Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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Gewerkschaften 1. März 2026

Wann mobilisieren die Gewerkschaften?
von Daniel Kreutz

Im Januar 2025, kurz vor der Bundestagswahl, verabschiedete der CDU-Bundesvorstand die »Agenda 2030 – Neuer Wohlstand für Deutschland«, die begrifflich und inhaltlich an die Agenda 2010 von SPD und Grünen anknüpft.

Wegen der Agenda 2010 lief 2004 eine Schock- und Protestwelle durch Deutschland, insbesondere bezüglich der Abschaffung der lohnbezogenen Arbeitslosenhilfe zugunsten des neuen repressiven Fürsorgesystems Hartz IV auf Sozialhilfeniveau. Vor allem in Ostdeutschland – mit rund 4,4 Millionen von der Massenarbeitslosigkeit besonders hart getroffen – kam es zu großen »Montagsdemonstrationen«.
Die DGB-Gewerkschaften zögerten zunächst, riefen dann aber ebenfalls zu beachtlichen Demos auf. In NRW bemühte sich Ver.di mit dem »Bündnis Soziale Bewegung« um die Verbreitung mobilisierungsfähiger örtlicher Bündnisinitiativen. Doch letztlich schreckten die Gewerkschaftsspitzen vor einem ernsthaften Versuch der Verteidigung sozialstaatlicher Errungenschaften der Arbeiterbewegung zurück. In der Rückschau dienten die gewerkschaftlichen Mobilisierungen samt scharfer Kundgebungsrhetorik eher dem »Dampf ablassen«.
Ende August 2025 verkündete Bundeskanzler Friedrich Merz, millionenschwerer Ex-Chef von Blackrock Deutschland, »wir« könnten uns den heutigen Sozialstaat »einfach nicht mehr leisten«, und forderte, ähnlich wie weiland Gerhard Schröder, »schmerzhafte Entscheidungen«, »Einschnitte« und mehr »Eigenverantwortung«. Lobbyorganisationen des Kapitals überbieten sich mit Forderungen in dieser Richtung.
Doch eine Protestwelle – von ernsthafter Gegenwehr ganz zu schweigen – ist bislang nicht in Sicht. Mag sein, dass das von ständigen Kriegs-, Katastrophen- und multiplen Krisennachrichten gebeutelte Publikum dafür schlicht keine Empörungsreserven mehr übrig hat. An der Dimension der erneuten Agenda-Offensive gegen Sozialstaatlichkeit und Rechte der Lohnabhängigen, die der damaligen durchaus nahekommen könnte, ändert das nichts.

