Alle Macht den Großen und Fossilen
von Wolfgang Pomrehn
Der Energiewende soll es an den Kragen gehen. Das von der Eon-Ministerin Katherina Reiche (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium bereitet dafür einen ganzen Strauß von Gesetzen und Verordnungen vor.
Kurz vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, mit denen der Ausbau von Solar- und Windenergie ausgebremst werden könnte. Zum einen ist das eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das unter anderem Vergütungen, Ausbauziele und Ausschreibungsverfahren regelt. Zum anderen handelt es sich um das sogenannte Netzanschlusspaket, das allerlei Fragen rund um den Aus- und Umbau der Netze regelt.
Die Gesetzentwürfe werden demnächst im Bundestag beraten. Setzt sich die Bundesregierung dort durch, wird es ab dem 1.Januar 2027 für die danach errichteten Neuanlagen keine feste Einspeisevergütung mehr geben. Bisher wird diese noch an die Betreiber kleinerer Anlagen, wie sie etwa auf Einfamilienhäusern installiert werden, ausgezahlt. Künftig würde nur noch für den eigenen Bedarf Strom erzeugt werden, oder die Betreiber müssten sich selbst um den Verkauf kümmern.
Das ist nicht nur ein erheblicher bürokratischer Aufwand, dafür bräuchte es auch einen technischen und regulatorischen Rahmen, der noch fehlt. Weder gibt es überall die dafür notwendigen Stromzähler, noch ist im einzelnen klar, wie der Strom abgerechnet und die Bezahlung abgewickelt werden könnte.
Die Pläne der Bundesregierung zielen eindeutig auf eine stärkere Zentralisierung und damit auf eine kapitalfreundlichere Politik. Denn natürlich muss für die favorisierten Solarparks mehr Kapital mobilisiert werden, was diese für Energiegenossenschaften unattraktiver, aber für Fonds und größere Gesellschaften interessanter macht. Entsprechend sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) »neue Hürden für Bürgerenergie und regionale Wertschöpfung«.
Ähnliches gilt für das Netzpaket. In den Hochspannungsnetzen gibt es verschiedene Flaschenhälse, die die überregionale Verteilung des Stroms gelegentlich schwierig machen. Insbesondere, wenn im Norden mehr Windstrom anfällt, als dort verbraucht werden kann. Natürlich hätte man die Windenergie gleichmäßiger übers Land verteilt ausbauen können. Doch das hat die Obstruktionspolitik der Unionsparteien in den südlichen Bundesländern, in Sachsen und zeitweise auch in NRW verhindert.
Außerdem sind die Netze noch zu sehr auf zentralisierte Erzeugung in großen Kraftwerken ausgerichtet. Sie müssten also möglichst rasch besser an die meist dezentrale Erzeugung angepasst werden. Unter anderem bräuchte es dafür viel mehr Speicher, die den unregelmäßigen Wind- und Solarstrom zeitlich verteilen können. Tatsächlich gibt es durchaus auch eine große Zahl von Speicherprojekten, die auf Genehmigung und Netzanschlüsse warten. Doch die Netzbetreiber lassen sich mit deren Bearbeitung reichlich Zeit.
Doch statt den Netzgesellschaften Druck zu machen, dass sie den Umbau beschleunigen, bekämen diese mit dem neuen Gesetz mehr Möglichkeiten, neue Anlagen zu behindern. Umso bedenklicher ist, dass die Übertragungsnetze immer noch teilweise in der Hand der Konkurrenz sind, das heißt von Konzernen wie RWE, die neue Gaskraftwerke bauen wollen. Schon jetzt können die Netzbetreiber die Produktion von Wind- und Solaranlagen abregeln, wenn sie meinen, es drohe eine Netzüberlastung. Bisher werden die Betreiber dafür entschädigt. Künftig soll in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten nur noch ein Teil der Entschädigung gezahlt werden.
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