Berliner Krankenhäuser
von Silvia Habekost
Während der Corona-Krise wurden sie beklatscht, jetzt geht es ihnen mit den neuen Sparvorhaben der Bundesregierung an den Kragen: Viele gerade erst erkämpfte Errungenschaften der Pflegekräfte sind in Gefahr.
»Beitragsstabilisierungsgesetz« ist der beschönigende Name für dieses Vorhaben, das im Sommer im Bundestag in Rekordzeit trotz lautstarkem Protest verabschiedet wurde.
Neben finanziellen Mehrbelastungen für die Versicherten und zahlreichen Kürzungsmaßnahmen in der Gesundheitsversorgung wird mit dem neuen Spargesetz auch das Pflegebudget gedeckelt. Die Folge: Mindereinnahmen für die Krankenhäuser und vermehrter Druck auf die Kolleg:innen in der Pflege.
Durch das Pflegebudget und die Einführung der gesetzlichen Personalbemessung konnte in den letzten Jahren die Abwärtsspirale bei der Pflege ein wenig durchbrochen werden. Die Krankenhäuser konnten alle Personalkosten für die Pflege im stationären Bereich ohne Abschläge abrechnen.
Tarifvertrag Entlastung
Grundlage dafür waren auch die sogenannten Tarifverträge Entlastung, die in den letzten Jahren an über zwanzig Krankenhäusern bundesweit erstreikt wurden. Die Tarifklauseln regeln die Anzahl des Personals, das für die Versorgung von Patient:innen zur Verfügung stehen muss. Und – das ist eigentlich das wesentliche – den Ausgleich, den die Beschäftigten bekommen, wenn diese Anzahl unterschritten wird. Es gibt einen individuellen Ausgleich – meist in Zeit, also in zusätzlichen freien Tagen, aber auch mit Zeitgutschriften aufs Arbeitszeitkonten und ähnlichem.
Fast jeder Tarifvertrag Entlastung – so auch der der Charité – enthält ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Gesetzgebung zum Nachteil der Krankenhäuser ändert. Das Berliner Klinikum Charité war schneller: Bereits vor Verabschiedung des oben genannten Gesetzes hat die Geschäftsführung den Tarifvertrag Gesundheitsschutz zum Ende des Jahres gekündigt.
Zu diesem Zeitpunkt hatten die Kolleg:innen an der Charité aber längst mit der Organisierung für eine neue Bewegung zur Verbesserung des bestehenden Tarifvertrags begonnen, der ohnehin auf Ende 2026 befristet war. Der Tarifvertrag hatte auch eine Nachwirkungsklausel: Er hätte nach dem Ende der Laufzeit einfach weiter gegolten. Die Nachwirkung entfällt nun mit der Kündigung durch die Charité.
Streikrecht unterlaufen
Nun kämpfen die Kolleg:innen an der Charité vor allem für den Erhalt ihres Tarifvertrages.
Und die Charité geht massiv gegen die Kolleg:innen vor, zum Beispiel mit Hilfe der Notdienstregelungen. Notdienste werden normalerweise zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ausgehandelt um zu garantieren, dass alle Notfälle und nicht aufschiebbaren Behandlungen auch während des Streiks durchgeführt werden, aber trotzdem möglichst viele ihr Streikrecht wahrnehmen können. Doch der Charité-Vorstand hat per Gerichtsentscheid Notdienstbesetzungen durchgesetzt, die häufig sogar besser sind als die Besetzungen im Normalbetrieb. Dadurch wurde die Wirkung der Warnstreiks im September erheblich eingeschränkt und das Streikrecht auf den Kopf gestellt.
Doch alle drei geplanten Warnstreiktage fanden trotzdem statt und es zeigte sich, dass die Streikbereitschaft höher ist als je zuvor. Es gab viel Mobilisierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die Sozialen Medien; für die große Streikdemo konnte die Berliner Krankenhausbewegung sogar den bundesweit bekannten Dancehall- und Hip-Hop-Musiker Peter Fox für einen Auftritt gewinnen.
Die Forderungen der Pflegekräfte
Die bisherigen Angebote, die die Charité der gewerkschaftlichen Tarifkommission vorgelegt hat, sind sehr weit von den Forderungen der Kolleg:innen entfernt, unter anderem soll die Definition von unterbesetzten Schichten aufgeweicht und die Zeitentschädigungen begrenzt werden. Den Belastungsausgleich von einer freien Schicht soll es erst geben, wenn eine Kolleg:in 15mal in einer unterbesetzten Schicht arbeiten musste. Die bei der Gewerkschaft Ver.di organisierten Kolleg:innen fordern das bereits nach fünf belasteten Schichten.
Die Bewegung der Pflegekräfte in den Berliner Krankenhäusern ist – wie 2021 – auch heute wieder sehr demokratisch und kämpferisch. Nach jeder Verhandlungsrunde gibt es die Rückkopplung der Kommissionsmitglieder mit den Teamdelegierten der Kolleg:innen auf den Stationen, die den Stand dann in ihre Teams zurückgeben. Die Vertreter der Gewerkschaft in der Kommission entscheiden dann gemeinsam mit den Teamdelegierten, wie es weiter geht.
Das bisherige Angebot der Arbeitgeberin ist inakzeptabel. Mit der faktischen Einschränkung des Streikrechts durch das Berliner Gericht ist es zudem schwierig geworden, effektiven Druck aufzubauen. Aber Ver.di hat Berufung gegen den Gerichtsentscheid eingelegt. Und die Tarifkommission ist gemeinsam mit den Teamdelegierten dabei, ein eigenes Angebot vorzulegen.
An einer festen Regelung der Besetzungsstärken, d.h. wie viele Patient:innen von einer Pflegekraft versorgt werden, ergänzt um einen angemessenen Belastungsausgleich, führt kein Weg vorbei. Nur so wirkt ein »Tarifvertrag Entlastung«. Sollten sich die Arbeitsbedingungen wieder verschlechtern, wird das unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgung von Patient:innen haben. Außerdem steht zu befürchten, dass die – gerade erst eingedämmte – Flucht aus dem Pflegeberuf wieder Fahrt aufnimmt.
Das alles findet nicht nur in der Charité statt, wo mittlerweile 3465 Kolleg:innen einen Offenen Brief zum Erhalt des Entlastungstarifvertrags und des Streikrechts unterschrieben haben. Das Verhalten der Charité wirkt mobilisierend auf die Kolleg:innen und sie werden dadurch stärker. Auch andere Krankenhäuser haben die Tarifverträge gekündigt oder drohen damit, etwa das Uniklinikum Gießen/Marburg und die Medizinische Hochschule Hannover. Das macht die Bewegung der Kolleg:innen an der Charité umso wichtiger.
Wir – als Kolleg:innen von anderen Krankenhäusern, als Gewerkschaft und als Zivilgesellschaft – dürfen sie nicht alleine lassen. Sie kämpfen für uns alle.
Die Autorin ist Krankenpflegerin und ist bei Ver.di und in der Berliner Krankenhausbewegung aktiv.
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