Frankreich will den Antifaschisten Gino an Deutschland ausliefern
von Silke Makowski
Am 19.August 2026 fällte das Pariser Berufungsgericht eine Entscheidung, die international für Proteste sorgt: Der Antifaschist Gino, der im sogenannten Budapest-Komplex beschuldigt wird und in Frankreich Schutz gesucht hatte, soll an Deutschland ausgeliefert werden.
Hierzulande drohen ihm sofortige Untersuchungshaft, ein unverhohlen politischer Prozess und eine hohe Gefängnisstrafe – und schlimmstenfalls die Auslieferung an Ungarn. Damit unterstützt die französische Justiz die deutsch-ungarische Treibjagd auf Antifaschist:innen, in deren Rahmen Dutzende Aktivist:innen verfolgt werden. Dabei ist der Anlass denkbar banal, nämlich eine körperliche Auseinandersetzung bei einem Nazigroßaufmarsch in Budapest vor nunmehr dreieinhalb Jahren.
Für Gino, der in Italien aufwuchs und zuletzt in Finnland lebte, aber einen albanischen Pass besitzt, ist es eine weitere Repressionserfahrung in einer Kette, die nicht abreißen will. Als Ungarn ihn im Budapest-Komplex mit Europäischem Haftbefehl suchte und ihn die finnischen Behörden mit der Auslieferung bedrohten, tauchte er unter und floh nach Frankreich. Dort wurde er Ende 2024 verhaftet. Allerdings lehnte das Pariser Berufungsgericht im April 2025 seine Überstellung an das rechtsautoritäre Regime ab – zu schlecht sei die Menschenrechtslage in Ungarn, wo Folter drohe und ein faires Verfahren nicht garantiert sei.
Nun sprang Deutschland seinem Bündnispartner zur Seite und verlangte seinerseits per Europäischem Haftbefehl Ginos Auslieferung, um ihn vor einem deutschen Gericht anzuklagen. Dabei verwies der Generalbundesanwalt darauf, dass in Budapest auch zwei deutsche Nazis verletzt worden seien, weshalb ein Strafverfolgungsinteresse bestehe.
Auch in Deutschland drohen dem Antifaschisten Rechtsbrüche und viele Jahre Haft – oder sogar eine Auslieferung an Ungarn.
Bloße Körperverletzung
Lange tat sich das Pariser Gericht mit einer Entscheidung schwer, denn eine Ablehnung hätte zu politischen Verstimmungen geführt. Nach mehrfacher Vertagung gab es am 19.August 2026 dem deutschen Antrag statt und verfügte Ginos Auslieferung binnen zehn Tagen. Seine Anwälte kündigten Rechtsmittel an, wodurch die Frist um einige Wochen verlängert würde, bis der Kassationsgerichtshof darüber entscheidet.
Möglicherweise wird der Fall auf europäische Ebene verwiesen, nicht zuletzt weil unklar ist, ob der Europäische Haftbefehl hier überhaupt zulässig ist: Er ist für besonders schwere Straftaten vorgesehen, aber nicht für einfache körperliche Auseinandersetzungen.
Denn trotz der massiven Repression geht es im Budapest-Komplex eigentlich um bloße Körperverletzung. Beim jährlichen, NS-verherrlichenden »Tag der Ehre« in Budapest, dem europaweit größten Nazitreffen, wurden im Februar 2023 bei Auseinandersetzungen zwischen Gegendemonstrant:innen und Rechten mehrere Nazis verletzt.
Seither hat Ungarn Antifaschismus zum Staatsfeind Nummer 1 erklärt und eine nie dagewesene internationale Verfolgungswelle gegen linke Aktivist:innen gestartet, die großteils aus Deutschland stammen. Die brutalen Maßnahmen reichen von öffentlicher Fahndung über unmenschliche Haftbedingungen und politische Schauprozesse bis hin zu drohenden Strafen von bis zu 24 Jahren Kerkerhaft.
