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Arbeitskämpfe 1. April 2026

Gewählte Betriebsrätin darf nicht ins Werk
von Gerhard Klas

Noch bis zum 31.Mai 2026 werden neue Betriebsräte gewählt. Allein in der Metall- und Elektroindustrie sind es rund 50.000. Diese Wahlen erhalten kaum mediale Aufmerksamkeit. Der Konflikt um Isabella Paape, Spitzenkandidatin der Liste »Gemeinsam aktiv« im Erlangener Werk des Konzerns Siemens Energy, macht dabei nochmal deutlich, welche Bedeutung Betriebsratswahlen haben können.

Isabella Paape wurde bereits am 5.März erneut in den Betriebsrat gewählt. Dennoch wird die langjährige Mitarbeiterin nicht an der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats teilnehmen können: Sie hat Hausverbot und konnte vor der Wahl nur durch ein gerichtliches Eilverfahren als Kandidatin für die Liste »Gemeinsam aktiv« das Betriebsgelände betreten. Als Mitarbeiterin und Betriebsrätin ist ihr der Zugang zu ihrer Arbeitsstätte nach wie vor verwehrt – mindestens bis zum 16.April, dem Tag, an dem das Arbeitsgericht Nürnberg ihre Kündigungsschutzklage in erster Instanz verhandeln wird.
Isabella Paape wurde Mitte November fristlos gekündigt – ohne dass ihr konkrete Kündigungsgründe genannt wurden. Sie erhielt Hausverbot und ihr Zugang zum Intranet wurde gesperrt. Ein drastischer Eingriff für eine gewählte Interessenvertreterin. Der Vorgang löste Protest aus: Zahlreiche Solidaritätserklärungen des DGB Region Mittelfranken, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der IG Metall Erlangen kritisierten die Geschäftsführung von Siemens Energy und forderten die Wiedereinstellung von Isabella Paape.
Der Konflikt fiel in eine politisch sensible Phase. Isabella Paape kandidierte nämlich bei den Betriebsratswahlen erneut als Spitzenkandidatin der gewerkschaftsnahen Liste »Gemeinsam aktiv«. Diese Liste hatte 2022 aus dem Stand zwei Mandate gewonnen und sich seitdem als glaubwürdige und kompetente Stimme im Betriebsrat etabliert. Sie hatte unter anderem durchgesetzt, dass Leistungsentgelte überprüft und deutlich erhöht wurden. Der Weltkonzern musste zahlen, viele Kolleg:innen haben profitiert.
Genau das macht sie in den Augen der Geschäftsführung von Siemens Energy in Erlangen offensichtlich zum Störfall.

Wie eine Schwerverbrecherin
Immerhin einen Teilerfolg konnte die Betriebsrätin vor Gericht erzielen. Seit dem 15.Januar durfte sie werktäglich drei Stunden lang das Betriebsgelände betreten, um Wahlkampf für ihre Liste zu machen.
Der Zugang zum Intranet blieb ihr jedoch weiterhin verwehrt – eine empfindliche Einschränkung in einem Unternehmen, in dem weniger als ein Drittel der rund 7000 Beschäftigten regelmäßig im Büro arbeitet. Die meisten sind im Homeoffice oder weltweit im Einsatz und deshalb ohne Intranet kaum zu erreichen.
Die Bedingungen ihrer gerichtlich erstrittenen Aufenthalte beschreibt Paape als beklemmend. Während ihrer Besuche wurde sie permanent von einem uniformierten Sicherheitsmitarbeiter begleitet, der Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen mithörte. Selbst beim Gang zur Toilette wartete er vor der Tür.« Viele Kolleg:innen haben mich in den Arm genommen«, berichtet die 61jährige. In den Gesprächen sei häufig von Überstunden, wachsender Arbeitsverdichtung und den Belastungen durch ständige Umstrukturierungen die Rede gewesen. Doch in Anwesenheit von Sicherheitspersonal hätten sich viele Beschäftigte nicht offen äußern wollen.
Erst bei einem weiteren Gerichtstermin am 23.Januar legte der Konzern erstmals dar, weshalb er die fristlose Kündigung ausgesprochen hatte. Paape habe bei ihrer Absage einer Informationsveranstaltung über eine firmeninterne Vereinbarung zur Betriebsrente das Ansehen des Arbeitgebers beschädigt. Sie hatte die Veranstaltung auf Anordnung der Geschäftsführung abgesagt und soll deren Begründung für das Verbot nicht ausreichend kommuniziert haben. 
Der Vorsitzende Richter äußerte im Verfahren erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Klassische Gründe für eine fristlose Entlassung – etwa Diebstahl oder körperliche Angriffe – lägen hier nicht vor.
Kritisch bewertete der Richter auch das Verhalten des Betriebsrats. Dieser habe der fristlosen Kündigung offenbar innerhalb eines Tages, also ohne angemessene Prüfung, zugestimmt und möglicherweise auch die eigene Geschäftsordnung missachtet. Ein »Ruhmesblatt« sei das nicht.
Gleichzeitig stellte das Gericht fest, der Ausgang des Verfahrens sei »mehr als offen«. Dennoch seien die Zweifel nicht ausreichend, um dem Hauptverfahren Mitte April vorzugreifen. Deshalb dürfe Paape ihre Tätigkeit vorerst nicht ausüben.
»Diese Rechtsprechung kann durchaus kritisiert werden«, sagt Marc-Oliver Schulze, der Rechtsanwalt von Paape. »Denn dadurch kann jeder Arbeitgeber noch so schwache Kündigungsgründe behaupten und so missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb heraushalten.«

Typisches Betriebsratsmobbing
Was am Siemens-Energy-Standort Erlangen mit Isabella Paape geschieht, ist mehr als ein arbeitsrechtlicher Einzelfall.
Es ist ein Lehrstück über Betriebsratsmobbing und den unzureichenden Schutz durch das Betriebsverfassungsgesetz. Arbeitgebernahe Kanzleien bieten Unternehmen an, mit Hilfe von fristlosen Kündigungen oder sogenannten Verdachtskündigungen unliebsame Beschäftigte aus dem Betrieb zu drängen. Anders als im Strafrecht gilt im Arbeitsrecht keine Unschuldsvermutung. Betroffene müssen bis zu einem rechtskräftigen Urteil mit den Folgen leben: kein Zugang zum Arbeitsplatz, kein Einkommen. Manchmal über Jahre hinweg, wenn sich der Arbeitgeber durch die Instanzen klagt.
Am 16.April wird das Arbeitsgericht Nürnberg über die Kündigungsschutzklage von Isabella Paape verhandeln – in einer öffentlichen Sitzung, für die voraussichtlich der größte Saal des Gerichts benötigt wird. Für die Spitzenkandidatin hat der Wahlkampf trotz aller Schikanen mit einem Erfolg geendet: Ihre Liste »Gemeinsam aktiv« erhielt am 5.März sogar mehr Stimmen als bei der Wahl vier Jahre zuvor.

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