Unsere Alternative zum Rentenstreit im Bundestag
von Daniel Kreutz
Junge wie alte Falken des Neoliberalismus reiten derzeit eine Offensive gegen die solidarische, paritätisch umlagefinanzierte Rentenversicherung: Sie wollen die Alterssicherung vom Wohlergehen der Finanzmärkte abhängig machen und streiten für länger Arbeiten und weniger Haben.
Das vertieft die Defensive, in der die sozialen Kräfte unserer Gesellschaft seit langem feststecken. Mit Erzählungen vom »demografischen Wandel« und der »Generationengerechtigkeit« versuchen sie, die jüngeren und künftigen Lohnabhängigen gegen die Älteren und Alten zu mobilisieren, die Klasse zu spalten und insbesondere die schnöden Verteilungsbegehrlichkeiten des Kapitals weiterhin zu bemänteln.
Da ist es sinnvoll, sich solidarischer Alternativen zu erinnern. »Neu« sind die nicht. Aber unverändert bedeutsam. Deren Durchsetzung dürfte indes nur im Wege einer grundlegenden Veränderung der Kräfteverhältnisse zwischen Lohnarbeit und Kapital möglich sein, was auch erfordert, die genannten Narrative vom Kopf auf die Füße zu stellen. Das sind ihre wesentlichen Bestandteile:
Eine den Lebensstandard sichernde Rente
Das soziale Ziel der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), den Lebensstandard im Alter zu sichern, das mit der Riester-«Reform« (2001) durch einen Beitragsdeckel ersetzt wurde, muss wiederhergestellt werden. Dementsprechend ist das Rentenniveau wieder auf mindestens 53 Prozent anzuheben.
Dies entschärft auch die Gefahr, dass die fortschreitende Verschmelzung von Versicherungs- und Grundsicherungssystem der GRV-Pflichtversicherung die Legitimationsgrundlage entzieht.
Einbeziehung aller Erwerbstätigen
Die solidarische GRV muss neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch alle übrigen Erwerbstätigen schrittweise in die Solidargemeinschaft einbeziehen, also auch Selbständige, Beamt:innen, Abgeordnete und Minister:innen. Das stärkt die Finanzbasis der GRV mindestens über Jahrzehnte erheblich.
Gleicher Beitragssatz für »starke Schultern«
Die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8450 Euro monatlich) ist aufzuheben, während die rentensteigernde Wirkung der darüber liegenden Beiträge mit zunehmender Höhe abzuschmelzen ist. Denn einerseits ist es inakzeptabel, dass Besser- und Spitzenverdienende einen weitaus geringeren Anteil ihres Einkommens an die GRV entrichten als Kolleg:innen am unteren Ende der sozialversicherungspflichtigen Löhne.
Andererseits bedürfen Einkommensmillionäre keiner »Lebensstandardsicherung« durch die GRV wie Erika Mustermann. Es gilt, das Solidarprinzip der GRV zu stärken – auch als Kompensation dafür, dass vor allem die oberen Einkommensgruppen von steigender Lebenserwartung und längerer Rentenbezugsdauer profitieren, was bislang in der GRV zu Umverteilung »nach oben« führt.
Bundeszuschüsse erhöhen
Die Bundeszuschüsse aus Steuermitteln sind von jeher die dritte Säule der Rentenfinanzierung neben den paritätischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen. Besser wäre, von der zweiten Säule zu sprechen, denn die Rentenbeiträge sind insgesamt Lohnbestandteil.
Vor allem die beitragsungedeckten oder im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegenden (»versicherungsfremden«) Leistungen der GRV sind verlässlich aus Steuermitteln zu finanzieren. Allein hier wird für 2023 das Defizit auf rund 40 Mrd. Euro beziffert – von der weitergehenden Aufgabe der Bundeszuschüsse, die Leistungsfähigkeit der GRV zu sicheren, ganz zu schweigen.
Der Anteil der Bundeszuschüsse an den Rentenausgaben ist von 24,3 Prozent im Jahr 2010 auf 22,1 Prozent 2024 gesunken. Die öffentliche Förderung kapitalmarktbasierter »Altersvorsorgeprodukte« ist für Neuverträge zu beenden – diese Mittel gehören in die GRV.
