Deutschland könnte seine Klimaziele einhalten, wenn die Regierung das wollte
von Wolfgang Pomrehn
Die Politik der Großen Koalition hat sich in den letzten vier Jahren auf dem Feld der Klimapolitik vor allem durch Untätigkeit ausgezeichnet. Die deutschen Treibhausgasemissionen stagnieren praktisch seit 2009 und stiegen zuletzt sogar wieder leicht.
Das Klimaschutzziel, die deutschen Emissionen bis 2020 auf 60 Prozent des 1990er Niveaus zu drücken, scheint inzwischen in fast unerreichbarer Ferne zu liegen. Derzeit liegen die jährlichen Emissionen bei 902 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, bis 2020 müssten sie auf 749 Millionen Tonnen reduziert sein.
Der einfachste Weg: Braunkohlekraftwerke stilllegen
Machbar wäre das – wenn in der Energiepolitik eine radikale Trendwende vollzogen würde. Der Energiesektor ist immerhin für rund 37 Prozent der deutschen Emissionen verantwortlich. Um 150 Millionen Tonnen jährlicher CO2-Emissionen zu vermeiden, könnte man z.B. knapp 70 Prozent der deutschen Braunkohlekraftwerke stilllegen. Wenn also der Bundestag ein Gesetz verabschieden würde, das die ältesten und am wenigsten effektiv verbrennenden Kohlekraftwerke schrittweise, aber rasch stilllegte, wäre das Klimaziel noch erreichbar. Nebenbei würde das übrigens auch das Stromüberangebot verringern und die Zeit der extremen Niedrigpreise an der Börse beenden. Das wiederum würde die EEG-Umlage, die die privaten Stromverbraucher und die kleinen Gewerbetreibenden zahlen müssen, vermindern und damit deren Stromrechnungen etwas senken.
Tatsächlich war zu Beginn der Legislaturperiode im Bundeswirtschaftsministerium ein Gesetzentwurf erarbeitet worden, der immerhin eine spürbare Abgabe auf die CO2-Emissionen der Kohlekraftwerke vorsah. Diese hätte vermutlich die ältesten Kraftwerke vom Markt drängen können. Daraus wurde jedoch nichts. Das Vorhaben wurde kastriert. Schließlich hatten sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Braunkohle «auf absehbare Zeit unverzichtbar» sei. Heraus kam schließlich, dass zwischen 2017 und 2020 eine Reihe von Methusalemkraftwerken vom Netz genommen, aber noch einige Jahre als Reserve vorgehalten werden.
Diese Regelung ist der reinste Hohn. Die Betreiber bekommen nun für die faktische Stilllegung von Anlagen, die meist schon 40–50 Betriebsjahre auf dem Buckel haben, also längst abgeschrieben sind, auch noch insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag. Die Rede ist von insgesamt 800 Millionen Euro. Dass die Anlagen noch in der Reserve gebraucht würden, ist angesichts des Stromüberangebots und der Tatsache, dass die meisten Atomkraftwerke rechnerisch gesehen allein für den Stromexport laufen, ein schlechter Witz. Auch technisch werden die Altanlagen wegen ihrer Schwerfälligkeit kaum als Reserve taugen.
Betroffen sind Anlagen mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt (GW). Mit deren Stilllegung lassen sich grob gerechnet 14–25 Millionen Tonnen CO2-Emissionen jährlich einsparen, je nachdem in welchem Umfang Stein- und Braunkohlekraftwerke dabei sind. Die überflüssige und teure Maßnahme wird also keinen nennenswerten Beitrag zur Erreichung der 2020er-Klimaziels leisten.
Den Ausbau der Erneuerbaren nicht mehr deckeln
Passend dazu hat die Große Koalition noch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in Angriff genommen: Sie hat den Ausbau der erneuerbaren Energieträger gedeckelt und ihn zur Domäne der großen Konzerne und Fonds gemacht. Das wurde mit zwei Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umgesetzt. In einem ersten Schritt wurde der Deckel für die Solaranlagen gesenkt. Statt 3,5 GW wie zuvor sollen jetzt nur noch 2,5 GW jährlich hinzukommen. Doch nicht einmal die wurden erreicht, weil nämlich die Vergütung von Solarstrom schon vorher so drastisch gesenkt wurde, dass der Bau neuer Solaranlagen ziemlich unattraktiv wurde. Erst in jüngster Zeit zieht ihr Ausbau langsam wieder an, weil es zwischenzeitlich auf dem Weltmarkt einen regelrechten Preisverfall gegeben hat. Inzwischen ist absehbar, dass Solarenergie in wenigen Jahren in Deutschland auch ohne Förderung mit Kohlekraftwerken konkurrieren kann, wenn sie denn Zugang zum Netz und zu Stromkunden erhält.
