Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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Aufmacher 2 30. Juni 2026

Tägliche Höchstarbeitszeit ist in Deutschland schlecht geschützt
Rolf Euler im Gespräch mit Tobias Michel

Tobias Michel hat als Pfleger, in der EDV, als Mitarbeitervertreter und Betriebsrat gearbeitet. Im Unruhestand gibt er seit vielen Jahren die Schichtplan-Fibel heraus, die Tipps und Lösungen bei Konflikten um die Arbeitszeit vorstellt.

Längere Arbeitstage, mehr Flexibilität und neue Regeln zur digitalen Zeiterfassung: Die Bundesregierung plant einen tiefgreifenden Umbau des Arbeitszeitgesetzes. Gewerkschaften warnen vor dem Aus des Achtstundentags und einer weiteren Entgrenzung der Arbeit. Nach bisherigen Informationen sind vor allem folgende Änderungen geplant:
– weg vom bisherigen Achtstundentag,
– stärkere Orientierung an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit,
– mehr Spielraum für längere tägliche Arbeitszeiten,
– gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung – wohl mit stärkerer Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung.
?Droht damit eine generelle Deregulierung der Arbeitszeiten? Gibt es Widerstand dagegen? Darüber sprach Rolf Euler mit Tobias Michel.

Die Schichtplan-Fibel (www.schichtplanfibel.de) von dir und Michael Heldt unterstützt seit mehr als zwei Jahrzehnten Beschäftigte und Ver.di bei Konflikten rund um die Arbeitszeit. Was bedeutet der angedrohte Einschnitt, den Achtstundentag aufzuheben?

Alle paar Wochen schreibt eine Beschäftigte auf unserer Webseite im »Buch der 100 Fragen«: »Die Ablösung zur Nacht hat sich krankgemeldet. Ich musste im Anschluss an die Spätschicht auch noch die Nacht durcharbeiten. Darf ich das überhaupt?« Wir müssen dann mühsam aufklären: Wir alle dürfen arbeiten, soviel wir wollen. Nicht wir, der Chef macht sich strafbar, wenn er jemanden länger als zehn Stunden beschäftigt. Doch wer unsere Schutzrechte verletzt und Gesundheit gefährdet, landet nur selten im Gefängnis.
Eine 8-Stunden-Grenze sieht das deutsche Schutzrecht lediglich für Schwangere und Jugendliche vor. Die hat die Bundesregierung nicht im Visier. Noch nicht.
Angeblich soll auch die werktägliche Ruhezeit von elf Stunden unangetastet bleiben. Doch die werktägliche und die wöchentliche Ruhezeit sind bislang der betrieblichen Arbeitsorganisation und der Gedankenwelt der Verantwortlichen recht fremd geblieben.
Der schwarz-rote Koalitionsvertrag von 2025 verspricht nun etwas realitätsfern: »Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen.« Da droht vielleicht der eigentliche Einschnitt. Dürfen zukünftig die Beschäftigten selbst die Grenzen ihrer täglichen Höchstarbeitszeit anheben? Früher sollte die betriebliche Interessenvertretung, der Betriebsrat, Zugeständnisse und Belastungen gegen seine Zustimmung einhandeln. Nun ist es der freie Wille, das Einverständnis der Einzelnen, also der Fortschritt aus der früheren Sklaverei, welcher die menschlichen Grenzen verschieben soll.
Wir müssen also wieder ein paar Grundeinsichten schulen: Wir sind frei und zugleich gezwungen, unsere Arbeitskraft zu verkaufen. Dieser Verkauf betrifft das Recht der Arbeitgeber, über uns eine erhebliche Zeit zu verfügen. Im Betrieb bestimmt der Chef, wo, was und wann wir arbeiten.

Wenn ältere Aktive darauf schauen, denken sie unwillkürlich an die massiven Kämpfe zur Verkürzung der Arbeitszeit im letzten Jahrhundert. Ist das »alles weg«?

Ältere verklären gern ihre Erinnerungen. Aber die Doppelschichten, das »Kloppen von Überstunden«, hat auch bei ihnen Spuren hinterlassen. Auch die heutigen Rentner können nicht mehr erklären, wann eigentlich der Achtstundentag abhanden gekommen ist. Errungen wurde er 1918, in der folgenden Wirtschaftskrise 1923 durch eine Große Koaltion in den Zehnstundentag verwässert. Die Kriegswirtschaft der Faschisten zerfledderte diesen Schutz vollständig. Die Alliierten stellten 1946 nur die Zehnstundengrenze halbwegs valide wieder her.
Unsere Kämpfe um die Arbeitszeitverkürzung machten sich meist am Vertrag, also an der wochendurchschnittlichen Zeitschuld fest, an den 40 Stunden, später den 35 Stunden. Unsere Forderung, auch die Schichtdauer zu verkürzen, schlugen sich in den Tarifverträgen nur selten nieder. Stattdessen gab es zusätzliche freie Tage.

