Zu Beginn eine Übersicht zu den uns bekannten Vorwürfe der Polizei gegenüber Protestler_innen und wiederum der uns gemeldeten Fakten:
Vorwürfe der Polizei gegenüber Versammlungsteilnehmer_innen:
Es wurden unzählige Verstösse gegen das Versammlungsgesetz, unzählige Platzverweise und Aufenthaltsverbote verhängt. In Einzelfällen wurde auf der Demonstration am Samstag das Mitführen von Vermummungsgegenständen (Schals, Masken) beanstandet. Mehr ist uns nicht bekannt.
Zu den Fakten:
-1430 Ingewahrsamnahmen, zum Teil über mehrere Stunden (wir zählen im Gegensatz zur Polizei Frankfurt auch alle Kessel, Busse und Gefangenensammelstellen in anderen Städten dazu)
-Nichteinhalten des geschützten Rechts auf Kontaktierung eines Rechtsanwalts in der Gesa Frankfurt
-Verwehrung des Zugangs von Rechtsanwälten zu ihren Mandanten auf dem Polizeipräsidium Frankfurt bzw. zu den Bussen, die vor dem Polizeipräsidium standen
-rechtswidrige systematische Videoüberwachung der gesamten Versammlung während der erlaubten Demonstration am Samstag, unter anderem während der gesamten Auftakt – und Abschlusskundgebung, sowie konkret einzelner Personen. Darüber hinaus wurden bei Personalienfeststellung der anreisenden Busse alle Personen gefilmt.
-rechtswidrig verhängte Aufenthaltsverbote
-Beschlagnahmung von Zelten und Schlafsäcken
-mehrere Personen wurden von der Polizei verprügelt
Die Stadt Frankfurt…
….hat am Ende der Aktionstage keinen Anlass zur Selbstkritik erkennen lassen. Das Ordnungsamt hat versucht, den gesamten Protest zu verbieten. Die sich ansonsten liberal gebende Oberbürgermeisterin hat sich zu Beginn der Aktionstage persönlich davon überzeugt, dass die Polizei die von ihren Beamt_innen verfügte Räumung des Camps vor der EZB auch wirklich durchgesetzt wird. Sie hat damit noch einmal persönlich mit dem, was dann folgte ihr Einverständnis erklärt.
Was folgte:
Ordnungsdezernent Frank hat erklärt, die Polizei habe so handeln müssen, wie sie es getan hat, weil die Personen, die sich trotz Verbots versammelt hatten, mit ihrem Verhalten schwere Straftaten begangen hätten.
Was der Ordnungsdezernent natürlich weiß, aber nicht sagt, ist die Tatsache, dass den Personen, die von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden, keine Straftaten begangen haben. Dieser Vorwurf wurde ihnen von der Polizei überhaupt nicht gemacht, sie standen lediglich unter dem Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Ordnungswidrig ist ein Verhalten dann, wenn es zwar nicht erlaubt, aber auch nicht kriminell ist, so in etwa wie falsches Parken.
Wenn die Stadt Frankfurt nun unter Hinweis darauf, dass die Demonstration am Samstag ja erlaubt war, für sich in Anspruch nimmt, damit dem Versammlungsrecht Geltung verschafft zu haben, sei daran erinnert, dass die Stadt auch diese Demonstration verboten hat und erst der Gang zum Verwaltungsgericht die Durchführung ermöglich hatte.
Die Gerichte…
…..wurden im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es erforderlich werden wird, am Himmelfahrtstag einen richterlichen Bereitschaftsdienst einzurichten, um erwartete Grundrechtsverletzungen effektiv und zeitnah rechtlich überprüfen lassen zu können (nach Artikel 19 Abs. 4 GG besteht ein Anspruch auf effektiven Rechtsschutz).
Das Amtsgericht Frankfurt hat hierauf reagiert und für den Feiertag die Richterbereitschaft entsprechend erweitert. Dies sollte sich auch als richtig erweisen. Das Verwaltungsgericht jedoch hat hierzu keine Veranlassung gesehen. Es hat sich erwiesen, dass diese Form von Rechtsschutzverweigerung dazu beigetragen hat, dass die Polizei in der Lage war, in nicht für möglich gehaltener Weise die Grundrechte eine Vielzahl von Menschen zu verletzen, sie mit absurden Verfügungen einzuschüchtern und damit von der Teilnahme am Protest, gleich ob genehmigt oder nicht, abzuhalten.