Die deutschen Behörden leisten dabei bereitwillig Schützenhilfe und verfolgen ihre eigene Agenda gegen die antifaschistische Bewegung. Sowohl in Ungarn als auch in Deutschland konstruieren die Staatsanwaltschaften absurde Vorwürfe, darunter eine »kriminelle Vereinigung« und sogar Mordvorwürfe, um das Strafmaß in die Höhe zu treiben. Viele der Beschuldigten tauchten unter, um der Inhaftierung, vor allem aber um der Auslieferung an Ungarn zu entgehen.
Maja noch immer im Knast
Dass Deutschland nicht einmal davor zurückschreckt, die eigenen Staatsbürger:innen auszuliefern, zeigt der Fall von Maja aus Jena: Ende 2023 verhaftete die deutsche Polizei die nonbinäre antifaschistische Person in Berlin. Monatelang kämpfte Maja gegen die Auslieferung an Ungarn, was wegen der dortigen Trans- und Queerfeindlichkeit eine doppelte Bedrohung darstellte.
Ende Juni 2024 verschleppten die deutschen Behörden Maja in einer Nacht- und Nebelaktion nach Ungarn, wo die nonbinäre Person seither unter folterähnlichen Bedingungen eingekerkert ist. Nur Stunden danach erklärte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung für rechtswidrig. Am 4.Februar 2026 wurde Maja in Budapest in einem Schauprozess zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Die zweite Instanz wird am 18. und 30.September verhandelt.
Auch andere Antifaschist:innen aus Deutschland sahen sich lange von einer möglichen Auslieferung bedroht: Erst Anfang Juli 2026 entschied das Berliner Kammergericht, dass im Fall der sechs Düsseldorfer Angeklagten der deutsche Prozess Vorrang habe, und lehnte das ungarische Ersuchen ab.
In Düsseldorf läuft seit Anfang 2026 der Budapest-Großprozess gegen Paula, Nele, Emi, Moritz, Clara und Luca, der bis Januar 2027 dauern soll. Nachdem die Verhandlung monatelang auf der Stelle trat, sorgte der 14.Juli 2026 für eine überraschende Wendung, als die Angeklagten kurz vor der Sommerpause umfangreiche Einlassungen machten.
In ihren Statements bekannten sie sich zu den antifaschistischen Aktionen, wiesen aber die absurden Mordvorwürfe der Bundesanwaltschaft entschieden zurück – eine inhaltliche Aussage, die seither sehr kontrovers diskutiert wird.
Prozesse in Deutschland
Auch im Dresdner Antifa-Mammutprozess, der im November 2025 begann und bis Sommer 2027 terminiert ist, werden mehrere der sieben dort Angeklagten beschuldigt, an den Vorfällen in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Genau wie in Düsseldorf findet die Verhandlung unter extremen Sicherheitsvorkehrungen statt und die meisten Beschuldigten sind in Untersuchungshaft.
Welches Strafmaß droht, zeigt der Prozess gegen Hanna aus Nürnberg: Das Oberlandesgericht München verurteilte die Antifaschistin Ende September 2025 zu fünf Jahren Haft, obwohl noch nicht einmal bewiesen werden konnte, dass sie überhaupt in Budapest war. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, sie sitzt weiter in Untersuchungshaft.
Mit Zaid wird ein weiterer Nürnberger verfolgt: Der Aktivist war ebenfalls untergetaucht und stellte sich 2025 zusammen mit den nun in Düsseldorf Angeklagten. In seinem Fall lehnte die Bundesanwaltschaft jedoch einen Prozess ab, da Zaid keinen deutschen, sondern einen syrischen Pass hat.
Weil ihm die Auslieferung an Ungarn oder die Abschiebung nach Syrien drohte, floh er nach Frankreich. Aktuell befindet ein Pariser Gericht über das ungarische Auslieferungsersuchen gegen Zaid und wird möglicherweise am 16.September endgültig entscheiden.
Zaid ist also wie Gino in den kommenden Wochen von Auslieferung und schärfsten Verfolgungen bedroht, wogegen sich breite Proteste formieren. Vor allem der Fall von Maja hat gezeigt, welche unmenschliche Behandlung in Ungarn droht und dass sich Deutschland zum willfährigen Handlanger des Budapester Regimes macht. Es bleibt zu hoffen, dass die internationalen Proteste diesmal ausreichen und die Auslieferung der beiden verhindert werden kann.
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