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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 02/2013

Gesellschaftliches Bündnis fordert ein menschenwürdiges Leben für alle
von Michael Bättig

«Ein menschenwürdiges Leben für alle. Das Existenzminimum muss dringend angehoben werden», forderten zwanzig Organisationen am 6. Dezember 2012 auf einer Pressekonferenz in Berlin. Sie legten ein Positionspapier vor, in dem die aktuellen Regelsätze kritisch analysiert und Schlussfolgerungen für eine Neubestimmung des soziokulturellen Existenzminimums gezogen werden.* Michael Bättig hat das Papier in der Erwerbslosenzeitung quer Nr. 4/2012 vorgestellt.

Die Gesellschaft spaltet sich. Noch gehört eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung zu den europäischen Krisengewinnern und verfügt über wachsende Einkommen, während die Zahl der in Armut oder an der Armutsgrenze lebenden und unter prekären Bedingungen arbeitenden Menschen zunimmt. Arbeit und Einkommen entscheiden scheinbar individuell über die gesellschaftliche Stellung, und wachsende Arbeitsverdichtung, Verunsicherung und fehlende Alternativen setzen Mittelschichten und selbst Geringverdiener unter Druck, sich voll reinzuhängen, alles mitzutragen und eher nach unten abzugrenzen, als an einer solidarischen Abwehrlinie zu arbeiten.
Allein darauf zu setzen, dass weitere Verelendungsprozesse zu solidarischen Widerstandsbewegungen führen, hat sich in der Vergangenheit oft als fataler Irrtum erwiesen.
Neonazis in Griechenland, mafiöse Kriminalisierung und der Countereinsatz von Drogen in Armutsregionen sprechen auch aktuell dagegen.
Die Kunst bestände also darin, die gemeinsamen und gesellschaftlichen Interessen zu finden und zu formulieren, in denen unsere unmittelbaren Interessen nach materiellen Verbesserungen und gesellschaftlicher Teilhabe aufgehen, und ihre wechselseitige Abhängigkeit voneinander zu zeigen.

Verallgemeinerungsfähige Forderungen finden
Selbst wenn die Erwerbslosenbewegung momentan zu radikalen und spektakulären Aktionen in der Lage wäre, müssten wir nach der gesellschaftlichen Verallgemeinerungsfähigkeit unserer eigenen Forderungen fragen. Wir haben weder die Marktmacht von Lokführern, noch von Piloten, Fluglotsen oder Ärzten – und auch die sollten sich diese Frage stellen!
Das Positionspapier «Menschenwürdiges Existenzminimum» kann für die Erwerbsloseninitiativen ein Schritt aus der gesellschaftlichen Isolation bedeuten, wenn wir es schaffen, daraus zusammen mit anderen ein neues gesamtgesellschaftliches Projekt zu entwickeln – es kann aber auch einfach bedeutungslos bleiben und uns in einen belanglosen Diskurs großer Verbände hineinsaugen.
Eine gesellschaftliche Diskussion über die Bedeutung des soziokulturellen Existenzminimums neu in Gang zu bringen und dabei die unseres Erachtens zentralen Fragen der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung neu zu stellen, ist eine Form des Eingreifens. Sie entbindet uns jedoch nicht von der Notwendigkeit, wieder eine gemeinsame und radikalere Alltagspraxis zu entwickeln, um uns gegen weitere Verarmung, Ausgrenzung und die tägliche entwürdigende Behandlung in den Ämtern zu wehren. Aber auch dafür werden wir neue Bündnispartner brauchen.

Die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums
Das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum und seine Höhe hängen vom historisch erreichten Stand der Produktion und Form des gesellschaftlichen Reichtums ab und sind Ergebnis der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um seine Verteilung. Es gibt aktuell wohl genau so viele voneinander abweichende Ergebnisse wie Einrichtungen, die sie berechnen.
Wer argumentiert wie Kritiker des Positionspapiers, das Existenzminimum sei gesellschaftlich bestimmt, die Höhe des Existenzminimums ergebe sich also aus dem tatsächlichen gesellschaftlichen Existenzminimum und könne durch die Sozialgesetzgebung weder erhöht noch gekürzt werden, ist keinen Schritt weiter: Auch die Höhe dieses tatsächlichen gesellschaftlichen Existenzminimums muss irgendwie ermittelt und begründet werden, wie im übrigen die Zusammensetzung und Bewertung eines Warenkorbs auch.
Im Positionspapier wird zum einen neben dem willkürlichen Umgang mit den gewonnenen Daten die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als Datengrundlage grundsätzlich kritisiert, weil sie den bereits weit vorangeschrittenen gesellschaftlichen Verarmungs- und Ausgrenzungsprozess zum Zeitpunkt der Datenerhebung nur abbilden und fortschreiben kann, statt ihn kritisch zu hinterfragen. Deshalb werden ergänzende Untersuchungen und realitätsgerechte Bedarfsermittlungen gefordert, die durch eine unabhängige Kommission unter Beteiligung von Betroffenen ausgewertet werden sollen.
Zum anderen beziffert das Papier die Dimension des Mangels, die sich bereits aus der kritischen Analyse der vorhandenen Daten ergibt, mit einem aktuellen Fehlbetrag von 150 bis 170 Euro pro Monat.
Ob das Statistikmodell auf Basis der EVS, ob ein Warenkorbmodell oder bestimmte Mischformen zur Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums herangezogen werden: Alle nachvollziehbaren und transparenten Untersuchungen belegen, dass für ein menschenwürdiges Leben ohne gesellschaftliche Ausgrenzung ein wesentlich höherer Regelsatz erforderlich ist.
Aber selbst wenn dieses Ergebnis wissenschaftlich und moralisch plausibel, nachvollziehbar und überzeugend ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch gesellschaftlich akzeptiert wird. Es nutzt wenig, eine Forderung nach soundsoviel mehr Geld aufzustellen, solange nicht relevante gesellschaftliche Gruppen sowie größere Teile der Bevölkerung einsehen, dass dies in ihrem und im allgemeinen Interesse ist.

