Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission
von Daniel Kreutz
In demonstrativer Geschlossenheit verkündeten die Spitzen der Regierungskoalition, dass sie das »Gesamtkunstwerk« (Bärbel Bas, SPD) der Alterssicherungskommission (ASK) 1:1 umsetzen wollen. Der Gesetzentwurf wird irgendwann nach der Sommerpause erwartet, das Verfahren soll bis Jahresende abgeschlossen sein. Was kommt da auf uns zu?
Die 33 Empfehlungen der ASK sind von unterschiedlicher Relevanz. Eher zu den Kalendersprüchen zählt etwa, dass »Bund, Länder und Gemeinden« die »verdeckte Altersarmut«, will heißen: die Nichtinanspruchnahme zustehender Leistungen der Altersgrundsicherung (SGB XII), bekämpfen sollten. Einige Empfehlungen könnten – isoliert betrachtet – positiv bewertet werden, etwa die Rentenversicherungspflicht für Minijobbende, nicht anderweitig obligatorisch abgesicherte Selbständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.
Im Kontext des Gesamtpakets gilt allerdings, dass leckere Tortenstücke ungenießbar sind, wenn man sie aus einem Misthaufen ausgraben muss. Für das Gesamtpaket prägend sind die folgenden ASK-Empfehlungen:
Rente fürs Kapital
Ausgehend von den USA inszenierten die neoliberalen Finanzmarktakteure seinerzeit die Debatten um »Demografie«, »Generationengerechtigkeit« und Kapitaldeckung, weil sie die riesigen Milliardensummen, die umlagefinanzierte Rentensysteme an ihnen vorbeischleusen, für ihre Geschäfte erschließen wollten. Dem folgen auch die ASK-Empfehlungen.
– Es geht erneut um die Stärkung und Verbreitung der kapitalgedeckten Rente – nicht nur als betriebliche und private Vorsorge, sondern jetzt auch innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
– Dazu soll der GRV-Beitragssatz an 2028 in vier Schritten um zwei Prozent steigen, paritätisch finanziert. Diese Pflichtbeitragsmilliarden – in Werten von 2025: 34 Milliarden Euro – sollen in einem öffentlichen Fonds angelegt werden, bei dem die (spekulative) Renditeorientierung »im Vordergrund« steht und der »international wettbewerbsfähig« ist.
– Das Investment beispielsweise in Rüstungswerte würde erst dann ausgeschlossen, wenn es »nach eingehender Prüfung« als unethisch eingestuft würde, womit – Scholz’ Zeitenwende und Pistorius’ Kriegstüchtigkeit lassen grüßen – kaum noch zu rechnen ist.
– Die (ohnehin geplante) »Frühstartrente«, die Kinder früh ans Fondssparen gewöhnen soll, soll in dem gleichen Fonds stattfinden.
Kürzen und streichen bei Versicherten
– Abschaffung der abschlagsfreien Rente für »besonders« langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren.
– Erhöhung des Rentenalters für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre; Rente mit Abschlägen) von 63 auf 64 Jahre.
– Erhöhung der Altersgrenze für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre, dann Koppelung an die Lebenserwartung.
– Abschaffung des Blockmodells der Altersteilzeit, also Teilzeitarbeit bis zum Rentenalter.
– Steigt die (durchschnittliche) Lebenserwartung, soll sich die Regelaltersgrenze automatisch um ein Drittel davon erhöhen, über 67 hinaus, und die Höhe der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn steigen. (Notabene: Der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen arm und reich beträgt derzeit bei den Männern 8,6 und bei den Frauen 4,4 Jahre.)
– Ab 2031, wenn die »Haltelinie« von 48 Prozent beim Rentenniveau ausläuft, soll der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel erhöht und der Beitragssatzfaktor die Beiträge zur Kapitalrente berücksichtigen. Die beiden Kürzungsfaktoren lassen dann das GRV-Rentenniveau stärker sinken als das geltende Recht. »Versprochen« wird, dass das 48-Prozent-Niveau durch die gesetzliche Kapitalrente sowie einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor für diejenigen, die noch nicht lange genug Fondssparer waren, gehalten werde.
