Ausbau von Wind und Solar soll behindert werden
von Wolfgang Pomrehn
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt zum Angriff auf Wind- und Solarenergie an. Auftragsgemäß könnte man sagen, denn die Frau ist direkt aus dem Vorstand eines E.on-Unternehmens auf den Ministersessel gewechselt, und E.on macht sein Geld vor allem mit Strom- und Gasnetzen. Genauer: mit den sogenannten Verteilnetzen, die Strom und Gas direkt zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern bringen.
Hierzulande geschieht das mit Unternehmen wie der Preussenelektra und dem Hansewerk in Nordwestdeutschland, dem Bayernwerk im Süden oder der Westenergie im Westen, von der Reiche kommt. Außerdem gehören dem Konzern Netze in Schweden, Polen sowie in diversen Ländern Ostmittel- und Südosteuropas bis hin zur Türkei. 2025 gab es einen Vorsteuergewinn (EBITDA) von 9,8 Milliarden Euro. Bis 2030, so das Konzernziel, soll er auf 13 Milliarden Euro steigen. Das wäre ein Plus von einem knappen Drittel. Mal schauen, ob unsere Löhne und Gehälter auch so schnell zulegen.
Als Verteilnetzbetreiber ist das Unternehmen bisher vielerorts verpflichtet, für den Anschluss von Solaranlagen und Windrädern zu sorgen. Entsprechend lobt sich der Konzern in seinen Geschäftsberichten gerne für sein vermeintliches Engagement für die erneuerbaren Energieträger. Nicht so oft wird hingegen davon gesprochen, dass er damit lediglich, und mitunter durchaus widerwillig, einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt.
Auch wird selten erwähnt, dass er für den Betrieb der Netze einen garantierten Monopolgewinn einstreicht, für den die Endverbraucherinnen und -verbraucher über die in den Strom- und Gasrechnungen stehenden Netzentgelte zahlen. Die privaten Haushalte übrigens mehr als die Industrie.
Garantiegewinn
Weder Gewerbe noch Privathaushalte können nämlich wählen, aus welchem Netz sie bedient werden wollen. Es gibt sinnvollerweise jeweils nur einen Strom- und einen Gasanschluss und folglich zwischen den Netzen keine Konkurrenz. Der Preis, das Netzentgelt, wird von der Bundesnetzagentur festgelegt. Derzeit liegt deren Berechnungen sowohl bei Strom als auch bei Gas ein garantierter Gewinn, ein sogenannter Eigenkapitalzinssatz von 5,07 Prozent bei Neuanlagen und 3,51 Prozent bei Altanlagen zugrunde. Ein risikofreier Gewinn also.
Eigentlich läge es nahe, bei dieser monopolistischen Struktur und angesichts des hohen Kapitalbedarfs für die Energiewende die Netzgesellschaften in öffentliches Eigentum zu überführen. Die jetzt als Monopolgewinn an die Eigentümer abgeführten Milliarden könnten gut für Forschung, Entwicklung und die Anschaffung von Speicherlösungen gebraucht werden. Außerdem wäre es sinnvoll, dass der Netzausbau und der langfristig notwendige Rückbau der Gasnetze planmäßig und nicht von privaten Profitinteressen geleitet erfolgt.
Die Bundesregierung und Ministerin Reiche haben allerdings ganz anderes vor. Die Verpflichtung der Netzbetreiber, für den Anschluss neuer Solar- und Windkraftanlagen zu sorgen, soll aufgeweicht werden. Statt den Netzgesellschaften mehr Dampf zu machen, damit sie genug in Umbau und Instandhaltung investieren, will das Bundeswirtschaftsministerium sogenannte kapazitätslimitierte Netzgebiete ausweisen. In denen soll die Entschädigung für die Betreiber neuer Windkraft- und Freiflächen-Solaranlagen gestrichen werden, die sie derzeit noch bekommen, wenn ihr Strom wegen Netzüberlastung nicht angenommen werden kann.
Das würde zahlreichen bereits durchgeplanten und genehmigten, aber noch nicht gebauten Projekten den Teppich unter den Füßen wegziehen. Ihre bisherigen Kalkulationen beruhen darauf, dass sie ihren Strom jederzeit absetzen können oder zumindest eben eine Entschädigung bekommen. Das wäre künftig nicht mehr der Fall.