Darüber hinaus muss Grundlage einer bedarfsgerechte Erhöhung der Bundeszuschüsse – wie auf zahlreichen anderen Feldern gesellschaftlichen Bedarfs – eine angemessene Besteuerung des privatisierten Reichtums, von hohen und höchsten Einkommen, Vermögen und Unternehmensprofiten sein.
Betriebsrente und Privatvorsorge?
Beides darf nicht Ersatz für die Kürzung des Rentenniveaus bleiben, was in der Realität ohnehin nicht funktioniert; es kann nur – wie zu Zeiten, als Lebensstandardsicherung GRV-Ziel war – der Ergänzung der gesetzlichen Rente dienen.
Private Vorsorge war und ist grundsätzlich nur etwas für diejenigen, die Kraft ihres Einkommens zur Vermögensbildung fähig sind. Betriebsrenten sind naturgemäß nur Beschäftigten zugänglich, nicht Erwerbslosen, Azubis und anderen Gruppen. Mit dem Systemwechsel zum »Drei-Säulen-Modell« (gesetzlich, betrieblich, privat) wurden auch die Betriebsrenten zum Ersatz für die GRV-Rentenlücke und sollen zur Verbreitung kapitalmarktbasierter Altersvorsorge beitragen.
Hochproblematisch ist vor allem das »Sozialpartnermodell«, bei dem der Arbeitgeber mit gewerkschaftlichem Segen nur einen bestimmten Beitrag zusagt, während es vom Kapitalmarkt abhängt, was dabei am Ende für die Versicherten rauskommt. Gewerkschaften, die sich darauf einlassen, übernehmen quasi eine Mitverantwortung dafür, dass »die Märkte brummen« und dass sie Aktionen unterlassen, die dort für »Verunsicherung« sorgen.
Hochproblematisch ist auch die verbreitete »Entgeltumwandlung«, bei der die Beiträge der Beschäftigten für die Betriebsrente ihre Beiträge und damit ihre Ansprüche an die GRV schmälern. Bis 2001 waren Betriebsrenten als Errungenschaft des Klassenkampfs überwiegend allein vom Arbeitgeber finanziert.
Letztlich geht es ums Ganze
Manch gravierende Probleme können nicht mit Rentenreformen bewältigt werden, sondern nur dort, wo sie entstehen, am Arbeitsmarkt und im Beschäftigungssystem, denn die Rente ist »Spiegel des Erwerbslebens«. Massen- und Langzeiterwerbslosigkeit erhöhen das Altersarmutsrisiko für viele und sorgen bei der GRV für hohe Beitragsausfälle, ebenso wie prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne.
Das gender pension gap, die niedrigeren Frauenrenten insbesondere im Westen, ist Folge des gender pay gap bei den Löhnen und der hohen Teilzeitquote, die selber wiederum Folgen der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung bei Erwerbs- wie Sorgearbeit sind.
»Kurze Vollzeit« und »gute Arbeit« für alle, Ganztagsschulen, bedarfsdeckende Kitas und Pflegeangebote sind hier wesentliche Orientierungen. Ein Rentenniveau von mindestens 53 Prozent hebt zwar viele über die Grundsicherungs- und die Armutsschwelle, kann aber die Altersarmut nicht generell überwinden. Das kann auch nicht Aufgabe eines lohn- und beitragsbezogenen Versicherungssystems sein. Deshalb bedarf es auch weiterhin einer Mindestsicherung mit armutsfest erhöhten Leistungen.
Eine gute, solidarische und nachhaltige Alterssicherung ist also nicht mit Rentenreformen allein erreichbar, sondern letztlich nur eingebettet in eine solidarische Gesellschaft. Und die ist bekanntlich nur lebensfähig, wenn sie den ökologischen Grenzen der planetaren Biosphäre Rechnung trägt und mit »Friedenstüchtigkeit« den Abfluss enormer Ressourcen in Krieg(stüchtigkeit) vermeidet.
Wie immer bei den großen Krisen unserer Zeit geht es auch bei der Rente am Ende ums Ganze.
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