Frieden als Absicht
dokumentiert
Am 19.Juni unterzeichneten Vertreter der Islamischen Republik Iran und der USA eine Absichtserklärung für ein Friedensabkommen. Es steht auf wackligen Füßen, denn die dritte Kriegspartei, Israel, ist darin nicht einbezogen und lehnt das Abkommen ab. Diese Flanke bleibt solange offen, bis eine US-Regierung Israel mit der Einstellung der Waffenhilfe droht.
Über die Absicht des Iran, künftig für verschiedene Dienstleistungen bei der Durchfahrt durch die Straße von Hormus Gebühren zu verlangen, lässt sich die gemeinsame Erklärung nicht aus.
?Das Nachrichtenportal Bloomberg hat die Punkte wie folgt aufgelistet, verweist zugleich aber darauf, dass die iranische Führung teilweise eine andere Lesart davon hat.
1 Der Iran und die USA erklären zusammen mit ihren Verbündeten im Konflikt durch die Unterzeichnung dieser Absichtserklärung die sofortige und endgültige Einstellung des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon. Sie verpflichten sich, künftig keinen Krieg mehr gegeneinander zu beginnen und von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander abzusehen. Das endgültige Abkommen wird die endgültige Einstellung des Krieges und die übrigen Bestimmungen dieser Klausel bestätigen.
2 Der Iran und die USA werden die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen einmischen.
3 Der Iran und die USA werden Verhandlungen führen und innerhalb von 60 Tagen eine endgültige Vereinbarung erzielen; dieser Zeitrahmen kann mit Zustimmung beider Parteien verlängert werden.
4 Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die USA mit der Aufhebung ihrer Seeblockade beginnen und den Schiffsverkehr innerhalb von maximal 30 Tagen wieder vollumfänglich aufnehmen. Die USA verpflichten sich außerdem, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach einer endgültigen Vereinbarung aus der Golfregion abzuziehen.
5 Der Iran wird unverzüglich Vorkehrungen treffen, um den Transit von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt wieder aufzunehmen und innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsniveau zu erreichen, wobei die Notwendigkeit der Beseitigung technischer Hindernisse und Minen zu berücksichtigen ist.
6 Die USA und ihre regionalen Partner verpflichten sich zur Schaffung eines Programms für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung des Iran mit einem Finanzierungsvolumen von mindestens 300 Milliarden US-Dollar. Der Mechanismus für dieses Programm wird Bestandteil des endgültigen Abkommens sein.
7 Die USA stimmen zu, dass alle Arten von Sanktionen, denen der Iran ausgesetzt ist, einschließlich Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der IAEA, sowie alle einseitigen primären und sekundären Sanktionen der USA im Rahmen des endgültigen Abkommens innerhalb eines gemeinsam vereinbarten Zeitrahmens aufgehoben werden.
8 Der Iran bekräftigt, niemals Atomwaffen herzustellen. Der Iran und die USA werden die Zukunft der iranischen Urananreicherung und ihrer Vorräte an angereichertem Material sowie alle anderen nuklearen Angelegenheiten, einschließlich des iranischen Nuklearbedarfs, erörtern. Ein auf den Ergebnissen dieser Gespräche basierender Rahmen hierfür wird in das endgültige Abkommen aufgenommen.
9 Der Iran und die USA werden den Status quo bis zum endgültigen Abkommen aufrechterhalten: Der Iran behält seinen aktuellen Status als Atomprogramminhaber bei, und die USA verhängen keine neuen Sanktionen gegen den Iran und verstärken ihre Streitkräfte in der Region nicht.
10 Die USA verpflichten sich, unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen des Finanzministeriums für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Produkten und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen – einschließlich Bankgeschäften, Versicherungen und Transport – zu erteilen.
11 Die USA verpflichten sich, die gesperrten oder eingefrorenen Gelder und Vermögenswerte Irans im Einklang mit dem Fortschritt der Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen freizugeben und vollumfänglich nutzbar zu machen. Diese Gelder können zur Auszahlung an jeden von der iranischen Zentralbank benannten endgültigen Begünstigten verwendet werden. Die USA verpflichten sich, alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
12 Der Iran und die USA werden einen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung des endgültigen Abkommens schaffen.
13 Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und nach Sicherstellung des Inkrafttretens und der Umsetzung der Klauseln 4, 5, 10 und 11 werden der Iran und die USA Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen aufnehmen, die sich ausschließlich auf die verbleibenden Klauseln beziehen.
14 Die endgültige Vereinbarung wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats bestätigt.
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