Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

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PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 06/2014

Auszüge aus der Verfassung der Volksrepublik Donezk, wie sie auf der Webseite der «Volksrepublik» veröffentlicht ist:

Wir, der Oberste Rat der Volksrepublik Donezk,

im Gefühl, integraler Bestandteil der Russischen Welt zu sein, verstanden als russische Zivilisation, als Gemeinschaft des russischen und anderer Völker,

im Bewusstsein der Unteilbarkeit des Schicksals der gesamten Russischen Welt und im Willen, wie in der Vergangenheit auch weiterhin Bestandteil von ihr zu sein,in Treue zu den Idealen und Werten der Russischen Welt und in Ehrung des Andenkens an die Ahnen, die ihr Blut für diese Ideale und Werte vergossen und uns gelehrt haben, unser Vaterland zu lieben und zu verehren,

im Bekenntnis des Orthodoxen Glaubens (Christlich-Orthodoxer Katholischer Glaube östlicher Konfession) der Russisch-Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) und seiner Anerkennung als Grundlage aller Grundlagen der Russischen Welt,

sowie in Anerkennung der historischen Verantwortung und als Ausdruck des Willens der multinationalen Bevölkerung der Volksrepubik Donezk, niedergelegt im Ergebnis der Volksabstimmung vom 11.Mai 2014,

folgend den allgemein anerkannten Grundsätzen der Gleichheit und Selbstbestimmung der Völker und erklärend die Unverletzlichkeit der demokratischen Prinzipien bei der Bildung und Ausübung von Macht,

bestätigen wir die staatliche Souveränität der Volksrepublik Donezk auf ihrem gesamten Gebiet und die Gründung eines souveränen unabhängigen Staates, gerichtet auf die Wiederherstellung des einheitlichen Kultur- und Zivilisationsraums der Russischen Welt auf der Grundlage seiner religiösen, sozialen, kulturellen und moralischen Werte, in der Perspektive, Teil von Großrussland, dem Glorienschein der Territorien der Russischen Welt, zu werden,

und nehmen folgende Verfassung der Volksrepublik Donezk an:

Artikel 1

1. Die Volksrepublik Donezk bildet einen unabhängigen, souveränen und demokratischen Staat.

4. Das Territorium der Volksrepublik Donezk ist einheitlich und unteilbar. Im Falle einer Angliederung der Volksrepublik Donezk an den Föderalstaat bildet das Territorium der Volksrepublik Donezk einen unveräußerlichen Teil des Territoriums des Föderalstaats.

Artikel 3

Der Mensch, seine Rechte und Freiheiten bilden den höchsten Wert. Ihre Anerkennung, Einhaltung, Respektierung und Verteidigung ist die Pflicht der Volksrepublik Donezk, ihrer staatlichen Organe und amtlichen Personen und wird ab dem Moment der Zeugung des Menschen garantiert.

Artikel 4

3. Die Volksrepublik Donezk schützt die Leistung und das Wohlergehen der Menschen, die traditionelle Familie als registrierte, in Übereinstimmung mit dem Gesetz gebildete Vereinigung von Mann und Frau, Mutterschaft, Vaterschaft und Kindheit, behinderte und ältere Menschen. Sie entwickelt ein Sozialsystem und Garantien der sozialen Sicherung.

Artikel 6

5. Die Organe der staatlichen Macht der Volksrepublik Donezk berücksichtigen und respektieren bei der Ausübung ihrer Macht und der Durchführung ihrer Pflichten die traditionellen religiösen, sozialen, kulturellen und moralischen Werte der Russischen Welt.

Artikel 9

2. Das orthodoxe Glaubensbekenntnis [...], wie es von der Russisch-Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) verkündet wird, ist der primäre und vorherrschende Glaube in der Volksrepublik Donezk.

Artikel 12

2. Die Grundrechte und Freiheiten sind unveräußerbar und gehören jedem Einzelnen ab dem Moment der Zeugung.

Artikel 21

[...] nichts in der vorliegenden Verfassung schränkt die Volksrepublik Donezk in ihrem Recht ein, die Öffentlichkeit vor der Tätigkeit religiöser Sekten zu schützen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht auf freie Verfügung über sein Eigentum für unternehmerische oder andere nicht durch das Wirtschaftsrecht verbotene Tätigkeiten.

Artikel 28

1. Das Recht auf Privateigentum wird vom Gesetz geschützt.

4. Das Erbrecht ist garantiert.

Artikel 31

3. Keine Form widernatürlicher Verbindung zwischen Personen desselben Geschlechts wird in der Volksrepublik Donezk anerkannt. Solche Verbindungen sind nicht erlaubt und werden strafrechtlich verfolgt.

Artikel 52

1. Die volle Verteidigung des Vaterlands ist Pflicht und Aufgabe der Bürger der Volksrepublik Donezk.

Artikel 68

In die Gesetzgebungskraft des Obersten Rats der Volksrepublik Donezk fällt 1) die Annahme der Verfassung der Volksrepublik Donezk … [Ein Referendum ist somit nicht vorgesehen.]                   14.Mai 2014

 

Quellen: dnrepublic.at.ua/index/konstitucija_dnr/0-1"http://dnrepublic.at.ua/index/konstitucija_dnr_ str_2/0-11. Die volle Version enthält 88 Artikel. Im Internet zirkulieren mehrere nicht vollständige Versionen.

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