Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 04/2014
Viel zu spät und von Anfang an zu niedrig

von Manfred Dietenberger

Dass ein gesetzlicher Mindestlohn im Unternehmerlager keinen Jubel auslöst, verwundert nicht. Wenn sich aber jetzt hinter den Kulissen DGB-Gewerkschaften in Sachen Mindestlohnhöhe und Gremienbesetzung uneins sind und herumzicken, erstaunt das schon. Worum geht es?Ende des vergangenen Jahres (27.12.2013) von Bild gefragt: «Den Mindestlohn haben Sie ja jetzt bekommen. Zufrieden?», antwortete Ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske: «Gut, dass die 8,50 Euro überhaupt kommen. Weil die Preise aber weiter steigen, muss der Mindestlohn früher angehoben werden, als bislang geplant. Wir kämpfen dafür, dass er rasch bei 10 Euro ankommt.» Bild hakte nach: «Das kann sich aber nicht jeder Chef leisten. Wie viele Jobs gehen verloren?» Bsirske konterte: «Ich kann nicht ausschließen, dass einzelne Firmen Probleme bekommen. Alle bisherigen Studien und Erfahrungen, etwa in Großbritannien und Irland, haben aber gezeigt, dass der Mindestlohn unter dem Strich weder massenhaft Jobs schafft, noch vernichtet. Er wird aber die Lebenssituation von Millionen Menschen verbessern.»

Spätestens seit diesem Interview herrschte dicke Luft beim DGB. Als Bsirske Anfang Februar 2014 seine Forderung, den Mindestlohn rasch von 8,50 auf 10 Euro zu erhöhen, wiederholte und forderte, er solle «am besten direkt nach seinem Inkrafttreten, also 2015» erhöht werden, was jedoch «keine negativen Auswirkungen am Arbeitsmarkt» haben werde, wurde es langsam brenzlig. Tags darauf ließ der Vorsitzende der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Michael Vassiliadis, die FAZ wissen: Ein Mindestlohn von 8,50 Euro bedeutet «für viele Beschäftigte, die heute deutlich schlechter bezahlt sind, dass ihr Verdienst spürbar steigt. Einen solchen Sprung in der Bezahlung muss der Arbeitsmarkt erst einmal verkraften.» Daher sei es klug, vorerst einmal die Wirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt zu bewerten. Erst «auf dieser Grundlage ist eine Anpassung des Mindestlohns ab 2017 möglich und sinnvoll».

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, lässt sich von der Angstpropaganda mit dem angeblich drohenden Verlust von Arbeitsplätzen, nicht kirre machen: «Ich bin nicht dazu da, den Arbeitgebern deren Geschäftsmodell zu entwerfen, sondern dazu, dass die Menschen, die arbeiten, am Ende des Monats ihre Miete bezahlen können», so Rosenberger. Nicht der Mindestlohn sondern «Geschäftsmodelle, die darauf beruhen, dass möglichst wenig gezahlt wird, sind schlecht».

Doch Vassiliadis’ Standpunkt fußt leider auf einem fast unbekannten Beschluss des DGB. Die acht Gewerkschaftsvorsitzenden haben sich erst Anfang März auf ihrer Vorstandssitzung darauf verständigt, dass eine geplante Kommission, die aus je drei Gewerkschafts- und Unternehmervertretern besteht, erst im Jahr 2017 tagen soll, um über eine Erhöhung zum 1.Januar 2018 zu verhandeln. Als Maßstab solle der Tariflohnindex des Statistischen Bundesamts gelten. Auch Vassiliadis stimmte diesem Vorstandsbeschluss zu. Ob es auch Bsirske tat, ist mir nicht bekannt. Seine öffentlichen Äußerungen stehen auf jeden Fall in krassem Gegensatz dazu. Er sieht in dem Zeitplan bis 2017 einen Auftrag an die Gewerkschaften: «Unser gewerkschaftliches Ziel muss es sein, dass in bislang tariflosen Branchen künftig gute Löhne und nicht nur Mindestlöhne gezahlt werden», sagte er. Von 2015 bis 2017 blieben dafür zumindest zwei Jahre Zeit, bis der Mindestlohn selbst nach DGB-Vorstellung erstmals steigen soll.

Der DGB-Vorstandsbeschluss geht jedenfalls höchst fahrlässig mit vielen Gewerkschaftstagbeschlüssen um. Damit nicht genug, droht auch noch eine heftige Auseinandersetzung um die Posten in der von der GroKo geplanten Mindestlohnkommission, in der Vertreter des Unternehmerverbands und der Gewerkschaften je drei Sitze erhalten sollen.

Frank Bsirske weiß natürlich auch schon nach welchen Kriterien der Mindestlohn erhöht und wie die Kommission am besten zu besetzen wäre: «Wir als Ver.di vertreten Branchen, die in besonderer Weise von Niedriglöhnen betroffen sind, das Gleiche gilt für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die IG BAU. Dieses Problem haben die exportorientierten Industriebranchen definitiv nicht. Deswegen sollten Ver.di, die NGG und die IG BAU in der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzten Mindestlohnkommission sitzen, die das Niveau des Mindestlohnes bestimmt. Der DGB sollte einen Sitz haben, und wir drei rotieren auf den restlichen zwei Sitzen. Die Entwicklung [der Mindestlohnhöhe] soll sich an den Lohnabschlüssen wichtiger Branchen orientieren. Ein jährlicher Rhythmus wäre sinnvoll, mit Sitzungen am Ende des Jahres, wenn klar ist, was in wichtigen Branchen passiert ist. Das Mindestlohnniveau darf nicht durch lange Zeitabstände bei der Anpassung entwertet werden. Ich kritisiere ausdrücklich die Entscheidung der Koalitionäre, den gesetzlichen Mindestlohn bis 2017 einzufrieren.»

Damit bliebe aber die mitgliederstärkste Gewerkschaft, die IG Metall, ohne einen Vertreter in dieser Kommission. Bislang hat die IG Metall diesen neuen Vorstoß Bsirskes noch nicht kommentiert, schmecken tut er ihr aber sicher nicht. Der Mindestlohn kommt nicht zuletzt auf Druck der Gewerkschaften, aber viel zu spät und in einer von Anfang an zu niedrigen, heute mehr als anachronistischen Höhe. Die Forderung nach einem Mindestlohn von 8,50 Euro Stundenlohn erhob der DGB erstmals 2010. Selbst wenn man die 8,50 Euro jedes Jahr nur um den von den Gewerkschaften gern strapazierten «verteilungsneutralen Spielraum» anpassen würde, läge der gesetzliche Mindestlohn spätestens 2015 wenigstens bei 9,70 Euro. Wenn also Ver.di, NGG und IG BAU die schnelle Erhöhung des bis jetzt noch nicht einmal beschlossenen, allgemein verbindlichen und flächendeckenden Mindestlohns auf 10 Euro fordern, handeln sie im Interesse der abhängig Beschäftigten. Die übrigen fünf DGB-Gewerkschaften sollten schnellsten den Schulterschluss mit ihnen suchen.

 

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