Wer kann schon von sich sagen, ein Gedankengang gehöre ihm?

Bert Brecht hielt nicht viel vom Recht auf geistiges Eigentum. Wir auch nicht. Wir stellen die SoZ kostenlos ins Netz, damit möglichst viele Menschen das darin enthaltene Wissen nutzen und weiterverbreiten. Das heißt jedoch nicht, dass dies nicht Arbeit sei, die honoriert werden muss, weil Menschen davon leben.

Hier können Sie jetzt Spenden
PDF Version Artikellink per Mail  | Soz Nr. 12/2021

Drei engagierte Beschäftigte, drei fristlose Kündigungen
von Gerhard Klas

Die Geschäftsführung des Autoverleihers Sixt geht aktiv gegen Betriebsratsgründungen vor. Ganz aktuell am Düsseldorfer Flughafen.

An einem Freitag Ende August hatten drei Frauen Einladungen zu einer Betriebsversammlung am 21.September ausgehängt. Dort sollte ein Wahlvorstand gewählt werden. Sie staunten nicht schlecht, als direkt am Montag danach zwei Angestellte der Geschäftsführung aus dem bayerischen Pullach anreisten und sie zu ihren Beweggründen befragten, einen Betriebsrat gründen zu wollen.
Eine Woche später tauchten die beiden erneut auf. Nun wurden die Frauen einzeln in das Betriebsleiterbüro am Düsseldorfer Flughafen zitiert. Der Hauptinitiatorin, einer langjährigen Sixt-Beschäftigten, händigten die Vertreter der Geschäftsführung die fristlose Kündigung aus. Die beiden anderen Mitstreiterinnen erhielten einen Aufhebungsvertrag, den sie unterschreiben sollten, mit einer Abfindungssumme von 10.000 Euro, obwohl sie erst weniger als drei Jahre bei Sixt beschäftigt waren. «Das ist ein erstaunlich hohe Summe», äußerte Ver.di-Sekretär Özay Tarim gegenüber der Initiative work watch.
In diesem Aufhebungsvertrag sollten sich die beiden Kolleginnen außerdem verpflichten, «negative Äußerungen über den Arbeitgeber» in sämtlichen Medien zu unterlassen. Beide lehnten das Schweigegeld ab und kehrten, auch aufgrund des öffentlichen Drucks, in den Betrieb zurück. An ihrem Plan, einen Betriebsrat zu gründen, und am Termin hielten sie fest.
Özay Tarim berichtet von einer seltsamen Atmosphäre im Betrieb gegenüber den beiden Kolleginnen. Keine der zwanzig anderen Beschäftigten habe mit ihnen über die anstehende Betriebsratswahl gesprochen, niemand habe sich für die Versammlung am 21.September angemeldet. Sie mieteten trotzdem über den Anbieter «DUSConference plus» einen Raum im Flughafenterminal an. Am 21.September wurden Özay Tarim und die drei engagierten Kolleginnen von einem Pulk beinahe aller Beschäftigten einschließlich des Betriebsleiters überrascht. «Wir standen völlig isoliert da, alle scharten sich um den Betriebsleiter», so Özay Tarim.
Kaum waren alle Anwesenden im Raum und die ersten Begrüßungsworte gesprochen, erschien eine Vertreterin von DUSConference plus und forderte auf, die Versammlung abzubrechen. Wegen Corona sei der Raum für so viele Teilnehmer:innen zu klein. Ein spontaner Raumwechsel war unter den Umständen nicht möglich.
Kurzum, die Betriebsversammlung konnte nicht stattfinden. Die drei Kolleginnen beantragten deshalb beim Arbeitsgericht, einen Wahlvorstand einzusetzen. Die Geschäftsführung weigerte sich zunächst, die angefallenen 180 Euro Raummiete zu bezahlen, die Versammlung habe nicht stattgefunden, die Kolleginnen sollten selber für die Kosten aufkommen. Stattdessen erhielten die Initiatorinnen Ende Oktober eine Anhörung und Aufforderung zur Stellungnahme. Ihnen wurde unterstellt, sie hätten bewusst einen zu kleinen Raum angemietet, weil sie gar keine Versammlung hätten durchführen wollen. Das sei möglicherweise «Grund für eine … Kündigung».
Die Kolleginnen wiesen den Vorwurf fristgerecht schriftlich zurück. Zwei Tage später erhielten sie alle die außerordentliche Kündigung, unterschrieben von der Personalchefin Reichenberger aus Pullach. Sie war vor der Kündigung mehrere Tage in der Düsseldorfer Filiale zu Besuch gewesen. Zwei Tage nach der Kündigung flatterte ein weiteres Schreiben den Kolleginnen ins Haus – von der Anwaltskanzlei Pusch Wahlig Workplace Law. Darin werden sie u.a. wegen Verdienstausfall und angefallener Raummiete aufgefordert, 1506 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Auch bei Sixt am Frankfurter Flughafen wollten Beschäftigte einen Betriebsrat gründen. Auch hier kam anschließend Besuch aus Pullach in die Filiale, auch hier erhielten zwei Kolleginnen nach Veröffentlichung der Einladung zur Betriebsversammlung eine fristlose Kündigung.
Allerdings fand die Betriebsversammlung statt. Zu Beginn der Versammlung, vor den Augen aller Anwesenden, überreichte der Arbeitgeber einem dritten Wahlinitiator die nächste fristlose Kündigung. Während der Abstimmung zum Wahlvorstand, so wurde Tarim von seinem Gewerkschaftskollegen aus Frankfurt berichtet, habe der Betriebsleiter laut in den Raum gerufen, bei Abgabe eines leeren Stimmzettels gebe es keine Wahl und keinen Betriebsrat. Tatsächlich haben fast alle einen leeren Stimmzettel abgegeben.
«In der Pandemiekrise hat Sixt staatliche Subventionen gerne in Anspruch genommen, z.B. Kurzarbeitergeld, aber verbriefte Arbeitnehmerrechte werden mit Füßen getreten», sagt Tarim. Er plant nach §119 Betriebsverfassungsgesetz einen Strafantrag gegen Sixt wegen Behinderung der Betriebsratsgründung einzureichen. Zusammen mit seinen Frankfurter Kolleginnen und den Sixt-Beschäftigten will Tarim weiter für Betriebsräte beim erklärten Betriebsratsgegner Sixt kämpfen.

Quelle: www.work-watch.de/2021/11/sixt-bossing-aus-dem-lehrbuch/.

Teile diesen Beitrag:
Kommentar zu diesem Artikel hinterlassen

Spenden

Die SoZ steht online kostenlos zur Verfügung. Dahinter stehen dennoch Arbeit und Kosten. Wir bitten daher vor allem unsere regelmäßigen Leserinnen und Leser um eine Spende auf das Konto: Verein für solidarische Perspektiven, Postbank Köln, IBAN: DE07 3701 0050 0006 0395 04, BIC: PBNKDEFF


Schnupperausgabe

Ich möchte die SoZ mal in der Hand halten und bestelle eine kostenlose Probeausgabe oder ein Probeabo.