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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 09/2017

Vorbereitung für den permanenten Notstand
von Ulla Jelpke

Innenpolitisch war der Kurs der Großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode von Verschärfungen auf allen Ebenen geprägt. Immer wieder bedienten sich Politiker der demagogischen Vermischung von Flucht und innerer Sicherheit. Damit wurden nicht nur repressive Gesetze durchgepeitscht, sondern auch Rassismus geschürt, der sich in Angriffen auf Schutzsuchende oder ihre Unterkünfte wie auch in den Stimmen für die AfD entlud.

Infolge der Eskalation des Syrienkrieges stieg ab Frühjahr 2015 die Zahl der in Deutschland neuankommenden Flüchtlinge sprunghaft an. Doch die Bundesregierung kümmerte sich weder um den Ausbau von Erstaufnahmeeinrichtungen noch um den Personalnotstand im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die dringend überfällige, dauerhafte und strukturelle finanzielle Unterstützung der Bundesländer bei der Erstaufnahme und Versorgung der Schutzsuchenden. Als sich im September 2015 verzweifelte Flüchtlinge in Ungarn an den Bahnhöfen stauten, ließ Angela Merkel sie nach Abstimmung mit Österreich über Wien einreisen. Viele sprachen von einer «Willkommenskultur». Doch das scheinbar freundliche Gesicht Deutschlands entpuppte sich als janusköpfig: Während viele Ehrenamtliche sich tatsächlich unermüdlich für eine humanitäre Aufnahme der Schutzsuchenden einsetzten, wurde auf politischer Ebene an weiteren Verschärfungen des Asylrechts und Abschottungsmöglichkeiten gefeilt.

Rechtspopulisten, Nazis und sogenannte «besorgte Bürger», aber auch Politiker vom rechten Rand der Unionsparteien nahmen die steigenden Flüchtlingszahlen zum Anlass für rechte Hetze. Es folgte ein Stakkato flüchtlingsfeindlicher Gesetze. Insbesondere das Asylpaket II vom März 2016 und das Gesetz «zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht» vom Mai 2017 spaltete die Flüchtlinge in «gute» und «schlechte». Das letztgenannte Gesetz sieht eine Abschiebehaft von bis zu zwei Jahren für angebliche Gefährder mit Flüchtlingsstatus vor, standardisierte Telefondurchsuchung bei Flüchtlingen ohne Pass und die Möglichkeit für Ausländerbehörden, Vaterschaftsanerkennungen, die zu einem Aufenthaltstitel führen können, zu verweigern. Abschiebungen sollen in vielen Fällen nicht mehr angekündigt werden – was ausreisepflichtige Schutzsuchende in einen permanenten Alarmzustand versetzt.

Einen besonders schweren Einschnitt stellt die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge dar. Während die SPD sich von der Union einreden ließ, diese Aussetzung betreffe ja «nur» 100 syrische Flüchtlinge pro Jahr, schnellte die Zahl bis heute auf 150000 hoch. Zahlreichen Frauen und Kindern wurde damit die einzige legale Möglichkeit genommen, ihren Angehörigen nach Deutschland nachzukommen.

 

Nach den Terroranschlägen in Frankreich wurde 2015 ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen, das die Rolle des Bundesamtes stärkt – ausgerechnet der Behörde, die über Jahre hinweg das Umfeld der Naziterrorgruppe NSU gedeckt und die Aufklärung nach Kräften behindert hat. Der hoch umstrittene Einsatz von V-Leuten wird im Gesetz ausdrücklich bestätigt. Sie dürfen auch «szenetypische Straftaten» begehen, und selbst Delikte wie schwere Körperverletzung müssen nicht zwingend zu ihrem Abschalten führen. Zudem darf das Bundesamt künftig in bestimmten Fällen auch selbst eine Beobachtung vornehmen, selbst wenn eigentlich ein Landesamt zuständig wäre.

Nach dem sog. Amoklauf eines rechtsextremen Täters in München im Sommer 2016 wurden wieder Bundeswehreinsätze im Inland gefordert. Im Frühjahr 2017 hat eine bundesweite Übung zur Zusammenarbeit von Militär und Polizei stattgefunden, in «Katastrophenlagen» soll die Bundeswehr Polizeiaufgaben übernehmen. «Souverän ist, wer den Begriff Katastrophe definiert», ließe sich Carl Schmitt variieren.

Nach dem blutigen Lkw-Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 wurden die Befugnisse des Bundeskriminalamts erneut erweitert: Sogenannten Gefährdern, gleich ob Flüchtlinge oder Geburtsdeutsche, können nun elektronische Fußfesseln angelegt werden. Als Gefährder gilt, von wem die Polizei annimmt, er wolle einmal eine schwere Straftat begehen. Gesetzlich ist der Begriff nicht definiert – es sind also juristisch Unbescholtene, gegen die präventiv mit schweren Eingriffen in ihre Grundrechte vorgegangen wird.

 

Zu den wenig beachteten innenpolitischen Verschärfungen gehört auch die Unterminierung des Datenschutzes. Im neuen Personalausweisgesetz wurde im Frühjahr 2017 festgehalten, dass Polizeibehörden und Geheimdienste im automatisierten Verfahren die bislang bei den Meldebehörden dezentral gespeicherten Passfotos abrufen dürfen – und zwar anlasslos. Damit ist der Aufbau einer zentralen Bilddatenbank der gesamten Bevölkerung möglich. Fast gleichzeitig sieht ein sog. «Videoüberwachungsverbesserungsgesetz» von Anfang 2017 die Ausweitung der Überwachung im öffentlichen Raum und die Einschränkung von Widerspruchsmöglichkeiten der Datenschutzbeauftragten vor. Die «Sicherheitsbehörden» haben damit alles, was sie brauchen, um umfassende personalisierte Bewegungsprofile anzulegen.

Einen grundlegenden Wandel gibt es in der Struktur der deutschen Polizeidateien. Bisher hat jede Polizeidatei einen ganz bestimmten Verwendungszweck, von dem abhängt, ob eine Person darin gespeichert werden darf. In Zukunft soll es einen großen «Datenpool» geben, in dem alle Daten gespeichert werden – damit entfällt jegliche Zweckbindung. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) äußerte in einer Bundestagsanhörung «gravierende – verfassungsrechtliche – Bedenken» und warnte, der Datenpool führe «zu unverhältnismäßig weitreichenden Speicherungen» und Verknüpfungsmöglichkeiten, «was am Ende die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ermöglicht». Der Bundesinnenminister sprach von einer «Zeitenwende» – da hat er recht: Es ist eine scharfe Wende rückwärts, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Frage stellt.

Das gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung, die 2012 vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Fassung kassiert worden war, aber seit Juli 2016 in veränderter Fassung wieder in Kraft ist. Die Metadaten bei Handygesprächen und der mobilen Internetnutzung – höchst private Daten aller 80 Millionen Einwohner in Deutschland – werden nun bis zu 10 Wochen lang gespeichert, mit der Begründung, sie könnten vielleicht einmal zur Aufklärung von Straftaten hilfreich sein. Das ist ein permanenter, unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte.

De Maizières Pläne bereiten den Weg für ein Regime des permanenten Notstands.

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