit welchen Mitteln verhindern können?

Werden wir ihnen entgegenhalten,
es sei doch nicht ausgemacht, dass der Betrieb etwa unserer Kohlekraftwerke damit zu tun hat? Dass sie dafür ursächlich oder mitursächlich sind?
Deren Tätigkeit und die davon ausgehenden Emissionen seien doch schließlich von unseren Behörden und Institutionen genehmigt?
Da hätten sie sich eben früher in die entsprechenden nordrheinwestfälischen, brandenburgischen, sächsischen Genehmigungsverfahren einbringen sollen?
Sie könnten doch publizistisch oder sonst im Wege der freien Meinungsäußerung dagegen vorgehen? Ggf. auch über die diplomatischen Kanäle?
Sie hätten schließlich den Klageweg einschlagen können?
Es möge zwar sein, dass das alles tragisch ist, aber wir hier in Deutschland müssen erst einmal unser Eigentum, unsere Gewerbebetriebe, unsere Energiesicherheit, unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Arbeitsplätze sichern?
Wollen wir ihnen ernsthaft solche Antworten geben?

Wann werden wir uns fragen, ob wir genug dagegen getan haben, als Menschen und als Juristen?…
Und wie werden wir uns als Juristen dazu stellen, welchem Recht wir uns verpflichtet fühlen, wenn nicht dem elementarsten: dem eigenen Recht zu überleben und dem Recht zukünftiger Generationen, das Leben zu erleben? Oder werden in der täglichen Rechtspraxis nicht gerade diese elementaren Rechte auf dem Altar sekundärer, tertiärer Ansprüche geopfert: des Privateigentums, des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, des Hausrechts, der Gewerbefreiheit, der wirtschaftlichen Entfaltungsfreiheit?

Es ist nicht nur eine Frage der Politik. Die Politik steht nicht über den grundlegenden Rechten der Menschen. Das Recht auf Leben als Kern der Menschenwürde ist nicht verhandelbar, es ist nicht abstimmungsfähig (vgl. auch Art.79 Abs.3 Grundgesetz).
Und ob Menschen, Bevölkerungen in entfernten Landstrichen, im Sudan, in Bangladesh, auf den Inseln der Südsee oder des südlichen Pazifik oder im östlichen Afrika ein Recht auf Lebensraum haben, auf Ressourcen, die ihnen ein das Leben ermöglichendes Wirtschaften erlauben, steht nicht zur Disposition eines europäischen, eines deutschen, eines nordrheinwestfälischen oder brandenburgischen oder sächsischen Parlaments. Die Entscheidung ist keiner parlamentarischen Abstimmung zugänglich. Es ist einfach ihr Recht. […]

Die Juristen scheinen den Blick auf die Grundlagen des Rechts verloren zu haben, wenn etwa die Staatsanwaltschaft das von uns initiierte Strafverfahren gegen Vorstände von RWE einstellt und sich dabei u.a. zu der Behauptung versteigt, es läge kein Verstoß gegen gesetzliche Normen oder Verwaltungsvorschriften vor. Für uns stellt sich gerade auch als Juristen die Frage, welche gesetzlichen Normen oder Verwaltungsvorschriften eine Tätigkeit zu rechtfertigen vermögen, die die Zerstörung der klimatischen Bedingungen auf dem Globus und damit eine weitgehende Vernichtung der Lebenbedingungen zahlloser Menschen auch außerhalb Deutschlands und millionenfache Tote zur Folge haben.
Wir nehmen die Folgen unseres Wirtschaftens nicht ernst. Wir nehmen die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht ernst. Manche Auswirkungen des Klimawandels sind schon jetzt unumkehrbar. Bis heute hat er bereits viele Millionen Tote verursacht.

Die Welt empört sich über Einzelschicksale. Millionenfacher Tod lässt sie relativ kalt. Aber die Millionen sind Millionen Einzelschicksale. […]
Es wäre hilfreich, einmal voraus zu imaginieren, welche Überflutungen, Tsunamis, welche Dürren, Hitzewellen, Kälteschocks und Epidemien, welche Ströme hunderter Flüchtlinge die Welt in zwanzig, dreißig Jahren ereilen. Und von da auf die Zeitschiene zurückzuspringen und zu fragen: Was machen wir heute falsch? Wer ist dafür verantwortlich und fördert und verantwortet sie damit? Wer sieht in verantwortungslosen Weise der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen zu?
Die heutigen Klimaverbrechen mögen in keinem Völkerstrafgesetzbuch eigens normiert sein. Das ändert aber nichts daran, dass jeder, der eine wesentliche Bedingung für die Tötungen mit setzt, nach einfachem Strafrecht zur Verantwortung zu ziehen ist. Und das Wissen haben nicht nur wir, sondern z.B. auch Konzernspitzen der RWE.

Die Rechtsblindheit, die Selbstgerechtigkeit, die Lethargie dieser Erwachsenengeneration ist unerträglich. Das Ausmaß ihres Vernichtungswerks – wenn auch nicht die Beweggründe – stellt alle früheren Regime in den Schatten. Wenn spätere Generationen uns entgegenhalten werden: Warum habt ihr das zugelassen?, werden wir dann aus unseren Grabeshöhlen zurückwimmern: Das haben wir doch nicht gewusst? Damit haben wir nicht gerechnet?
Wir wissen es.

Erstunterzeichnete
Schwerpunktmäßig Rechtsanwälte, einige Richter im Ruhestand sowie zwei Professoren aus Köln, aber auch aus Berlin, Bonn, Brühl, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Linz, München, Nürnberg, Trier, Tübingen. Darunter:
Rechtsanwältin Edith Lunnebach; Rechtsanwalt Christian Mertens; Rechtsanwalt Eberhard Reinecke; Professor Ulrich Sommer und 51 andere.

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