Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 03/2020

An den Rand notiert
von Rolf Euler

Was eigentlich kein «Rand»-Thema ist, aber doch hier aufgegriffen werden soll: Der Ausbau von Überwachungsmethoden schreitet munter voran.
Der Skandal um die Verschlüsselungsmaschinen der Schweizer Firma, die in den Händen von CIA und BND bei ihrer Auslieferung schon manipuliert zum Abhören waren, ist mal wieder die Spitze eines geheimdienstlichen Eisbergs.


Vor allem aber die Entwicklung von Gesichtserkennungssoftware hat große Fortschritte gemacht, und wer nur auf China zeigt vergisst, dass inzwischen in jedem modernen Smartphone diese Software möglich ist.
Die biometrische Gesichtsstruktur dient zum Beispiel zum Entsperren des Bildschirms. Jedes aufgenommene Foto eines namentlich bekannten oder zufällig ins Foto geratenen anderen Menschen kann, sobald es in die Datenbanken der «Cloud» hochgeladen oder «geteilt» wird, mit entsprechender Kennung versehen und wiedergefunden werden.
Hinzu kommt, dass Gesichtserkennung als Zugangssperre bei Firmen und Flughäfen eingesetzt wird. Seit Jahren werden Pässe und Personalausweise mit digitalisierten biometrischen Daten versehen, die in Datenbanken der Behörden gespeichert sind und auf die unter bestimmten Voraussetzungen die Polizei Zugriff hat oder die bei Grenzübertritt ausgelesen werden.
Dazu hat in den USA eine Firma ein Programm (eine App) namens Clearview AI entwickelt, die die hochgeladenen Bildinhalte und Videos von Facebook und Youtube durchsucht. Milliarden von Bildmaterial werden gescannt, Übereinstimmungen bei Gesichtern werden anhand typischer Merkmale der gefilmten und fotografierten Menschen gesucht, und soweit diese Gesichter mit Namen oder auch nur Ort und Zeit der Aufnahme versehen sind, können die Spuren zu einem Bewegungsmuster oder Profil zusammengefasst werden. Die Firma hinter Clearview arbeitet nach Angaben der New York Times mit 600 Behörden zusammen, denen die Software und ihre Suchergebnisse zur Verfügung gestellt werden. Die Vermutung, dass diese und andere Firmen der Künstlichen Intelligenz nur zu polizeilichen und geheimdienstlichen Zwecken aufgebaut werden, hat der Bericht von Edward Snowden erhärtet, der als Angestellter einer «Privatfirma» mit geheimdienstlichen Aufgaben betraut wurde – eine Auslagerung von öffentlichen Aufgaben, die aber geheim bleiben sollte.
Dass der bundesdeutsche Datenschutzbeauftragte hier «den demokratischen Rechtsstaat gefährdet» sieht, wenn solche Methoden hier eingeführt würden, ist ja schön und gut – er hat nur keine Befugnisse der gesetzlichen Regelung und kann nur im nachhinein tätig werden. Das Beispiel der Einführung von Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz zeigt, dass diese Technologie getestet und von der Polizei natürlich gefordert wird. Hier werden an einem öffentlichen Platz ohne besonderen Verdacht alle Personen gescannt und mit Datenbanken verglichen. Auch hier: Die «Rüge» der Berliner Datenschutzbeauftragten erfolgte hinterher, als schon 80000–100000 Personen «zu Unrecht» erfasst worden waren.

Teile diesen Beitrag:
Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.