Alle vergangenen und künftigen Reformen sollen, so die ASK, wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden.
Der Angriff auf die gesetzliche Rente ist nur ein Teil des bislang umfassendsten Angriffs auf die Sozialstaatlichkeit, breiter und brutaler als »Riester« plus »Agenda 2010«. Politisch profitieren dürfte nicht zuletzt die AfD, die als einzige Fundamentalopposition gegen das Establishment erscheint. Demokratie? Will erst erkämpft werden.
Ob es tatsächlich zu der verkündeten 1:1-Umsetzung der ASK-Empfehlungen kommt, wissen wir noch nicht. Die Verbände des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes trommeln etwa mit Unterstützung von Teilen der Union und der FDP gegen die Pflichtversicherung von Minijobbbenden. Wenn das kommende Gesetz Abweichungen von den Empfehlungen bringen sollte, dann allerdings nach Maßgabe der herrschenden Kräfteverhältnisse – mit ziemlich schlechten Karten für die Versicherten.
Kaum Gehör finden dürfte etwa die Warnung von Ökonomen der gewerkschaftsnahen Institute IMK und WSI vor dem Beitrag für die Kapitalrente: Die Beiträge würden dadurch schneller und stärker steigen als ohne diese Maßnahme, während das geschmälerte Nettoeinkommen der Versicherten auf Wachstum und Beschäftigung drückt, sodass mit dem Verlust von 250.000 Arbeitsplätzen zu rechnen sei, während die Sicherung des 48-Prozent-Niveaus im Rahmen der GRV-Umlagefinanzierung einfacher und billiger zu haben wäre.
Und der DGB?
Die DGB-Rentenkommission (die Gewerkschaften waren von der ASK ausgeschlossen) unter Yasmin Fahimi erhebt viele richtige Forderungen, bietet aber an strategisch entscheidender Stelle dem Neoliberalismus ein offenes Scheunentor. Sie akzeptiert endgültig, dass die GRV nicht mehr den Lebensstandard sichern und mithin zur »Basisabsicherung« (Merz) wird. Sie plädiert deshalb alternativ zur ASK für eine Verpflichtung aller Arbeitgeber, zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine kapitalgedeckte Betriebsrente einzuzahlen.
Diese obligatorische »zweite Säule« der Lebensstandardsicherung soll auch Leistungen bei Erwerbsminderung und zur Hinterbliebenenversorgung bieten. Stattfinden soll das auf Basis der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zum »Sozialpartnermodell« der Betriebsrente.
Derweil feierte Judith Kerschbaumer (Ver.di) im Handelsblatt Journal die zunehmende Verbreitung des »Sozialpartnermodells« – das indes die Alterssicherung vom Wohlergehen der Kapitalmärkte abhängig macht statt, wie bei der GRV, vom Wohlergehen der Lohnabhängigen. (Notabene: Leute mit unsteter Erwerbsbiografie (Familienpausen, Erwerbslosigkeit usw.) ziehen bei Betriebsrenten als »Säule« der Lebensstandardsicherung den kürzeren.)
Diese Positionierung ist anschlussfähig an die ASK-Empfehlung, noch 2026 in einem »Sozialpartnerdialog« eine gesetzliche Regelung zur »annähernd flächendeckenden« Verbreitung von Betriebsrenten vorzubereiten. Die Formulierung der DGB-Kommission, dass die Probleme der Rentenfinanzierung »nicht allein« mit einem immer höheren Rentenalter zu beantworten seien, weckt zudem Zweifel an der ansonsten kategorischen Zurückweisung einer weiteren Erhöhung der Regelaltersgrenze.
Solange unsere Gewerkschaften keine Kampfstrategie entwickeln, die reelle Chancen zur tatsächlichen Änderung der Kräfteverhältnisse gegenüber der Koalition von Kapital und Kabinett bietet, dürfte ein sozialökologischer Richtungswechsel der Politik ein Traum bleiben.
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