Die Polizei Frankfurt…
… hat zunächst im Vorfeld die Stimmung durch ihre Gefahrenprognosen für Blockupy zu beeinflussen versucht. Dies sollte ersichtlich dazu führen, Personen davon abzubringen, ihr Protestanliegen zu formulieren. Mediale Inszenierung von Bedrohung dient regelmäßig dazu, Grundrechte zu beschneiden und Repression zu rechtfertigen. Darüber hinaus diente die polizeiliche Gefahrenprognose der Stadtverwaltung und der Versammlungsbehörde als einzige Grundlage für die Veranstaltungsverbote. Im Nachhinein hatte sich diese als haltlos und unbegründet herausstellt – was jedoch auch die Gerichte nicht davon abhielt, weite Teile der Verbote aufrecht zu halten. Als wesentlicher Beleg der Polizei Frankfurt musste neben zahlreichen Videoclips genau einer dafür herhalten, der den Untergang des Frankfurter Bankenviertels durch eine Zsunamiwelle vorhersagte. Der Eintritt dieses Ereignisses war jedoch wenig wahrscheinlich.
Das, was dann allerdings geschehen ist, hat uns allerdings dennoch entsetzt.
Sämtliche Personen, deren Personalien im Zusammenhang mit der Demonstration am 31.03.12. festgestellt worden sind, wurden dem Generalverdacht ausgesetzt, bei den Blockupy-Protesten Straftaten begehen zu wollen. Ihnen wurde daher verboten, sich während der Protesttage im Innenstandgebiet aufzuhalten, und im Fall des Verstoßes hiergegen, erhebliche Konsequenzen angedroht.
Das Mittel der Vorverdächtigung sollte aus Sicht der Frankfurter Polizei genügen, Grund- und Freiheitsrechte nicht nur einzuschränken, sondern vollständig aufzuheben. Aus unserer Sicht muss jedem Versuch, Gesetze zur Einschränkung von fundamentalen Grundrechten auf diese Weise zu benutzen, entschieden entgegen getreten werden.
Wir haben bereits darüber berichtet, dass diese rechtswidrigen Verwaltungsakte bereits vor den Aktionstagen vor Gericht keinen Bestand hatten. Wir mussten feststellen, dass die Frankfurter Polizei nach dieser gerichtlichen Bewertung die Verhängung von rechtswidrigen Aufenthaltsverboten als Mittel genutzt hat, die Inanspruchnahme eines Grundrechts zu verhindern und die Betroffenen zu verunsichern und zu kriminalisieren. Weit über hundert Betroffene wollten sich durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts dagegen wehren, welches aber (s.o.), einen Bereitschaftsrichterdienst nicht eingerichtet hatte.
Am späten Abend des Himmelfahrtstages hatte der Bereitschaftsrichterdienst des Amtsgerichtes Frankfurt es abgelehnt, Personen, denen keinerlei strafrechtliche Vorwürfe gemacht wurden, weiter die Freiheit zu entziehen. Zu dieser Zeit waren die Mehrzahl der Betroffenen bereits stundenlang eingesperrt worden – für nichts.
Dennoch hatte die Polizei am Tag danach erneut Hunderte von Personen in Gewahrsam genommen und erneut versucht, dies gerichtlich genehmigen zu lassen, war zum zweiten Mal nicht gelungen ist. Auch diese Personen musste die Polizei freilassen. Unter den Festgenommenen befanden sich viele Personen aus dem Ausland, die sich plötzlich im Polizeigewahrsam fanden, ohne zu wissen oder erklärt bekommen zu haben, was ihnen vorgeworfen wird und weshalb sie eingesperrt worden sind. Polizeiliche Durchsage erfolgten Ausschließlich in Deutscher Sprache und auch in der GeSa wurden keine Dolmetscher_innen hinzugezogen.
Unter den vielen hunderten Betroffenen herrschte große Unsicherheit darüber, in welchem Umfang sie nach ihrer Festnahme oder nach der Erteilung eines Aufenthaltsverbots in Frankfurt weiter ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit noch ausüben durften. Wenn hundertfacher Rechtsbruch danach als polizeilicher Erfolgt bewertet wird, dann ist dies nicht nur zynisch, sondern gefährlich.
Als die Polizei dann am Nachmittag des 18.05.12 nicht mehr anders konnte, als sämtliche ihrer Verfügungen wegen offenkundiger Rechtswidrigkeit aufzuheben, hat die Polizeiführung es abgelehnt, dies schriftlich zu bestätigen.
Zur gleichen Zeit und noch danach haben die im Stadtgebiet verteilten Einheiten der Polizei gegenüber Demonstrant_innen, die von ihr selbst als rechtswidrig beurteilten, Aufenthaltsverbote verhängt. Angeblich sei es nicht möglich gewesen, die Beendigung rechtswidrigen Handelns den Einsatzeinheiten vor Ort entsprechend zu kommunizieren und sie zu rechtmäßigem Handeln zu verpflichten.