Das wird allerdings in Zukunft die große Frage sein, denn die Regierungsparteien haben in der ausgehenden Legislaturperiode viel Fantasie gezeigt, wenn es darum ging, den Umbau der Stromversorgung auszubremsen. So haben sie z.B. den Bau neuer Biogasanlagen fast unmöglich gemacht. Nur noch 0,2 GW, also gerade eine Handvoll Neuanlagen, sollen jährlich zugelassen werden.
Nun sind viele Biogasanlagen in der existierenden Form kritikwürdig, weil sie mit Maismonokulturen betrieben werden. Andererseits hätte man aber auch Anreize schaffen können, dass die Anlagen verstärkt mit Abfallprodukten und mit umweltfreundlicheren Blumenmischungen (Lupinen und ähnlichem) gefüttert werden. Doch das wurde unterlassen, und das ist besonders ärgerlich, denn Biogasanlagen sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende, da sie wesentlich flexibler sind als die wetterabhängige Solar- und Windenergie.
Dezentrale Anlagen fördern
Ein anderer Hebel im Kampf der Großen Koalition gegen die dezentrale, umweltfreundliche Stromversorgung ist die Neuerung, dass größere Solaranlagen und ab 2018 auch Windparks nur noch in den Genuss von Förderung kommen, wenn sie an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Das hat zum einen den Effekt, dass darüber die Ausbaumenge zentral gesteuert und beschränkt werden kann. Zum anderen bedeuten die Ausschreibungsverfahren einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und ein zusätzliches finanzielles Risiko. Nicht nur, weil die Teilnahme an der Ausschreibung einige zehntausend Euro kostet ohne die Gewissheit, das Geld später auch wieder einnehmen zu können. Sondern auch weil durch diese Ungewissheit Kredite für solche Projekte teurer werden. Im Ergebnis hat sich bei den ersten Ausschreibungsrunden sowohl für Solar- als auch für Windprojekte bereits gezeigt, dass Bürgergenossenschaften und lokale Gesellschaften, die bisher zumindest in Westdeutschland die meisten Windparks betreiben, kaum noch zum Zuge kommen.
Noch ist bei der Windenergie davon allerdings nicht viel zu spüren. Der Ausbau von Windparks an Land und auch die Ersetzung von Altanlagen hat in den letzten Jahren regelrecht geboomt – mit der wesentlichen Ausnahme der südlichen Bundesländer, wo man sich in Sachsen und Bayern mit irrwitzigen Abstandsregeln noch eine besondere Fußangel für die Energiewende ausgedacht hat. Auch im nächsten Jahr werden noch zahlreiche Projekte umgesetzt, die ihre Genehmigung bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung in der Tasche hatten. Allerdings werden sie mit wirtschaftlichen Einbußen rechnen müssen, da die Vergütungssätze für sie gesenkt werden.
Der Umbruch wird in den darauffolgenden Jahren erfolgen. Noch ist ungewiss, wieviele der in den Ausschreibungsrunden bezuschlagten Projekte überhaupt umgesetzt werden. Sicher ist aber, dass die wenigsten von ihnen noch von den Bürgern vor Ort kontrolliert werden, wie es bisher zumindest im Nordwesten der Republik weit verbreitet war.
Und sicher ist auch, dass der Ausbau der Erneuerbaren weiter verlangsamt und damit der Klimaschutz in unverantwortlicher Weise auf die lange Bank geschoben wird. Seit dem letzten Jahr schreibt das EEG vor, die Ausschreibungsmengen so zu begrenzen, dass der Anteil des Grünstroms am Bruttostromverbrauch bis 2025 auf 40–45 Prozent beschränkt wird. 2017 werden es vermutlich bereits über 35 Prozent sein. Würde der Ausbau im durchschnittlichen Tempo der vergangenen zehn Jahre weiter voranschreiten, könnten ohne weiteres 55–60 Prozent erreicht werden.
Die vorgeschriebene Senkung der CO2-Emissionen ist also machbar, es fehlt nur der politische Wille dazu.
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