Nur Online 13. Juli 2026

Aktuelle Entwicklung in der Diskussion um die Enteignung von Wohnungskonzernen in Berlin



von Florian Osuch


Noch bis Mitte Juni lag die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in einer Art Winterschlaf. Zwar arbeiteten die Ehrenamtlichen beständig in verschiedenen Arbeitsgruppen und in den Kiezteams der Berliner Bezirke – größere Aufmerksamkeit bekam ihr Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz jedoch kaum.

Das änderte sich schlagartig im Juni: Plötzlich wurde bundesweit über den Vorstoß berichtet, wonach in Berlin bis zu 200.000 Wohnungen aus der Hand von Immobilienkonzernen in Gemeineigentum überführt werden sollen. Was war geschehen?

Zunächst polterte Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident und Chef der CSU, gegen die Vergesellschaftung. Mit Unterstützung der Berliner CDU brachte er eine Initiative im Bundesrat ein. Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann sprach von „sozialistischen Methoden“ und kündigte an, notfalls eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz einzubringen, sollte es tatsächlich beschlossen werden. Die vorgesehene Entschädigungen für Immobilien und Boden von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts halte die Staatskanzlei für verfassungswidrig.

Doch offenkundig kennt die CSU ihre eigene Bayerische Landesverfassung nicht. Denn darin heißt es in Artikel 161 wörtlich: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ Das entspricht der Argumentation von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Die Bayerische Landesverfassung sieht auch eine Überführung von „Produktionsmitteln“ in Gemeineigentum vor (Artikel 160), natürlich auf gesetzlicher Grundlage und gegen Entschädigung.

Doch was interessiert die CSU ihre eigene Landesverfassung, wenn sie auch die grundgesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Vergesellschaftung (Artikel 15) am liebsten verbieten will.

Dieser zweite Vorstoß erfolgte Anfang Juli 2026 (Siehe auch Vergesellschaftung verbieten?). Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD verständigten sich darauf, per Bundesgesetz zu regeln, „dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“. Laut taz.de folgte die Koalition damit einer Forderung der Konferenz der Bauminister:innen, die von Bayern und Nordrhein-Westfalen angestoßen worden war.

Bana Mahmood, Sprecherin von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: kommentierte:

In Bayern ist das vielleicht nicht bekannt, aber 85 Prozent der Berliner:innen leben zur Miete. Es ist bezeichnend, dass auf der Bauministerkonferenz offenbar nicht über die Situation von Mieter*innen gesprochen werden soll. Seit Jahren wird die geforderte Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne verschleppt und die Mietenkrise eskaliert immer weiter. Wir Berliner*innen wollen, dass unsere Stadt nicht mehr Heimat für Spekulation und Kapitalinteressen ist, sondern für die Menschen die darin leben. Dafür brauchen wir die Vergesellschaftung, denn sie ist der einzige Weg für langfristig bezahlbaren und demokratisch verwalteten Wohnraum. Artikel 15 des Grundgesetzes und der eindeutige Wille der Berliner*innen beim Volksentscheid lassen sich nicht von einem bayerischen Querschläger außer Kraft setzen. … Die Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen ist eine demokratische Verpflichtung für Berlin.

Die Bundesregierung bedient sich eines Tricks: Weil der Bund und die Länder im selben Kompetenzbereich Gesetze erlassen dürfen, der Bund aber Vorrang hat, könnte ein Bundesgesetz, das nur so tut, als würde es Vergesellschaftung regeln, eine Sperrwirkung gegenüber Landesgesetzen wie einem Berliner Vergesellschaftungsgesetz entfalten. In ähnlicher Form brachte einst die Mietpreisbremse den Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall. Der mietenpolitische Aktivist Kalle Kunkel kommt in einer Analyse für analyse & kritik zum Schluss:

Das Ganze ist natürlich reiner Missbrauch der Rechtsordnung. … Denn der Bund will ja ein Gesetz erlassen, dass gerade nicht zur Vergesellschaftung führt. … Die Bundesregierung wird nicht einfach ein Verbot verhängen, sondern die Anwendung des Artikels 15 simulieren. Wenn das Bundesverfassungsgericht sich weiter ernst nehmen will, hätte es gute Gründe, so einen Missbrauch zurückzuweisen.

Hintergrund der Vorstöße war offenbar intensive Lobbytätigkeit der Immobilienwirtschaft, von Banken und Wirtschaftsverbänden. Mehrfach positionierten sie sich gegen die Vergesellschaftung, darunter die DKB-Bank, die Berliner Sparkasse, die IHK-Berlin, Handwerkskammer, der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller etc. Die Bau- und Immobilienwirtschaft sieht sich unter Druck. Von einem „Showdown am Berliner Wohnungsmarkt“ sprach die »WirtschaftsWoche«. Der Berliner Senator für Finanzen, Stefan Evers (CDU), sprach auf Facebook sogar von einer „Brandmauer gegen Enteignung“. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) äußerte ganz offen, wie er von Lobbyisten bearbeitet wurde. Bei einem „Investoren-Round-Table“ hätten ihm drei Investoren gesagt, aufgrund der Vergesellschaftungsdiskussion nicht mehr in Berlin bauen zu wollen.

Gegen den Koalitionsbeschluss regt sich breiter Widerstand. Der Berliner Mieterverein kritisierte den Vorstoß scharf als Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung und den demokratischen Willen der Bevölkerung. Die Kampagne „Mieteraktionärin“ ruft dazu auf, „Artikel 15 zu verteidigen“ und die Vergesellschaftung von Wohnraum bundesweit zu vernetzen.

Derweil wächst die Unterstützung für die Vergesellschaftung. Der DGB Berlin-Brandenburg beschloss auf seiner Bezirkskonferenz mehrheitlich die Initiative öffentlich zu unterstützen. Auch die IG Metall Berlin hielt bei ihrer Delegiertenversammlung am 3. Juni fest, in der Hauptstadt bestehe eine Wohnungsnotlage. Diese müsse bekämpft werden, indem unter anderem der Volksentscheid aus dem Jahr 2021 umgesetzt wird.

Auch der DGB hat sich nach Angaben der Initiative zuletzt für die Vergesellschaftung ausgesprochen, ebenso votierte die SPD-Basis in Berlin nach eigenen Angaben bereits mehrfach dafür – im Widerspruch zur Position der Bundespartei.


Nachtrag der Redaktion: Inzwischen gibt es eine Petition, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, ihre Pläne zu stoppen. Darin heißt es unter anderem:

Insbesondere wende ich mich dabei an die Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten: Sie sind dem Volksentscheid demokratisch verpflichtet und müssen dafür sorgen, dass die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne umgesetzt wird. Es liegt in Ihrer Verantwortung, das Ergebnis des Volksentscheids und damit den demokratischen Willen der Berliner Mieter*innen zu verteidigen.

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