Nur Online 4. September 2026




von Silke Makowski

Seit April 2026 läuft in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen die sogenannten Ulm5, die wegen einer Protestaktion gegen den israelischen Waffenkonzern Elbit Systems angeklagt sind. Im Verfahren gegen die palästinasolidarischen Antikriegsaktivist*innen lässt die politische Justiz jede rechtsstaatliche Maskerade fallen.
Die Ulm5, die seit nunmehr einem Jahr in Untersuchungshaft sitzen, werden als „kriminelle Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB (Strafgesetzbuch) verfolgt. Die Vorsitzende Richterin am Stuttgarter Landgericht ergeht sich in Allmachtsfantasien und verwehrt den Angeklagten und ihrer Verteidigung elementare Rechte.
Zahllose Schikanen und Hochsicherheitsvorkehrungen richten sich gleichermaßen gegen solidarische Prozessbeobachter*innen, Familienangehörige, Journalist*innen und Parlamentarier*innen.
Ausgangspunkt der absurden Verfolgungswelle war eine antimilitaristische Aktion, die in der Nacht des 8. September 2025 an der Ulmer Zweigstelle von Elbit Systems in Ulm stattfand. Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra protestierten damit gegen die israelischen Bombardierungen der palästinensischen Bevölkerung und die Waffenlieferungen von Elbit Systems.
Vor allem hielten sie aber auch die Kriegsmaschinerie ganz praktisch auf, indem sie Laborgeräte und Computer des Waffenkonzerns unbrauchbar machten. In einem Video, das sie auf Social Media veröffentlichten, dokumentierten und erläuterten sie ihre Aktion und ließen sich vor Ort widerstandslos festnehmen.
Obwohl es eigentlich um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung geht, wurden Zo, Leandra, Crow, Vi und Daniel sofort in Untersuchungshaft genommen. Um die Verfolgung zu rechtfertigen und Sympathisierende abzuschrecken, konstruierten die Ermittler*innen eine „kriminelle Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB, was mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann.
Von Anfang an wurden die Ulm5 unter verschärften Haftbedingungen festgehalten – einschließlich permanenter Einzelhaft von bis zu 23 Stunden täglich, was nach internationaler Definition als Folter gilt.
Obwohl die Höchstdauer für Untersuchungshaft eigentlich sechs Monate beträgt, machte der staatliche Kriminalisierungseifer hier eine Ausnahme, sodass die Ulm5 inzwischen die doppelte Zeit ohne Urteil im Gefängnis sitzen – und ein Ende ist nicht in Sicht.
Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, begründete die Vorsitzende Richterin die jüngste Verlängerung unter anderem damit, dass die Angeklagten das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention eingefordert hatten.
Der Prozessbeginn am 27. April 2026 brachte keineswegs eine Trendwende, sondern machte die außer Rand und Band geratene Klassenjustiz nur umso offensichtlicher: Stundenlange Vorkontrollen aller Prozessbeobachter*innen und Behinderungen der Pressevertreter*innen prägten den Auftakt.
Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra wurden im Gerichtssaal in Handschellen zusammen mit Wachpersonal in einem Glaskasten eingesperrt, während ihre Verteidigung außerhalb Platz nehmen musste. Eine direkte, vertrauliche und unüberwachte Kommunikation war damit unmöglich, und die technischen Probleme der Sprechanlage unterbrachen Absprachen und die Übersetzung der Gerichtsdolmetscher*innen.
Die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt weigerte sich, der Verteidigung das Wort zu erteilen, und behinderte deren Arbeit und die Rechte der Angeklagten nach Kräften. Der erste Prozesstag endete noch vor Feststellung der Personalien in Tumulten, und auch die folgenden Verhandlungstermine kamen durch die offenen Rechtsbrüche der Richterin nicht voran: Die Anträge der Verteidigung, etwa zu einer anderen Sitzordnung oder auf eine Protokollschreibkraft für die Anwält*innen, lehnt Lauchstädt prinzipiell ab und zeigt sich auch ansonsten extrem respektlos.
Unter anderem unterbrach sie die Angeklagten bei der Verlesung ihrer Prozesserklärungen. Dass die Richterin in einem Wortgefecht mit der Verteidigung für sich selbst in Anspruch nahm, der „Feldwebel“ auf diesem „Kasernenhof“ zu sein, zeigt ihr Bild von Rechtsstaatlichkeit.
Bis heute hat sich die Situation keineswegs verbessert: Prozessbesucher*innen – einschließlich der Familienangehörigen der Angeklagten – werden schikanösen Vorkontrollen unterzogen, teilweise sogar brutalen und demütigenden Intimkontrollen.
Selbst parlamentarische Beobachter*innen erlitten extreme Entrechtungen. Beispielsweise wurde am 22. Juli 2026 einer Delegation irischer Abgeordneter Schreibzeug verwehrt, und Lauchstädt verbot die englischsprachige Kommunikation mit der Verteidigung im Gerichtssaal.
Ähnliche Erfahrungen machten auch deutsche Politiker*innen und andere prominente Besucher*innen. Wenig erstaunlich also, dass sich die Proteste gegen den Justizskandal in Stuttgart-Stammheim inzwischen sogar international ausweiten – doch an der Vorsitzenden Richterin scheint jede Kritik abzuperlen.
Die Ulm5 und ihre Verteidigung gehen aber ihrerseits in die Offensive. Ganz offen bekennen sich Zo, Leandra, Crow, Vi und Daniel zu ihren politischen Beweggründen, und ihre Verteidigung argumentiert, bei der kriminalisierten Aktion handle es sich um rechtfertigende Nothilfe.
Um die israelischen Bombardierungen und das Leid der palästinensischen Bevölkerung zu thematisieren, führen die Anwält*innen zahlreiche Gutachten als Beweismittel an. Zudem beantragen sie – wenn auch bisher erfolglos –, hochkarätige Zeug*innen zu laden, unter anderem den CEO von Elbit Systems Deutschland sowie zuletzt Friedrich Merz und Olaf Scholz. Immer wieder fordert die Verteidigung ein, gegen Elbit Systems zu ermitteln.
Auch die Solidarität reißt nicht ab, und bei jedem Prozesstag versammeln sich Dutzende Unterstützer*innen vor dem Gebäude und im Saal. Außer den regelmäßigen Kundgebungen soll im Oktober noch eine bundesweite Demonstration „Free the Ulm5“ in Stuttgart stattfinden.
Bis zum 23. September soll nun die Sommerpause dauern, doch auch danach ist keineswegs das Ende in Sicht: Die Vorsitzende Richterin verschleppt das Verfahren systematisch, und statt der ursprünglich 16 Verhandlungstage sind inzwischen 44 Termine bis Anfang 2027 geplant. Wer Klassenjustiz in Reinform sehen möchte, hat also noch ausreichend Gelegenheit dazu.

Unsere Autorin ist freie Journalistin und publiziert zur Geschichte der Roten Hilfe sowie zu Repressionsthemen.

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