Die hier aufgezeigten eklatanten Rechtsbrüche müssen aus unserer Sicht politisch eindeutig verurteilt werden.
Dabei darf nicht untergehen:
Wenngleich während der Protesttage in der Berichterstattung der Fokus auf der Zulässigkeit und dem Ausmaß des Polizeihandels gelegt wurde, dürfen dabei andere, gleichermaßen schwerwiegende Rechtsverstöße nicht unbeachtet bleiben:
Es gab eine Vielzahl von Berichten über Polizeigewalt im Zuge von Räumungsaktionen am Donnerstag, jeder Bericht ist der Einzelfall eines Verletzten, der Schmerzen erleidet, die der Polizei zuzuschreiben sind. Die vielen hundert Personen, die aus anderen Städten angereist sind und denen die Fahrt nach Frankfurt durch Polizeibeamte schon weit vor Frankfurt unmöglich gemacht wurde, sind ebenfalls viele hundert Einzelfälle, deren Grundrechtsausübung be- und vielfach verhindert worden ist.
Als deutlich wurde, dass alle diese Rechtsverstöße nicht verhindern konnte, dass sich am Samstag eine Großdemonstration gebildet hat, wurde seitens der Polizei alles unternommen, um einen störungsfreien Verlauf unmöglich zu machen. Immer wieder hat die Polizei versucht, die Demonstration zu provozieren, ist in die Versammlung eingedrungen, hat Personen dabei verletzt und hat durch unangemessen martialisches Auftreten Teile der Demonstration zu kriminalisieren versucht, obwohl hierzu keinerlei Veranlassung bestanden hat.
*Die Versammlungsteilnehmer_innen…*
….haben während der gesamten Aktionstage erfahren müssen, wie ihnen das so weltoffene und tolerante Frankfurt entgegen getreten und wie mit ihrem Recht auf Demonstrationsfreiheit umgegangen worden ist. Die Geduld, mit der die meisten der Demonstrant_innen diese massiven Schikanen und Rechtsverstöße erduldet haben, war erstaunlich.
Obwohl während der Protesttage ein Polizeieinsatz gefahren wurde, der auf dem Prinzip von „Abschreckung durch Rechtsbruch“ basiert hat, ist es der Polizei Frankfurt nicht gelungen, Protest zu verhindern. Die Propaganda der Polizei im Vorfeld der Proteste wurde als das entlarft, was sie war, nämlich Propaganda, die nur dazu gedient hat, Grundrechtsausübung zu be- und nach Möglichkeit zu verhindern.
….haben nun die Folgen dessen zu tragen, was geschehen ist. Jedes der rechtswidrigen Aufenthaltsverbote, jeder Platzverweis und jede Ingewahrsamnahme hat zur Folge, dass über die jeweiligen Betroffenen Datensätze angelegt werden, die in polizeilichen Dateien gespeichert bleiben. Die Polizei hat sich durch die massenhafte Verhängung rechtswidriger Bescheide in die Lage versetzt, Daten über Personen zu sammeln, die ungewollte Protestformen wählen. Die auf diese Weise gewonnenen Daten können später jederzeit dazu genutzt werden, zukünftige Grundrechtseinschränkung dieser Personen damit zu rechtfertigen, dass die Betroffenen im Rahmen von Blockupy „polizeilich auffällig“ geworden seien. Den Betroffenen wird zugemutet, die Löschung ihrer so gesammelten Daten zu beantragen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen infolge dieses rechtswidrigen Polizeieinsatzes langfristige Folgen, wie beispielsweise weitere Aufenthalts- und Einreiseverbote.
…..haben besonnen und doch auch konsequent darauf beharrt, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Frankfurt wahrzunehmen
Der Flurschaden…
…der Aktionstage ist aus unserer Sicht immens. Die Aktionstage, die aus der Sicht der Veranstalter sicherlich als Erfolg gewertet werden kann, waren jedoch eine Niederlage für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Alle, die an den Aktionstagen beteiligt gewesen sind, sollten aus ihrer jeweiligen Sichtweise darauf hin arbeiten, dass eine solche “Verbotsorgie” (Sprecher des Blockupy-Bündnisses), sich grundsätzlich nicht wiederholen kann. Einer der Rechtsanwälte, die an den Verfahren zur Beseitigung der Aufenthaltsverbote beteiligt war, hat erklärt, aus seiner Sicht sei das Vorgehen der Polizei Frankfurt der Versuch des Einstiegs zur Beseitigung des Versammlungsrechts, dem es entgegen zu wirken gelte. Dem können wir uns nur anschließen.
EA Frankfurt, 25.05.2012
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