Eine im Auftrag des Ökostromanbieters Green Planet Energy durchgeführte Studie kommt zu dem Schluss, dass Wind- und Solarprojekte mit einer Leistung von 32 Gigawatt gefährdet wären, die mit einem Investitionsvolumen von 45 Milliarden Euro verbunden sind. Die Regionen, in denen der Ausbau durch diese Maßnahme bedroht wäre, liegen vor allem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern. In insgesamt 90 Landkreisen würde sich unter derart veränderten Bedingungen kein Bau neuer Windkraftanlagen oder größerer Solarparks mehr lohnen.
Konkurrenz ausschalten
Auch die kleinen Solaranlagen auf den Dächern sind Reiche ein Dorn im Auge. Deren Betreiber erhalten bisher für ihren Strom eine feste Vergütung, die für Anlagen, die im ersten Halbjahr 2026 errichtet wurden, je nach deren Größe zwischen 5,5 und 7,78 Cent pro Kilowattstunde liegen, sofern – wie meistens der Fall – ein Teil des Stroms selbst genutzt wird. Speist die Anlage ihre gesamte Produktion direkt ins Netz, wird die Kilowattstunde knapp fünf Cent höher vergütet.
Die Vergütungssätze für jeweils neue Anlagen werden regelmäßig alle sechs Monate um ein knappes Prozent gesenkt und sind für 20 Jahre garantiert.
Neue Kohle-, Atom- oder auch Gaskraftwerke können Strom unmöglich zu derart niedrigen Preisen anbieten. Das funktioniert nur, wenn sie auf die eine oder andere Weise subventioniert werden. In Großbritannien wurde den Betreibern des seit rund zehn Jahren im Bau befindlichen Atomkraftwerks Hinkley Point ein Preis von rund elf Cent pro Kilowattstunde vertraglich zugesichert, der zudem mit der Inflationsrate steigen wird. Dennoch sieht es nach diversen Verzögerungen am Bau nicht danach aus, dass die beiden Meiler dereinst profitabel betrieben werden können, wenn sie in ein paar Jahren endlich ans Netz gehen.
Atomkraftwerke stehen hierzulande zwar nicht wirklich zur Debatte, auch wenn Konservative in letzter Zeit im Gleichklang mit Halb- und Vollfaschisten darüber verstärkt fantasieren. Aber die Bundeswirtschaftsministerin will neue Gaskraftwerke bauen und dafür die lästige Konkurrenz aus dem Weg räumen. Geht es nach ihrem Willen, wird in der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die garantierte Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 25 Kilowatt Leistung gestrichen.
Das wären Anlagen bis zu einer Größe von – je nach Modulqualität – maximal 100 bis 170 Quadratmeter. Alle Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer, die sich noch eine Anlage aufs Dach setzen wollen, wären dann ab Januar 2027 aus dem Spiel. Bestenfalls könnten sie noch mit Akkus für den Eigenverbrauch produzieren. Eine Vermarktung an der Börse kommt für sie bestenfalls über Zwischenhändler infrage, was ihre Einnahmen deutlich schmälern würde. Auch Projekte auf Mietshäusern könnten gefährdet sein und müssten sich auf jeden Fall künftig um die weniger einträgliche Selbstvermarktung kümmern.
Reiche begründet das Ausbremsen der Kleinanlagen unter anderem mit Schwierigkeiten, die die mit dem Sonnenstand schwankende Einspeisung auf der unteren Spannungsebene den Netzbetreibern bereitet. Denen ließe sich allerdings auch mit mehr Akkus beikommen, deren Preise in den letzten Jahren drastisch gesunken sind und die ohnehin viel mehr auch für Busse und Lkw eingesetzt werden müssten. In Frankreich und den Niederlanden gibt es bereits funktionierende Projekte, bei denen Fahrzeug-Akkus lokale Netze stabilisieren und leistungsfähiger machen.
Derweil ist offen, wie viel Reiche von ihren Zielen umsetzen kann. Einerseits gibt es erwähnte wirtschaftliche Interessen, an den Fossilen möglichst lange festzuhalten. Andererseits hat es sich aber selbst bis in Kreise der SPD herumgesprochen, was für ein Wahnsinn das angesichts mal wieder explodierender Gas- und Spritpreise ist.
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