Kurz & Klima 30. Juli 2026

Von Wolfgang Pomrehn

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (29.7.) zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, mit den der Ausbau von Solar- und Windenergie ausgebremst werden könnte. Zum einen ist das eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, (hier die derzeit gültige Version) das unter anderem Vergütungen, Ausbauziele und Ausschreibungsverfahren regelt. Zum anderen handelt es sich um das sogenannte Netzanschlusspaket, das allerlei Fragen rund um den Aus- und Umbau der Netze regelt.

Bei der Vorstellung des Vorhabens macht Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (ehemals E.on) keinen Hehl daraus, dass sie nicht so viel von Bürgerenergieprojekten und der Eigeninitiative von Hausbesitzern hält: „Bei PV fokussieren wir stärker auf Freiflächenanlagen.“ PV steht für Photovoltaik, das heißt, für Solaranlagen. Ab 1. Januar wird nach den Plänen der Bundesregierung die feste Einspeisevergütung für die dann errichteten Neuanlagen wegfallen. Bisher wird diese noch an die Betreiber kleinerer Anlagen, wie sie etwa auf Einfamilienhäusern installiert werden, ausgezahlt.

Künftig sollen alle Betreiber, auch die von Kleinanlagen, ihren Strom selbst vermarkten. Das ist nicht nur ein erheblicher bürokratischer Aufwand, dafür bräuchte es auch einen technischen und regulatorischen Rahmen, der noch fehlt. Weder gibt es überall die dafür notwendigen Stromzähler, noch ist im Einzelnen klar, wie der Strom abgerechnet und die Bezahlung abgewickelt werden soll.

Die Pläne der Bundesregierung zielen eindeutig auf eine stärkere Zentralisierung und damit auf eine kapital-freundlichere Politik. Denn natürlich muss für größere Vorhaben mehr Kapital mobilisiert werden, was diese für Energiegenossenschaften unattraktiver aber für Fonds und größere Gesellschaften interessanter macht. Entsprechend sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht „neue Hürden für Bürgerenergie und regionale Wertschöpfung“.

Ähnliches gilt für das Netuzpaket. In den Hochspannungsnetzen gibt es verschiedene Flaschenhälse, die die überregionale Verteilung des Stroms gelegentlich schwierig macht. Insbesondere, wenn im Norden viel Windstrom anfällt, mehr, als dort verbraucht werden kann. Natürlich hätte man die Windenergie gleichmäßiger übers Land verteilt ausbauen können. Doch das hat die Obstruktionspolitik der Unionsparteien und zum Teil auch der Liberalen in den südlichen Bundesländern, in Sachsen und zeitweise auch in NRW verhindert.

Außerdem sind die Netze noch zusehr auf zentralisierte Erzeugung in großen Kraftwerken ausgerichtet. Sie müssten also möglichst rasch an die meist dezentrale Erzeugung besser angepasst werden. Unter anderem bräuchte es dafür viel mehr Speicher, die den unregelmäßigen Wind- und Solarstrom zeitlich verteilen können. Es gibt durchaus auch eine große Zahl von Speicherprojekten, die auf Genehmigung und Netzanschlüsse warten. Doch die Netzbetreiber lassen sich damit reichlich Zeit.

Doch statt den Netzgesellschaften Druck zu machen, den Umbau zu beschleunigen, bekämen sie – sofern der Entwurf so durch den Bundestag geht – mit dem neuen Gesetz mehr Möglichkeiten neue Anlagen zu behindern. Schon jetzt können die Netzbetreiber die Produktion von Wind- und Solaranlagen abregeln, wenn sie meinen es drohe eine Netzüberlastung. Bisher werden die Betreiber dafür entschädigt. Künftig soll nach Vorstellungen in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebiete nur noch ein Teil der Entschädigung gezahlt werden.

Die Folgen unzureichender Netze sollen zunehmend auf die Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen verlagert werden, kritisiert die Energieökonomin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Dadurch könnten die Investitionen verteuert werden, weil es mehr Unsicherheit über den Ertrag der Anlagen bedeutet und die Banken für Kredite daher höhere Zinsen verlangen werden. Die neuen Regelungen würden also – anders als behauptet – eher die Strompreise in die Höhe treiben.

Kritisch bleibt, dass die Bundesregierung die Ursachen der Netzengpässe nicht konsequent beseitigt, sondern einen Teil der Risiken auf Investoren erneuerbarer Energien verlagert. (…) Die Energiewende scheitert nicht an zu viel Wind- und Solarenergie, sondern an einem Stromsystem, das zu langsam modernisiert wird.
Claudis Kemfert, DIW

Der Kabinettsentwurf wird nach der Sommerpause in den parlamentarischen Prozess gehen. Insofern ist die Auseinandersetzung noch keineswegs ausgestanden. Aber bis zum Jahresende muss ein neues Gesetz vorliegen, sonst gibt es einen Fadenriss. Das liegt daran, dass die im EEG vorgesehene Förderung eine genehmigungspflichtige Beihilfe darstellt, zu der die EU-Kommission aufgrund des Wettbewerbsfetischismus der EU-Verträge grünes Licht geben muss.

Das OK für das alte, derzeit noch geltende EEG, ist jedoch bis zum Jahresende befristet. Danach soll noch mehr Marktwirtschaft regieren, und das in einem Bereich, der wie kaum ein anderer nach Planung verlangt.

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