Das gesellschaftliche Verhältnis von Arbeit und Einkommen
Die gesellschaftliche Akzeptanz eines ausreichenden menschenwürdigen Existenzminimums hängt wesentlich von der Form der gesellschaftlichen Organisation von Arbeit und Einkommen ab. Vereinfacht ausgedrückt geistert seit geraumer Zeit die Frage durch die Gesellschaft, ob es ein garantiertes Einkommen für jeden Menschen geben soll, das nicht an Erwerbsarbeit gekoppelt ist.
Die bisherigen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Rente, Pflege- und Gesundheitsleistungen werden ausgehöhlt, weil sie an ein Modell der männlichen Vollzeiterwerbsarbeit gebunden sind, das in der realen Welt langsam verschwindet und das auf der unbezahlten Reproduktionsarbeit der Frauen basiert. In dem Maße jedoch, wie klar wird, dass der Reichtum unserer Gesellschaft nicht allein über Erwerbsarbeit, in Fabriken und auf Äckern erwirtschaftet wird, sondern ein Ergebnis gesamtgesellschaftlicher Kooperation aller in allen Bereichen ist, muss der Vorrang der Erwerbsarbeit und der individuellen Verantwortung ideologisch und praktisch vorangetrieben werden. Denn die Menschen begeben sich viel bereitwilliger und nicht selten mit dem Gefühl vermeintlicher Freiheit in die neue Arbeitswelt der eigenverantwortlichen Vorsorge, Flexibilität, Arbeitsverdichtung und Rund-um-die-Uhr-Selbstausbeutung, wenn die öffentliche Vorsorge zusammengestrichen und privatisiert wird und ein Heer von Hartz-IV-Billiglöhnern und Leiharbeitern Tag und Nacht bereit steht, um schnell einzuspringen, wenn jemand schwächelt.
Je klarer also durch die gesamtgesellschaftliche Kooperation das Grundrecht eines jeden Menschen auf seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum wird, desto verbissener wird die Koppelung jedes Einkommens an die Erwerbsarbeit verteidigt – wer nicht erwerbsmäßig arbeitet, darf nicht so viel erhalten wie derjenige, der erwerbsmäßig arbeitet. Dieses subjektiv wie objektiv vorherrschende kapitalistische Tabu gilt es erst einmal aufzubrechen.

Ein Verfassungsrecht
Im Positionspapier wird die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz als ein grundlegendes Verfassungsrecht bezeichnet, als Mindestanspruch für alle – egal, ob sie gerade über Erwerbseinkommen verfügen können oder nicht. Grundrechte müssen nicht «verdient» werden.
Sie gelten uneingeschränkt für alle hier lebenden Menschen. Die Gesellschaft sollte ihren Mitgliedern für die verschiedenen Phasen des Lebens durch eine ausreichende sozialstaatliche Existenzsicherung, einen existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohn und den verschiedenen Lebensphasen angemessene Erwerbsarbeitszeiten mehr Entscheidungsfreiheit und eine sichere Perspektive ohne Angst vor Einkommensarmut und Ausgrenzung ermöglichen.
Dass auch in den Gewerkschaften neu über das Verhältnis von Erwerbsarbeit und Einkommen nachgedacht wird, zeigen die Unterstützung des Positionspapiers und dass die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn nicht mehr gegen die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze ausgespielt wird, sondern diese beiden Forderungen als das begriffen werden, was sie sind: zwei Seiten derselben Medaille.
Ein deutlich höheres Grundsicherungsniveau kommt also nicht nur Menschen mit «Hartz IV» und Geringverdienenden zugute, sondern auch allen Erwerbsabhängigen und allen, deren Einkommen von der Regelsatzhöhe abgeleitet oder beeinflusst wird. Ein ausreichendes Existenzminimum würde die Angst in den Betrieben vor sozialem Abstieg bei Arbeitsplatzverlust und die daraus resultierende «Erpressbarkeit» abmildern.

Quelle: www.quer-zeitung.de

Das Positionspapier haben unterzeichnet: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, ALSO Oldenburg & Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser-Ems, Attac Deutschland, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutscher Gewerkschaftsbund, Diakonie Deutschland, Erwerbslosen Forum Deutschland, Evangelische Obdachlosenhilfe, Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Nationale Armutskonferenz, NaturFreunde Deutschlands, PRO ASYL, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK Deutschland, Tacheles Wuppertal, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Volkssolidarität Bundesverband.

*Download unter www.menschenwuerdiges-existenzminimum.de

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