Was bedeutet, wenn es so kommt, eine Verlängerung des gesetzlichen Arbeitstags für Tarifbeschäftigte? Für die Arbeitswoche, den Monat?

Die Ministerialbeamten zerbrechen sich derzeit den Kopf, wie sie die diffusen Begehrlichkeiten aus den Chefetagen umsetzen sollen. Denn wer das Arbeitszeitgesetz anpackt, stößt auf allerhand zugedeckte Baustellen, wo die deutschen Schutzversprechen deutlich hinter den europäischen Mindeststandards zurückbleiben. Die Reports der EU-Verwaltung listen diese Verstöße bereits auf.
Das Verschieben der bisherigen Maßeinheit für den Tag, also acht Stunden, hin zu 48 Stunden im Wochendurchschnitt bringt noch nicht viel ins Rutschen. Die Zehnstundengrenze besteht bislang wenigstens auf dem Papier, wenn auch mit vielen Ausnahmen und ohne Wirkung in der Gastronomie, in den Kliniken, in der Wechselschicht. Fällt diese Grenze, steigt der Druck, mit Zwölfstundenschichten zu experimentieren. Solche Experimente erlebten wir während der jüngsten Corona-Krise – man stieß auf menschliche Leistungsgrenzen. Das müssen wir nicht wiederholen.

Was hätte die Entgrenzung der Tagesarbeitszeit für Auswirkungen auf Prekäre, auf Scheinselbständige?

Das Arbeitszeitgesetz schränkt Arbeitgeber ein. Wer keinen Arbeitgeber hat, zumindest aber keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat, organisiert sich entgrenzt. Der interessierten Selbstgefährdung ist mit Schutzgesetzen nicht beizukommen. Wirksamer Schutz kann nur kollektiv durchgesetzt werden.
Diese interessierte Selbstgefährdung betrifft aber auch abhängig Beschäftigte. Nämlich all die, die in »Vertrauensarbeitszeit« sich selbst allein an Aufgaben und Zielen ausrichten. Ihnen stehen die gesetzlichen Schutzregeln im Wege, sie sind lästig. Sie unterlaufen den Mindestschutz und zeichnen Arbeitszeit unvollkommen, falsch oder gar nicht auf.

Welche Flexibilisierung ist für die Beschäftigten deines Bereiches damit verbunden, und wird man das hinnehmen?

»Mein Bereich«, das sind Beschäftigte in Kliniken, Betreuungseinrichtungen, im Handel. Der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst hat gerade erst für Beschäftigte im Rettungswesen die mögliche tägliche Höchstarbeitszeit auf 24 Stunden tariflich hochgeschraubt. Die Schichtplan-Fibel entwickelt durchgehend und sehr praktisch Ansätze, um die tägliche Arbeitszeit zu verkürzen, um die betriebliche Anwesenheit zu verkürzen und um die zusätzliche Arbeitszeit zu verkürzen. Das gelingt mal besser, oft auch nur schlechter oder allenfalls individuell.
Am erfolgreichsten sind Aktionen gegen Angriffe auf den pünktlichen Feierabend, gegen Arbeitseinsätze an planfreien Tagen und gegen durchgearbeitete Pausen.

Hast du schon Widerstand gemerkt, wird er von Gewerkschaftsseite vorbereitet?

Mobilisierungen gegen eine Demontage der abstrakten Maßgröße acht Stunden bleiben zwangsläufig blutleer. Üblicherweise sind ja die betrieblichen Interessenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, der Transmissionsriemen aus den gewerkschaftlichen Führungsbüros in die Betriebe. Doch genau diese Betriebsaktivisten verheddern sich in ihrer Praxis täglich in Arbeitszeiten von weit mehr als acht Stunden. Darum trifft der Begriff »Widerstand« die Veranstaltungen der nächsten Monate schlecht.
Die Schichtplan-Fibel setzt unter anderem auf Artikel 8 der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Der verpflichtet die derzeitige Merz-Regierung, die Schichten mit Nachtarbeit auf acht Stunden zu begrenzen. In Deutschland ist dies nur sehr undurchsichtig über §6 Abs.1 ArbZG umgesetzt. Aber: Das gilt und greift. Und da lohnt es sich, ernsthaft und mit den Betroffenen zusammen die betriebliche Praxis anzugreifen.

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