Was auf dem Spiel steht
Bei der Bürgergeld-»Reform« steht eine Rolle rückwärts bevor, die deutlich über die ursprünglichen Grausamkeiten von Hartz IV hinausgeht. Es droht nicht nur verschärftes Schurigeln der Leistungsbeziehenden, sondern auch eine erneute Steigerung der »Konzessionsbereitschaft« der Lohnarbeitenden. Angesichts der Schrecken der »Neuen Grundsicherung« ist man halt eher bereit, auf Rechte zu verzichten und Zumutungen des Arbeitgebers hinzunehmen, wenn man denn bloß den Job behält.
Was die Rente angeht, sind bereits mehrere Reformen zur Vertiefung des Systemwechsels gegen die umlagefinanzierte Rentenversicherung hin zu kapitalgedeckten, insbesondere spekulativen Altersvorsorgeformen auf dem Weg (Altersvorsorgereformgesetz, Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, »Frühstartrente«).
Bereits in Kraft ist die irreführend so genannte »Aktivrente«: Steuerbefreiung von Löhnen bis zu 2000 Euro als Anreiz für »freiwilliges« Weiter­arbeiten im Rentenalter, mit flankierender Aufhebung des Verbots sachgrundloser Kettenbefristungen für ­eine Gesamtdauer von zwei Jahren. Dies dürfte der Vorbereitung künftiger weiterer Anhebungen des Renteneintrittsalters dienen.
Alldem soll eine »große« Rentenreform folgen, für die Merz – passenderweise beim Neujahrsempfang der Frankfurter Börse – einen »Paradigmenwechsel« zugunsten der Kapital- bzw. Aktienrente ankündigte. Das dürfte kaum ohne eine weitere Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus nach Auslaufen der jüngst bis 2031 verlängerten »Haltelinie« abgehen (strukturelle Veränderungen der Alterssicherung sind stets mittel- bis langfristig angelegt).
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. im Gesundheitswesen drohen Eingriffe zur »Stabilisierung des Beitragssatzes«. Laut Bundesgesundheitsministerium soll die dazu eingesetzte Kommission bis März kurzfristig umsetzbare und bis Dezember langfristig wirksame Maßnahmen entwickeln. Wer davon jedenfalls unberührt bleiben soll, steht im Koalitionsvertrag: »Wir stärken die industrielle Gesundheitswirtschaft, insbesondere die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik, als Leitwirtschaft.«
Die für die »Pflegereform« eingesetzte Bund-Länder-Kommission hat diverse »Optionen« zur »Dämpfung der Ausgabendynamik« und zur Stärkung von »Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit« der Pflegeversicherung vorgeschlagen. Darunter finden sich Leistungsverschlechterungen ebenso wie eine Stärkung der Kapitaldeckung der Pflegekassen (»Pflegevorsorgefonds«) mit spekulativeren Anlageformen sowie der »Ausbau der individuellen privaten Pflegevorsorge« am Kapitalmarkt. Auswahl und Konkretisierung der Optionen bleiben der Politik überlassen…
Im Arbeitszeitrecht soll der Achtstundentag durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzt werden, was »flexible« tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen würde. Damit droht nicht weniger als die Schleifung einer bedeutenden historischen Errungenschaft der Novemberrevolution von 1918. Und eine harte Rolle rückwärts bei der – nach wie vor prekären – »Vereinbarkeit von Familie und Beruf« sowie beim Gesundheitsschutz.
Auch die »Sozialstaatsreform«, die als Verwaltungsreform daherkommt, birgt in der Umsetzung vielfältige Risiken sozialer Leistungsverschlechterungen.

Dauersachzwang Kriegstüchtigkeit
Zins und Tilgung für die extremen Hochrüstungskredite werden den Bundeshaushalt zunehmend belasten. Schon jetzt rangieren die Ausgaben des Einzelplans »Bundesschuld« mit gut 33,6 Mrd. auf Rang vier aller Einzelpläne des Bundeshaushalts – mehr als die Ausgaben der vier Ministerien zusammen, die für Themen wie Wohnen, Stadtentwicklung, Bildung, Familie, Senioren, Frauen, Jugend, Umwelt, Klima- und Naturschutz, Energie und Wirtschaft zuständig sind.
Während die Zinsen großvermögenden Gläubigern zufließen, wird das Geld für dringlichste soziale und ökologische Fortschritte weiterhin fehlen. Auch eine höhere Besteuerung des privaten Reichtums wird durch die Rüstungsschulden an sozialökologischer Effektivität verlieren.

Perspektiven?
Der sozialstaatliche Klassenkompromiss der westdeutschen Nachkriegsrepublik verdankte sich nicht zuletzt dem Bedürfnis der Bourgeoisie, den sozialen Frieden im Frontstaat des west-östlichen Systemkonflikts zu stabilisieren. Mit dem Kollaps des Nominalsozialismus ab 1989/90 wurde er gekündigt. Der Klassenkampf von oben gegen die Sozialstaatlichkeit nahm Fahrt auf, öffentliche Daseinsvorsorge wurde Märkten unterworfen.
Jetzt marschiert die »Agenda 2030«. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi drohte vergangenen Oktober mit Streiks gegen die »neoliberale Marktpolitik«. Im Januar folgte Ver.di-Chef Frank Werneke mit einer Kampfansage zur Verteidigung des Achtstundentags. Die IG Metall hat eine »Sozialstaatsoffensive« ins (öffentlich kaum beachtete) Schaufenster gestellt.
Doch eine Mobilisierungsstrategie, die potenziell die Hegemonie des Kapitals im gesellschaftlichen Kräfteverhältnis kippen könnte, ist bislang nicht erkennbar. Dabei wäre es längst an der Zeit, das politische Streikrecht zu ergreifen. Wenn nicht jetzt, wann dann?

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