Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 09/2014
Gegen ausgrenzende Logik

von Peter Nowak

Im Sommer 2013 wurden rund 300 Flüchtlinge der Gruppe «Lampedusa in Hamburg» in die Gewerkschaft Ver.di aufgenommen – vom Hamburger Fachbereich «Besondere Dienstleistungen». Die Asylbewerber schrieben: «In der Gewerkschaft haben wir eine Partnerin gefunden, die die Ungerechtigkeit, die uns angetan wurde, realisiert und diesen Kampf mit uns zusammen führt.» Seitdem sah man bei Flüchtlingsdemos häufig Ver.di-Fahnen.

Doch dann bekam der Hamburger Gewerkschaftssekretär Peter Bremme eine Abmahnung vom Bundesvorstand. Er habe mit der Aufnahme der Flüchtlinge gegen die Satzung verstoßen. Flüchtlinge, die keine Arbeitserlaubnis haben, seien weder lohnabhängig noch erwerbslos. Muss eine Gewerkschaft die ausgrenzende Logik der deutschen Asylgesetze übernehmen, die Flüchtlingen eine Arbeitsaufnahme verbietet und so auch verhindert, dass sie sich arbeitslos melden können? Sollte der Staat entscheiden, wer Gewerkschaftsmitglied wird? Und wird durch ein solches Gebaren nicht die Verhandlungsposition von Ver.di gegenüber den Arbeitgebern geschwächt?

Es gibt einen guten Grund, weshalb sich nicht nur Lohnabhängige in Gewerkschaften organisieren: Erwerbslose können leicht gegen sie ausgespielt werden. Wenn sie durch Sozialhilfekürzungen gezwungen sind, jeden noch so schlecht bezahlten Job anzunehmen, dann erhöht das auch den Druck auf die Beschäftigten, eine miese Bezahlung zu akzeptieren. Bei Menschen ohne Arbeitserlaubnis ist es genauso: Wenn sie illegal für Hungerlöhne arbeiten, schwächt das auch die Gewerkschaften. Der Ver.di-Vorstand schießt sich also ins eigene Knie, wenn er die Flüchtlinge ausschließt.

Das erkennen inzwischen auch viele ehren- und hauptamtliche Gewerkschafter. Sie haben einen Aufruf unterzeichnet, der eine Ver.di-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus fordert. Der Bundesvorstand ist von seiner Position zwar nicht abgerückt, aber die aufgenommenen Flüchtlinge aus Hamburg dürfen Ver.di-Mitglieder bleiben. Zudem gibt es seit einigen Jahren in mehreren Städten Ver.di-Arbeitskreise, die auch Beschäftigten ohne gültige Dokumente zu ihrem Recht verhelfen. Ihr Motto: Papierlos, aber nicht rechtlos.

Print Friendly, PDF & Email

Teile diesen Beitrag:

Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.